Breitbandausbau: Bund stellt Förderprogramme auf Glasfaser um
Nun ist es offiziell: Das für den Ausbau der digitalen Infrastruktur zuständige Bundesverkehrsministerium hat das Föderprogramm für den Breitbandausbau umgestellt. Im Fokus steht nun der Glasfaserausbau, um die Gigabit-Ziele der Bundesregierung zu erreichen.
Das Ziel der Bundesregierung lautet seit dem Start der Großen Koalition: Bis 2025 soll in Deutschland eine Gigabit-Infrastruktur entstehen. Deswegen will man sich nun auch bei den Förderprogrammen von der Kupfer-Technologie entfernen und direkt auf Glasfaser setzen. Alle noch verbliebenen „weißen Flecken“, in denen derzeit noch Geschwindigkeiten von unter 30 Mbit/s verfügbar sind, sollen damit direkt an das Glasfasernetz angeschlossen werden.
Mit der neuen Förderrichtlinie kommt nun auch das Glasfaser-Upgrade, auf das sich Vertreter der Bundesregierung bereits kurz nach der Regierungsbildung verständigt hatten. So können Kommunen, die bislang auf Kupferausbau setzten, noch bis zum Jahresende umstellen. Um die auf diese Weise erhöhten Ausbaukosten zu finanzieren, stockt der Bund seinen Anteil entsprechend auf. Den Bundesländern ist es indes freigestellt, den nun höher ausfallenden Anteil der Kommunen zu übernehmen.
Vereinfachte Förderanträge, um Ausbau zu beschleunigen
Zentrale Kritikpunkte an dem Förderprogramm waren bislang der bürokratische Aufwand und, dass bereits bewilligte Fördergelder noch nicht ausgeschüttet wurden. An diesem Punkt setzt das Bundesverkehrsministerium nun ebenfalls an. So werden Ausbauanträge künftig nicht mehr über mehrere Monate gesammelt, sondern fortlaufend bearbeitet. Abgeschafft wird in diesem Kontext auch die Bewertung des Antrags anhand eines umfassenden Kriterienkatalogs, um Mittel schnell bereitstellen zu können.
Außerdem reicht es für die Kommunen nun aus, als Nachweis für den Förderbedarf die Ergebnisse eines Markterkundungsverfahrens vorzulegen. Ein detaillierter Finanzierungsplan ist auch nicht mehr nötig. Es reicht künftig aus, wenn Kommunen den Förderbedarf schätzen. Erleichtert werden sollen auch die Hilfen für die Finanzierung durch Bund und Ländern.
Um Konflikte zwischen ausbauenden Netzbetreibern und den Förderprogrammen zu vermeiden, haben Telekommunikationsanbieter für das Markterkundungsverfahren künftig 8 statt 4 Wochen Zeit. Die Meldung zum Markterkundungsverfahren muss das jeweilige Unternehmen zudem um einen „validen Meilensteinplan“ für den geplanten Ausbau ergänzen.
Provider-Verbände sind zufrieden
Alternative Provider-Verbände sind zufrieden mit den neuen Förderplänen der Bundesregierung. So erklärt Jürgen Grützner, Geschäftsführer vom VATM: „Endlich wird Förderung auf echte Glasfaseranschlüsse beschränkt und ein Upgrade von Vectoring direkt auf Glasfaser bis zum Kunden für noch laufende Verfahren ermöglicht.“
Entscheidend sei nun aber, dass die Förderprogramme tatsächlich schneller bewilligt werden und der Ausbau selbst beschleunigt wird. Überarbeitete Fördervorgaben reichen aber nach Ansicht des VATM nicht aus, um des Problems Herr zu werden. So gebe es etwa eine mangelhafte Abstimmung zwischen Kommunen und Kreisen oder auch mit der Bahn, die letztlich dazu führen würden, dass die Ausbauprojekte nur schleppend umgesetzt werden. „Hier sehen wir das Bundesministerium unmittelbar in der Verantwortung, zumal die Probleme seit langem bekannt sind“, so der VATM-Geschäftsführer.
Skeptisch äußert sich der VATM noch über die Meilenstein-Pläne, die ausbauende Unternehmen künftig einreichen müssen. Hier drohe neue Bürokratie.