Bundesverfassungsgericht: Nächste Klage gegen das Staatstrojaner-Gesetz
Vor einem Jahr ist das neue Staatstrojaner-Gesetz in Kraft getreten, heute haben die Gesellschaft für Freiheitsrechte und der Deutsche Anwaltsverein eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Zuvor hatten bereits der Datenschutzverein Digitalcourage und die FDP Beschwerden eingelegt.
Dass die Bürgerrechtler und Anwälte nach Karlsruhe ziehen, wurde heute auf einem Pressegespräch in Berlin angekündigt, meldet Heise Online. Der Richter Ulf Buermeyer, Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte, bezeichnet das bestehende Staatstrojaner-Gesetz als „schwersten Eingriff in der Privatsphäre“. Dieser sei dramatischer als der große Lauschangriff zur Wohnraumüberwachung, jedes Maß sei verloren gegangen. Daher gebe es keine Alternative, als den Weg nach Karlsruhe zu bestreiten. Buermeyer zählte bereits bei den Anhörungen im Bundestag zu den entschiedensten Kritikern des Gesetzes.
Was die Beschwerdeführer besonders kritisieren, ist, dass die Bundesregierung das Grundrecht auf Integrität und Vertraulichkeit von IT-Systemen nicht ausreichend schütze. Dieses Grundrecht wurde 2008 vom Bundesverfassungsgericht aufgestellt. Damals urteilten die Karlsruher Richter erstmals über die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz des Staatstrojaners und formulierten Auflagen, die das aktuelle Gesetz erfüllen muss.
Staatstrojaner: Der fragwürdige Umgang mit Sicherheitslücken
Problematisch ist demnach vor allem der Umgang mit Sicherheitslücken. Weder im Gesetz noch in der Begründung werde definiert, wie der Staatstrojaner überhaupt auf die Geräte der Verdächtigen gelangen soll. Naheliegend ist daher, dass Behörden Sicherheitslücken ausnutzen – Sicherheitslücken, die sie allerdings horten müssen und nicht den Herstellern melden, um sie zu beheben. Da auch weitere Angreifer diese Schwachstellen ausnutzen können, bestehe ein „fortbestehendes Risiko“ für sämtliche Nutzer.
Schon in der Vergangenheit habe das Bundesverfassungsgericht erklärt, es drohe ein Zielkonflikt zwischen dem Interesse der Behörden und der Sicherheit informationstechnischer Systeme. Dieser bestehe auch mit dem neuen Staatstrojaner-Gesetz. Erforderlich wäre nun, ein „Regime zur angemessenen Behandlung von IT-Sicherheitslücken einzuführen“, so die Beschwerdeführer.
Staatstrojaner im Hauruckverfahren durch das Parlament
Das Staatstrojaner-Gesetz hatte die alte Große Koalition im Sommer 2017 kurz vor Ende der Legislaturperiode im Hauruckverfahren durch den Bundestag gebracht. Ein Teil des Gesetzes ist die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Bei dieser Art der Überwachung haben Behörden das Recht, einen Trojaner einzusetzen, um ausschließlich die Kommunikation eines Verdächtigen abzugreifen. Dieses Instrument zielt vor allem auf verschlüsselte Messenger wie WhatsApp, die sich mit klassischen Verfahren nicht mehr überwachen lassen.
Weitreichender ist indes die Online-Durchsuchung, bei der das System eines Verdächtigen vollständig infiltriert wird. Die rechtlichen Auflagen für den Einsatz sind bei dieser Art des Staatstrojaners höher. Außerdem gibt es weniger Delikte, bei denen Behörden die Online-Durchsuchung nutzen können.
Beide Instrumente sind umstritten. Insbesondere bei der Quellen-TKÜ kritisieren Bürgerrechtler und IT-Sicherheitsexperten wie etwa die Mitglieder des Chaos Computer Club (CCC), es wäre technisch schlicht nicht möglich, eine Überwachungssoftware zu entwickeln, die ausschließlich Kommunikationsdaten abfängt. Inwieweit sich das Staatstrojaner-Gesetz technisch überhaupt umsetzen lässt, ist allerdings keine Frage, die das Bundesverfassungsgericht beschäftigt.
Weitere Klagen laufen bereits
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte und der Deutsche Anwaltsverein sind nicht die ersten, die den Gang nach Karlsruhe antreten. Der Datenschutzverein Digitalcourage hat Anfang August die Klage eingereicht, die vor über einem Jahr angekündigt wurde. Begründet wird die Verfassungsbeschwerde mit dem unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte sowie den Risiken für die IT-Sicherheit. So erklärt der Rechtsanwalt und Publizist Rolf Gössner: „Staatstrojaner sind digitale Waffen, mit denen der Staat heimlich in Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte, in Informationelle Selbstbestimmung und Meinungsfreiheit der Betroffenen einbrechen kann.“ Ebenso kritisiert der Verein den Umgang mit Sicherheitslücken.
Anfang dieser Woche folgte zudem die FDP mit einer Verfassungsbeschwerde. Marco Buschmann, parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, erklärt dazu: „Die Große Koalition greift mit dem Staatstrojaner tief in diese digitale Privatsphäre ein und überschreitet bewusst die Grenzen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.“ So würden die Vorgaben für die Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung nicht den Auflagen des Bundesverfassungsgerichts entsprechen. Ebenso wenig werde sichergestellt, dass ein Staatstrojaner tatsächlich nur das kann, was rechtlich erlaubt ist.