DSGVO: Apple verschärft für Apps die Datenschutzbestimmungen
Apple drängt weiter auf eine Umsetzung von bestehenden Datenschutzbestimmungen: So müssen Applikationen für das iPhone und iPad zukünftig detailliert erklären, welche Nutzerdaten sie sammeln und wie diese weiterverwendet werden.
Stichtag 3. Oktober 2018
Noch will Apple nicht einfach Apps ohne entsprechende Datenschutzerklärungen aus dem App Store entfernen, aber ab dem 3. Oktober 2018 solle die Regelung für ab dem Zeitpunkt veröffentlichte Updates oder neue Applikationen gelten. Für betroffene Entwickler ist das Nachreichen der Privacy Policy dann zwingend erforderlich. Die Vorgaben von Apple sehen zudem vor, dass die Erklärung auf einer Website veröffentlicht wird sowie aus der App heraus in einfacher Form erreichbar sein muss. Auf Geräten, welche keinen Browser mit sich führen, muss die Erklärung in einer eigenen Textbox ausgegeben werden, wenn die Applikation übertragen wird.
Kein garantierter Schutz
Die Entwickler haben gleichzeitig sicherzustellen, dass die in der Datenschutzerklärung aufgeführten Angaben zum Umgang mit den Nutzerdaten auch für alle in der App verwendeten Analyse-Tools oder Werbetracker nach den Vorgaben von Apple gelten. Gegenüber dem US-Abgeordnetenhause erklärte Apple auf Anfrage zuletzt, dass das Unternehmen trotz aller Prüfungen keinen vollkommenen Schutz vor Missbrauch der gesammelten Daten garantieren könne. So müsse zum Beispiel darauf vertraut werden, dass die Entwickler mit den Daten der Nutzer verantwortungsvoll umgehen.
Gleichzeitig macht Apple gegenüber den Entwicklern Vorgaben bezüglich der Speicherung der Daten sowie den Widerruf der vorher gegebenen Zustimmung zur Erhebung der Informationen seitens des Nutzers und dem Löschen seiner Daten.
Jede dritte App wird abgelehnt
Bereits Anfang des Monats hatte das Unternehmen bekannt gegeben, dass jede dritte der wöchentlich 100.000 neu eingereichten Apps aufgrund von Verstößen gegen das Regelwerk von Apple abgelehnt werde. 40 Prozent der Ablehnungen werden wegen unvollständigen Angaben ausgesprochen. 10 Prozent hingegen werden wegen Spam abgelehnt, weitere 8 Prozent wegen anderer Unstimmigkeiten. Gleichzeitig wurde betont, dass unverzüglich Maßnahmen eingeleitet werden, wenn glaubhafte Belege für einen Verstoß gegen die Datenschutzvorgaben vorliegen.