Glasfaserausbau: Regierung will Graben-Schnorrer stoppen
Telekommunikationsunternehmen wie die Deutsche Telekom sollen das DigiNetz-Gesetz missbrauchen, indem sie bei öffentlich geförderten Ausbauvorhaben von Konkurrenten direkt Glasfaserkabel mitverlegen, berichtet der Spiegel. Die Bundesregierung will nun bei dem Gesetz nachbessern.
Das DigiNetz-Gesetz hatte die Bundesregierung im Jahr 2016 beschlossen. Es sieht vor, für Bauprojekte ohnehin ausgehobene Gräben direkt mit Glasfaserkabeln auszustatten. Das gilt etwa, wenn Autobahnen, Geh- und Fahrradwege sowie Straßen modernisiert oder neu gebaut werden. Im konkreten Fall geht es nun um den Paragraph 77i des Gesetzes. Der besagt: Bei teilweise öffentlich finanzierten Bauvorhaben haben Telekommunikationsfirmen das Recht, eigene Kabel mitzuverlegen.
Glasfaserkabel direkt im Doppelpack
Das Problem ist nun, dass Unternehmen wie die Telekom diesen Paragraphen mittlerweile ausnutzen sollen. Kabel werden demnach auch dann mit verlegt, wenn es sich um Ausbauprojekte von Konkurrenten wie etwa Stadtwerke handelt, die sich mit öffentlichen Fördergeldern finanzieren. Für die Telekom ist das zwar eine kostengünstige Ausbauvariante. Alternative Provider-Verbände wie der Breko oder der deutsche Landkreistag kritisieren allerdings, auf diese Weise erfolge ein Überbau und Doppelausbau, wenn Glasfaserkabel erstmals verlegt werden.
Ein kritischer Aspekt für die kommunalen Netzbetreiber. Die müssen zunächst das Ausbauprojekt anstoßen und die Fördergelder beantragen. Und am Ende droht unmittelbare Konkurrenz durch weitere Telekommunikationsunternehmen, die auf den Zug aufspringen. Ausbauvorhaben könnten sich dann nicht mehr rentieren, so der Breko. Mittlerweile wären rund zwei Dutzend kritische Fälle bekannt, erklärt Jürgen Grützner, Geschäftsführer vom VATM, auf Anfrage des Spiegels. Die Dunkelziffer könnte allerdings deutlich höher sein.
Verkehrsministerium teilt die Kritik
Reagieren will nun auch das für die digitale Infrastruktur zuständige Bundesverkehrsministerium. Es teilt die Kritik, wie aus der Begründung des Entwurfs für das überarbeitete DigiNetz-Gesetz hervorgeht. Dort heißt es: Aktuell „kann die Situation entstehen, dass ein Telekommunikationsnetzbetreiber gezwungen ist, dem eigenen Wettbewerber die kostengünstige Mitverlegung im gleichen Graben zu gestatten. Ein solcher Überbau kann dazu führen, dass sich das Geschäftsmodell des Erstverlegenden nicht mehr rechnet“. Das Ergebnis wäre dann ein „Hemmnis für den weiteren investitionsintensiven Glasfaserausbau insgesamt, gerade auch im Bereich der Förderprojekte“.
Um das in Zukunft zu verhindern, will das Ministerium die Vorgaben für das Mitverlegen von Glasfaserkabeln verschärfen. Paragraph-77i-Anträge sollen demnach als „unzumutbar“ eingestuft werden, wenn geplante Glasfasernetze überbaut werden, die einen „diskriminierungsfreien“ und „offenen Netzzugang zur Verfügung“ stellen.
Die Telekom verteidigt den bestehenden Paragraphen
Die Telekom selbst verteidigt indes den bestehenden Paragraphen. Der Konzern warnt davor, „neue Gebietsmonopole aktiv zu fördern“, indem man private Investoren ausschließt, wenn „zumeist kommunale Unternehmen bereits eigenes Interesse angemeldet haben“.