Smartphone: EU-Kommission will Stecker (erneut) per Gesetz regeln
Eine Reihe von Smartphone-Herstellern hatten sich bereits 2009 zu der Nutzung des Micro-USB-Anschlusses für Smartphones als Ladestecker verpflichtet. Der Anschluss konnte sich als Quasistandard durchsetzen und wurde über viele Jahre von fast allen Herstellern verwendet. 2013 folgte ein neuer Versuch, jetzt soll es weitergehen.
USB Typ C als Ablösung des Micro-USB-Standards
Mit der Weiterentwicklung des USB-Steckers und Einführung des USB-Typ-C-Standards gingen die Hersteller wieder eigene Wege. Während viele Hersteller noch immer auf den Micro-USB-Standard für Smartphones setzen, verbauen andere Hersteller bereits den neuen USB-Typ-C-Stecker. Der verdrehsichere Anschluss bietet mehrere Vorteile und gilt aktuell noch als zukunftssicher, wobei er den Micro-USB-Standard nach und nach ablöst. Dies gilt nicht nur für Smartphones, sondern auch Tablets, Festplatten und andere Geräte mit USB-Anschluss wie Headsets und Kameras.
Apple setzt auf den Lightning-Port
Apple unterzeichnete zwar 2009 ebenfalls die freiwillige Erklärung zur Nutzung eines Standardanschlusses bei Smartphones, entschied sich aus technischen Gründen aber für den Lightning-Port. Trotz des eigenen, proprietären Anschlusses von Apple hat sich die Politik gegen eine gesetzliche Regelung für die Smartphone-Anschlüsse ausgesprochen.
Gesetzliche Regelung könnte Apple unter Druck setzen
Mit einer gesetzlichen Regelung für die Steckerformate von Smartphones könnte vor allem Apple unter Druck geraten. Das Unternehmen weigert sich auf den Universal Serial Bus umzusteigen und selbst mit der Einführung von dem USB-Typ-C-Stecker, welcher in dieser Form bereits bei den MacBooks verwendet wird, soll wohl weiterhin der Lightning-Port bei den iPhones verbaut werden.
Nutzen eines Gesetzes noch unklar
EU-Kommissarin für Wettbewerb, Margrethe Vestager, und die EU-Kommissarin für Binnenmarkt, Industrie und Unternehmertum sowie kleine und mittlere Unternehmen, Elzbieta Bienkowska, wollen das Thema noch einmal aufgreifen und einen einheitlichen Standard per Gesetz regeln. Dabei ist umstritten, ob ein Gesetz für den Ladestecker von Smartphones überhaupt einen Nutzen für den Verbraucher darstellt oder ob ein solches Gesetz sich nicht sogar negativ auf die Weiterentwicklung eines zukünftigen Anschlusses auswirken könnte.