Standortdaten: Justizministerium verlangt von Google Aufklärung
Das Justizministerium verlangt im Skandal rund um die Sammlung von Standortdaten trotz Deaktivierung Aufklärung von Google. Dies macht Staatssekretär Gerd Billen in einem Brief an Google-CEO Sundar Pichai deutlich. Er stellt darin die Frage, wie Google-Nutzer festlegen können, dass ihr Aufenthaltsort nicht gespeichert wird.
In dem Brief, der dem Spiegel vorliegt, heißt es von Seiten des Ministeriums, dass „die Erfassung und Speicherung von Standortdaten trotz deaktivierten Standortverlauf ‟ geeignet wären, „das Vertrauen der Verbraucher in die Nutzung von Angeboten und Diensten der digitalen Welt ganz gravierend und nachhaltig zu beeinträchtigen ‟. Weiter gibt Billen in dem Brief an, dass Nutzer sich auf die von ihnen gemachten Einstellungen verlassen können müssen. Daher müsse es klar erkennbar sein, welche Daten in welchem Umfang genutzt und gesammelt werden. Darüber hinaus enthalte die Ende Mai verbindlich gewordene europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für solche Bereiche eindeutige Regelungen.
Einstellungen müssen verständlich und einfach zu finden sein
Des Weiteren fordert der Staatssekretär, dass „an zentraler Stelle einfach und verständlich ermöglicht‟ werde, „die Erfassung von Standortdaten und des Standortverlaufs, soweit dies nicht für den Betrieb des Smartphones oder für spezielle Dienste erforderlich ist, zu verhindern‟.
Erhebung kann nach wie vor aktuell nur pausiert werden
Dies ist momentan jedoch wenn nur über Umwege möglich: Der Bericht bestätigt erneut, dass Nutzer in den Account-Einstellungen die Web- und App-Aktivitäten lediglich pausieren können. Es kann also nicht ausgeschlossen werden, dass Google diesen Punkt zu einem späteren Zeitpunkt eigenmächtig und ohne Wissen des Anwenders wieder aktiviert.
Sammelklage in den USA eingereicht
Grund für den Brief war die vor rund zwei Wochen bekanntgewordene Speicherung von Standortdaten seitens Google, obwohl deren Nutzer dieser in den Einstellungen explizit widersprochen haben. Dies betraf nicht nur Android, auch iOS-Nutzer, welche auf Googles Dienste zurück greifen, sollen betroffen sein. Nach Bekanntwerden der Verstöße hatte ein Nutzer aus San Diego gegen Google in San Francisco eine Sammelklage angestrebt.
Kurz nach dem Erscheinen des Artikels der Nachrichtenagentur AP wurde zudem durch eine Studie der Vanderbuilt University in Nashville (Tennessee) (PDF) bekannt, dass über ein nicht bewegtes Android-Smartphone, auf welchem Googles Chrome-Browser im Hintergrund lief, innerhalb von 24 Stunden bis zu 340 Mal Standortdaten an den Suchmaschinenspezialisten übertragen wurden. Ob dieses Vorgehen für die aktuelle Angelegenheit noch relevant werden wird, bleibt abzuwarten.
Gegen Auflagen verstoßen
Zum Verhängnis könnte in der Angelegenheit für Google außerdem werden, dass das Unternehmen laut der Datenschutzorganisation Epic (Electronic Privacy Information Center) durch sein Verhalten gegen die 2011 mit der Federal Trade Commission (FTC) geschlossene Vereinbarung verstoßen habe. Google war es seinerzeit untersagt worden, falsche Angaben über die Nutzung und Offenlegung der von Nutzern gesammelten Informationen zu machen.