Frequenz-Versteigerung: 5G-Lizenzen sollen weniger einbringen als erwartet
Bis 2025 soll in Deutschland eine Gigabit-Infrastruktur entstehen. Die Fördergelder, die für den Glasfaserausbau nötig sind, will die Bundesregierung unter anderem durch die Versteigerung der 5G-Lizenzen Anfang 2019 decken. Doch die könnte deutlich weniger einbringen als erwartet, berichtet der Spiegel.
Der Grund sind demnach die Auflagen der Bundesnetzagentur, die die Netzbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica erfüllen müssen. Der Spiegel beruft sich dabei auf ein Eckpunktepapier, das Mitglieder des politischen Beirats der Bundesnetzagentur am Donnerstag erhalten haben.
Auflagen: Netzausbau an Autobahnen, Bundesstraßen und Bahnstrecken
Das Problem mit den Auflagen ist dem Bericht zufolge: Wenn Netzbetreiber diese erfüllen, sind dafür hohe Investitionssummen nötig. Als Beispiele werden der Netzausbau entlang von Autobahnen, Bundesstraßen und Bahnschienen genannt. Bei Autobahnen und Bundesstraßen müsste das Unternehmen, das den Zuschlag erhält, bis „zum 31. Dezember 2022 eine vollständige Versorgung mit 100 Megabit pro Sekunde“ gewährleisten. Bei „fahrgaststarken“ Fahrstrecken werden bis zu dem genannten Zeitpunkt 50 Mbit/s gefordert.
Es sind Vorgaben, die nach Ansicht von Experten letztlich die Erlöse für die Vergabe der 5G-Lizenzen verringern. So geht ein Telekom-Manager laut Spiegel davon aus, keiner der drei Netzbetreiber würde bei diesen Umständen mehr als zwei bis drei Milliarden Euro bieten. Und in den Reihen der Bundesnetzagentur schätze man die Lage ähnlich ein.
Weniger 5G-Erlöse machen höhere Investitionen erforderlich
Wenn die Bundesregierung weniger bei der 5G-Versteigerung einnimmt, heißt das im Umkehrschluss: Es müssen deutlich mehr Zuschüsse aus dem Haushalt erfolgen, um die im Koalitionsvertrag veranschlagten 10 bis 12 Milliarden Euro in dieser Legislaturperiode bereitzustellen. Diese Summe wird als notwendige Unterstützung durch den Bund erachtet, um bis 2025 bundesweit eine Gigabit-Infrastruktur aufzubauen. Den Rest sollen private Unternehmen beisteuern.
Bis dato hieß es stets, die Bundesregierung wolle die 10 bis 12 Milliarden Euro komplett aus den 5G-Versteigerungen finanzieren. Der Koalitionsvertrag selbst enthält allerdings keine so allgemein-gültige Klausel. Konkret heißt es (PDF): „Hierfür werden wir die Erlöse aus der Vergabe der UMTS- und 5G-Lizenzen zweckgebunden bereitstellen und wollen bis 2021 im Haushalt sicherstellen, dass das Fördervolumen insgesamt erreicht wird.“
Die 5G-Erlöse sind demzufolge also nur eine Einnahmequelle. Und da die Große Koalition die veranschlagte Summe in einem „Gigabitinvestitionsfonds verlässlich bereitstellen“ will, gibt es praktisch also keine Alternative zu staatlichen Zuschüssen.