Shazam: EU-Kommission genehmigt Übernahme durch Apple
Die Übernahme von Shazam durch Apple kann nun offiziell vollzogen werden. Nach einer ausführlichen Untersuchung kam die zuständige EU-Kommission zur Fusionskontrolle zu dem Ergebnis, dass sich der Zusammenschluss von Apple und Shazam nicht wesentlich negativ auf den Wettbewerb auswirken würde.
Antrag auf Überprüfung von mehreren Ländern eingereicht
Die Überprüfung der Übernahme von Shazam durch Apple wurde auf Antrag von Österreich, Frankreich, Island, Italien, Norwegen, Schweden und Spanien veranlasst. Der von der EU-Fusionskontrollverordnung festgelegte Umsatz-Schwellenwert wurde bei der Übernahme überschritten, was die Untersuchung der EU-Kommission nach sich zog.
Apple und Shazam bieten ergänzende Dienstleistungen an
Nach Ansicht der EU-Kommission bieten Apple und Shazam hauptsächlich ergänzende Dienstleistungen an und stehen nicht miteinander im direkten Wettbewerb. Das Angebot von Musik-Streamingdiensten unterscheide sich dabei grundlegend von den Musikerkennungs-Apps.
Zusammenschluss kein Nachteil für Mitbewerber
Die Kommission hat nach eigenen Angaben festgestellt, dass der Zusammenschluss von Apple und Shazam keine konkurrierenden Anbieter digitaler Musik-Streamingdienste durch die Beschränkung des Zugangs zur Shazam-App vom Markt ausschließen werde. Darüber hinaus können die von Shazam erhobenen Daten von Apple nicht genutzt werden, um wesentlich leichter Musikinteressierte anzusprechen und die Kunden zu einem Wechsel zu dem Streaming-Dienst von Apple zu bewegen. Insgesamt hätte der Zusammenschluss nur vernachlässigbare Auswirkungen auf den Gesamtmarkt. Einen einzigartigen Vorteil für Apple würde durch die Übernahme von Shazam durch die Erhebung der nutzerbezogenen Daten nicht entstehen.
Keinerlei wettbewerbsrechtlichen Bedenken der EU-Kommission
Daten sind von zentraler Bedeutung für die digitale Wirtschaft. Daher müssen wir Unternehmenszusammenschlüsse sorgfältig prüfen, die mit dem Erwerb umfassender Datensätze – einschließlich wirtschaftlich sensibler Daten – einhergehen, um sicherzustellen, dass sie nicht zu einer Einschränkung des Wettbewerbs führen. Nach einer gründlichen Analyse der Nutzer- und Musikdaten von Shazam sind wir zu dem Schluss gelangt, dass die Übernahme durch Apple den Wettbewerb auf dem Markt für digitale Musik-Streamingdienste nicht einschränken würde.
EU-Kommissarin Margrethe Vestager
Zusätzlicher Hinweis auf die Datenschutzvorschriften
Der Fusionskontrollbeschluss entbindet das Unternehmen allerdings nicht von der Pflicht, alle einschlägigen Datenschutzvorschriften einzuhalten und weist in der veröffentlichten Pressemitteilung zur Übernahme von Shazam durch Apple noch einmal explizit darauf hin.