Bundesrat: Schadensersatz bei zu langsamem Internet
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass bei Internetverträgen die Kunden besser über die tatsächliche Internetgeschwindigkeit aufgeklärt werden sollten. Die Bundesregierung soll prüfen, ob die Provider den Kunden ausreichend über mögliche Schwankungen sowie Nicht-Erreichen der maximalen Internetgeschwindigkeit aufklären.
Mehr Transparenz bei Internetverträgen
Der Bundesrat möchte mehr Transparenz für den Kunden beim Abschluss von Internetverträgen. In vielen Fällen sollen angegebene Geschwindigkeiten für die Anschlüsse nicht oder nur zu bestimmten Uhrzeiten erreicht werden. Die Provider sollen mehr Aufklärung über diese Diskrepanzen bei der Internetgeschwindigkeit betreiben und damit das Angebot sowie die Möglichkeiten für einen Standort gegenüber den Kunden transparent halten.
Ansprüche bei unzureichender Internetgeschwindigkeit
Wenn die verfügbare Bandbreite der vertraglich vereinbarten Datenübertragungsrate nicht erreicht wird, sollen Schadensersatzansprüche der Kunden gegenüber dem Provider geltend gemacht werden können. Mit pauschalisierten Schadensersatzansprüchen bei regelmäßigen und wiederkehrenden Abweichungen könnten die Provider in die Pflicht genommen werden.
Tatsächliche Bandbreite als Vertragsgegenstand
Der Bundesrat schlägt zudem vor, dass die Provider künftig die tatsächliche Bandbreite anhand von Vergleichsberechnungen mit Anschlüssen im selben Einzugsgebiet mit in die Internetverträge aufnehmen. Den Kunden soll auf diese Weise eine vertragskonforme und bindende Leistung des Providers vorgelegt werden. Sollte ein Anbieter bezüglich der Anschlussgeschwindigkeit falsche Angaben machen, könnten zusätzliche Bußgelder verhängt werden.
Initiative zur besseren Breitbandversorgung
Mit dem Blick auf die Zukunft- und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands wird die Initiative von dem Bundesrat begründet. Die Ausbaumaßnahmen für ein schnelles Internet sollen sich nicht nur an theoretischen Übertragungsgeschwindigkeiten zeigen, sondern auch an den Internetgeschwindigkeiten, welche tatsächlich bei den Kunden ankommen.
Oft weniger als 50 Prozent der vorgesehenen Geschwindigkeit
Laut der aktuellen Breitbandmessung müssen 28,4 Prozent der Nutzer mit deutlich langsameren Anschlüssen von unter 50 Prozent der gebuchten Leistung vorliebnehmen. Den Telekommunikationsunternehmen drohte bislang keinerlei Strafe bei diesem Vorgehen. Kunden wurde lediglich ein außerordentliches Kündigungsrecht in solchen Fällen eingeräumt.