Pokémon Go Adventure Sync: Niantic aktualisiert Datenschutzbestimmungen
Den Spielern von Pokémon Go wird künftig die Möglichkeit gegeben, die Augmented-Reality-App mit den Fitness-Apps Apple Health oder Google Fit zu koppeln. Das neue Feature wird als „Adventure Sync“ bezeichnet und soll für ein genaueres Tracking der eigenen Aktivitäten genutzt werden können.
Aktualisierung der Datenschutzbestimmungen
Mit dem kommenden Adventure Sync werden die von Niantic gesammelten Informationen zum Standort und der Bewegung des Spielers auf Wunsch des Anwenders an Dritte weitergegeben. In den aktualisierten Datenschutzbestimmungen von Pokémon Go findet sich nun ein neuer Abschnitt, welcher Niantic einräumt, die Hintergrundaktivitäten sowie die Aktivitäten während der Nutzung der App an Dritte zu übermitteln. Konkret geht es dabei um die Position des Nutzers und die Fitness-Daten, welche die Schrittzahl, die zurückgelegte Strecke und die verbrauchten Kalorien beinhalten. Die Tracking-Daten sollen nicht zu Marketing- oder Werbezwecken übermittelt werden und die Verknüpfung zu den Fitness-Apps lässt sich auf Wunsch des Anwenders wieder aufheben.
Adventure Sync bietet ein neues Belohnungssystem
Mit der Einführung von Adventure Sync sollen auch die Funktionalität und das Belohnungssystem von Pokémon Go überarbeitet werden. Besonders fleißige Spieler sollen mit neuen In-Game-Gengenständen belohnt werden, darüber hinaus sollen Benachrichtigungen für Events in der Nähe erscheinen. In den App-Einstellungen kann die Überwachung und Übermittlung der Hintergrundaktivitäten deaktiviert werden.
Pokémon Go mit stärkerer Facebook-Integration
Die neueste Aktualisierung der Datenschutzbestimmungen beinhaltet zudem einen Passus, welcher die stärkere Integration von Facebook erlaubt. Das neue Feature „Facebook User Friends“ erlaubt den Import von Facebook-Freunden in die Liste der Pokémon-Go-Freunde.
In der Vergangenheit geriet Niantic mit den Verbraucherschützern aneinander, da sich die App von Pokémon Go zu viele Rechte einräumte und personenbezogenen Daten weitergab, ohne dass dies die explizite Einwilligung des Nutzers erforderte.