iPhone-Verkaufsverbot: Qualcomm hinterlegt 1,34 Mrd. Euro für sofortige Umsetzung
Nach dem Gerichtsurteil vom 20. Dezember 2018 hatte Qualcomm einen Tag später bereits angekündigt, die vom Gericht festgelegten Sicherheitsleistungen in Höhe von insgesamt 1,34 Milliarden Euro zu hinterlegen, um das Verkaufsverbot vorzeitig durchsetzen zu lassen. Dies ist nun erfolgt.
Während Qualcomm allerdings davon spricht, dass Apple durch das Hinterlegen der Sicherheitsleistung gemäß des Beschlusses des Landgerichts München verpflichtet wird, alle iPhone 7, iPhone 8 und iPhone X nicht nur selbst aus dem Verkauf in Deutschland zu nehmen, sondern auch von allen anderen Einzelhändlern zurückrufen muss, ist Apple weiterhin der Auffassung, dass der bereits unmittelbar nach dem Urteil vollzogene Verkaufsstopp in den eigenen insgesamt 15 Apple Stores in Deutschland und im eigenen Online-Shop ausreichend sei. Das Gerichtsurteil selbst besagt sogar, dass Apple die betroffenen Smartphones vernichten muss.
Das Gericht hatte Qualcomm Recht gegeben, dass Apple mit dem iPhone 7, iPhone 8 und dem vom Unternehmen in Deutschland selbst bereits nicht mehr angebotenen iPhone X durch einen Chip zur Reduzierung des Stromverbrauchs Patentrechte von Qualcomm verletze. Der sogenannte Envelope Tracking Power Management IC in Form des Chips 81003M von Qorvo verletzt nach Ansicht von Qualcomm und des Gerichts das Europäische Patent 2 724 461, „Stromversorgung für elektrische Verstärker“.
Funktionsweise des Chips weiterhin geheim
Apple hat die Funktionsweise des Chips vor Gericht nicht öffentlich machen wollen, weshalb das Gericht Qualcomm folgte. In der Berufung, die Apple bereits eingelegt hat, könnte Apple sich nun vor dem Oberlandesgericht München doch noch dazu entschließen, die genaue Funktionsweise offenzulegen, um Qualcomms Behauptungen zu entkräften.
Acht weitere Urteilsverkündungen im Januar
In acht weiteren Verfahren zwischen Qualcomm und Apple betreffend die Europäischen Patente 1 955 529, 3 094 067, 1 956 806 und 3 054 658 wird mit einer Urteilsverkündung für den 31.01.2019 gerechnet. Zudem werden im März vor dem Landgericht München zwei weitere Verfahren von Qualcomm gegen Apple wegen der behaupteten Verletzung des Europäischen Patents EP 1 988 602, „monopolähnliche Antenne“, verhandelt.