Amazon Marketplace: Anonyme Warensendungen verunsichern Kunden
Amazon-Kunden in Deutschland sehen sich aktuell unbestellten Paket-Lieferungen über das Marketplace-Portal des Online-Händlers ausgesetzt. Dass diese oftmals keinen Absender aufführen, trägt weiter zur Verunsicherung bei. Das Positive für entsprechende Kunden: Laut Verbraucherschützer besteht keine Pflicht zur Rücksendung.
So haben sich in den letzten Tagen vermehrt Kunden von Amazon an die Verbraucherzentrale gewandt und über verschiedene Lieferungen berichtet, welche weder diese noch Freunde oder Verwandte in Auftrag gegeben haben. Auch Fehlläufer können bisweilen ausgeschlossen werden.
Manche Kunden mehrfach betroffen
Die Bandbreite der sich in den Paketen befindenden Waren reichen dabei von Handy-Hüllen, iPhone-Kabel, Mausefallen bis hin zu Sexspielzeugen oder Überwachungskameras. Dabei seien manche Kunden sogar mehrfach bedacht worden, ein Adressat aus Solingen soll im Januar sogar elfmal mit Lieferungen bedacht worden sein. Der Versuch, die Lieferungen gegenüber Amazon gerichtlich unterbinden zu lassen, scheiterten bisher. Ein anderer Kunde erhielt dagegen ein Huawei-Smartphone für rund 200 Euro. Da sich bei diesem, wie auch bei anderen Kunden, weder eine Rechnung oder ein Lieferschein im Paket befand sowie die Lieferung im eigenen Kundenkonto bei Amazon nicht aufgeführt war, konnte dieser die Ware nach Kontakt mit dem Online-Händler unbezahlt behalten.
Kein System hinter den Lieferungen erkennbar
Aufgeklärt werden konnte das Vorgehen bisher nicht. Bekannt ist bisher lediglich nur, dass die Pakete nicht von Amazon selbst, sondern von Anbietern des separaten Marketplace stammten. Über das Warum lässt sich bisher nur spekulieren. So ist eine Vermutung, dass Händler aus Fernost einen Zweit-Account beim Online-Händler unter dem Namen der Adressaten eröffnen und darüber den Verkauf der Artikel abwickeln. Dadurch steigen die Artikel im jeweiligen Verkaufs-Ranking von Amazon. Eine andere Vermutung bringt die kostengünstige Leerung von angemieteten Lagerflächen bei Amazon ins Spiel, bei der das kostenlose Versenden der Gegenstände günstiger ist als die Ware nach China zurückzusenden. Mutmaßungen, welche Amazon weder bestätigen noch dementieren will.
Bei allem stellt sich dennoch die Frage, wie die Händler an die jeweiligen Kontaktdaten gekommen sind.
Amazon will rechtliche Schritte einleiten
Amazon spricht hingegen von „betrügerischen Methoden‟ sowie Richtlinien-Verstößen, gegen die das Unternehmen mit Sperre, Zurückhaltung von Zahlungen und Einleitung rechtlicher Schritte vorgehen will. Der Konzern betont zudem, dass die Absender „weder Namen noch Adressen“ von ihnen erhalten hätten. Rechtliche Konsequenzen haben die Empfänger wiederum nicht zu befürchten.
Ungewollte Lieferungen dürfen behalten werden
Juristisch ist die Sache für die Verbraucherschützer sowieso klar: Wer unverlangt Pakete von Händlern erhält, muss sie nicht aufbewahren. Der Empfänger darf die Sendung sogar nutzen, verschenken oder gar entsorgen; er habe nicht einmal die Pflicht, den Absender zu kontaktieren, falls ein Herkunftsnachweis im Paket stecken sollte. Gleiches gilt für eine eventuell beiliegende Rechnung, welche nicht beglichen werden muss. Dass Amazon bei solchen Produkten die zweijährige Gewährleistung verweigert, sollte aber ebenso klar sein.