Datenschutzbeauftragter: Upload-Filter zementieren das Tech-Oligopol
Nun kritisiert auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber die europäische Urheberrechtsreform mit deutlichen Worten. Wenn Plattformen tatsächlich die Upload-Filter einführen müssen, entstehe ein technologisches Oligopol, das auch mit Blick auf den Datenschutz äußerst bedenklich sei.
Wie viele IT-Experten geht Deutschlands oberster Datenschützer davon aus, dass Plattformen infolge der Reform nicht auf Upload-Filter verzichten können – selbst wenn diese nicht direkt im Gesetz erwähnt werden. Denn kleine und mittlere Anbieter werden nach Ansicht von Kelber nicht in der Lage sein, umfangreiche Lizenzpakete mit den Rechteinhabern auszuhandeln. Ebenso wenig werden sie aber auch die Ressourcen haben, um eine Upload-Filter-Technologie zu entwickeln.
Die Konsequenz: Sie müssen die Technologie einkaufen. Also ähnlich wie etwa bei Analyse-Tools, bei „denen die entsprechenden Bausteine von Facebook, Amazon und Google” stammen. Kelber: „Letztendlich entstünde so ein Oligopol weniger Anbieter von Filtertechniken, über die dann mehr oder weniger der gesamte Internetverkehr relevanter Plattformen und Dienste läuft.“
So entstehe im Nebeneffekt dann eine weitere Datenquelle für die Tech-Riesen. Datenschutzrechtlich fragwürdig, wie zuletzt Facebooks Umgang mit den Daten von Gesundheitsapps verdeutlicht habe. Und zudem widerspricht es etwa dem Beschluss des Bundeskartellamts. Das hatte Anfang Februar entschieden, Facebook müsse als marktbeherrschender Anbieter das Datensammeln einschränken.
Alternative zu den Upload-Filtern
Was Kelber nun angesichts dieses Drohszenarios von der EU-Kommission fordert, sind konkrete Handlungsempfehlungen. „Wenn die EU der Auffassung ist, dass Plattformbetreiber auch ohne Uploadfilter ihrer neuen Verantwortung sinnvoll nachkommen können, muss sie dies klar darlegen“, so der Bundesdatenschutzbeauftragte. Falls nicht, müssten „die Pläne aus datenschutzrechtlicher Sicht noch einmal grundlegend überarbeitet werden“.
Befürworter der Reform wie Axel Voss (CDU), federführend verantwortlicher im EU-Parlament, betonten aber zuletzt vehement, es gehe bei der Reform nicht um Upload-Filter. Lizenzverträge für urheberrechtlich geschützte Inhalte sind das Ziel. „Niemand muss filtern, sondern nur Rechte erwerben. Wer allerdings die Urheberinnen und Urheber nicht angemessen vergüten will, darf diese Inhalte nicht unbegrenzt nutzen“, sagte etwa die Grünen-Europaabgeordnete Helga Trüpel im Interview mit der Süddeutschen Zeitung.
Wie vor allem mittlere und kleine Anbieter solche umfangreichen Lizenzpakete mit den Rechteinhabern aushandeln sollen, bleibt nach wie vor schleierhaft. Ebenso fraglich bleiben die Einschätzungen der Befürworter zur Reichweite des Gesetzes. Voss irritierte etwa in der letzten Woche mit Aussagen zu den „bestmöglichen Maßnahmen“, die Dating-Portale wie Tinder sowie Kochseiten wie Chefkoch.de ergreifen müssten, um Urheberrechtsverstöße zu verhindern.
Rechtsausschuss im EU-Parlament winkt Reform durch
Derweil hat die Urheberrechtsreform eine weitere Hürde überschritten. Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments segnete den Kompromiss ab, den das Parlament zusammen mit der EU-Kommission sowie dem Rat der EU ausgehandelt hat. 16 Abgeordnete stimmten dafür, 9 dagegen.
Nun steht noch die finale Abstimmung im Plenum des EU-Parlaments an, bei der alle Abgeordneten beteiligt sind. Die wird voraussichtlich in der Sitzungswoche zwischen dem 25. und 28. März stattfinden.
Außerhalb des Parlaments formiert sich indes weiter der Protest. Am Wochenende fand erneut eine Demonstration in Köln statt, mehr als 3.000 Menschen waren auf der Straße. Am 2. März ruft das Bündnis #BerlinGegen13 zur Demonstration auf.
Der 23. März ist dann als europaweiter Protesttag geplant. Wie Netzpolitik.org berichtet, wurden bereits Demonstrationen in Berlin, Dresden, Hamburg, Koblenz, München, Frankfurt und Stuttgart angemeldet. Dasselbe gilt für Städte in Polen, Belgien und den Niederlanden. Weitere Proteste sind geplant, die Liste dürfte also noch länger werden.