Preisansage angeordnet: Bundesnetzagentur dämmt Abzocke mit Ping-Anrufen ein
Die Bundesnetzagentur hat erneut angeordnet, dass in Mobilfunknetzen eine kostenlose Preisansage für 56 internationale Vorwahlen geschaltet werden muss, nachdem diese Pflicht Ende 2018 endete. Damit sollen teure Rückrufe, die durch sogenannte Ping-Anrufe provoziert werden, verhindert werden.
Ping-Anrufe haben Rückruf zum Ziel
Bei sogenannten Ping-Anrufen klingelt das Smartphone nur ganz kurz, danach legt der Anrufer auf, bevor der Angerufene abnehmen kann. Ziel der Anrufe ist es, einen kostenpflichtigen, teuren Rückruf zu provozieren. Im Display erscheint eine Nummer, bei der man auf den ersten Blick die Vorwahl leicht mit einer lokalen Vorwahl verwechseln kann. So lässt sich beispielsweise die Vorwahl von Koblenz 0261 leicht mit der Vorwahl von Madagaskar 00261 verwechseln; das gleiche gilt für die Vorwahlen von Rostock 0381 und Dortmund 0231, die an die Vorwahlen von Serbien 00381 und Liberia 00231 erinnern. Wird zurückgerufen, wird versucht, den Anrufer möglichst lange in der Leitung zu halten, um möglichst hohe Kosten zu verursachen, an denen die Täter beteiligt sind.
Preisansage für viele Länder bereits Pflicht
Die Bundesnetzagentur hatte im Mobilfunk unter anderem für Länder aus Afrika, Osteuropa und dem pazifischen Raum bereits eine Preisansage vorgeschrieben. Die Preisansage selbst muss dabei für den Anrufer kostenlos sein. Sie soll den Anrufer darüber aufklären, dass er gerade eine ausländische Rufnummer anruft und der Anruf für ihn ab dem Signalton mit hohen Kosten verbunden sein kann. Durch die Preistransparenz vor dem eigentlichen Telefonat können die getäuschten Verbraucher das Gespräch abbrechen, ohne dass für sie Kosten entstehen. Die Beschwerdeentwicklung 2018 habe gezeigt, dass die Preisansagepflicht ein effektives Mittel ist, Pingwellen einzudämmen, so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Erneutes Beschwerdehoch im Januar 2019
Allein im Januar 2019 gingen aber etwa 14.000 Beschwerden nur zu Ping-Anrufen bei der Behörde ein, nachdem die zunächst auf ein Jahr befristete Preisansageverpflichtung für auffällige Länderkennzahlen zum 31. Dezember 2018 ausgelaufen war. In diesem Zusammenhang hat die Bundesnetzagentur in den letzten Wochen bereits wiederholte Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote ausgesprochen. Die nun angeordnete Preisansage muss von den Mobilfunknetzbetreibern und Mobilfunkanbietern bis spätestens 1. März 2019 umgesetzt werden.
Verbraucher können entsprechende Ping-Anrufe der Bundesnetzagentur unter http://www.bundesnetzagentur.de/PingAnruf melden und so Beschwerde einreichen.