Spotify: Werbeblocker sind nun per AGB untersagt
In den aktualisierten allgemeinen Geschäftsbedienungen von Spotify wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Dienst nicht mit aktiviertem Werbeblocker genutzt werden darf. Spotify behält sich das Recht vor, Nutzer der kostenlosen Version bei Zuwiderhandlung von dem Dienst auszusperren.
Maßnahmen, um Werbeblocker zu begrenzen
Bereits im vergangenen Jahr hat Spotify mehrere Maßnahmen ergriffen, um gegen die vermehrte Nutzung von Werbeblockern vorzugehen. Dabei nutzt das Unternehmen mehrere Erkennungsmaßnahmen, um die Nutzung des Dienstes bei den Nutzern zu überwachen und künstliche Manipulationen zu erkennen.
Werbeblocker bei rund 2 Prozent der Nutzer erkannt
Im März vergangenen Jahres wurden Werbeblocker oder modifizierte Anwendungen ohne Werbung zur Nutzung des Musikstreamingdienstes bei rund zwei Millionen Nutzern registriert. Spotify hat bereits damit begonnen gegen Drittanbieter von veränderten Software-Versionen vorzugehen. Darüber hinaus sind E-Mail-Warnungen an die Nutzer verschickt worden, welche auf solche Dienste zurückgriffen.
Eine Deaktivierung des eigenen Accounts bei Spotify konnte nach Nutzung des offiziellen Programms von Spotify wieder rückgängig gemacht werden.
Bereits am 1. März 2018 führte Spotify mit Änderungen an den AGB neue Richtlinien ein, die es erlauben, Konten einzelner Anwender sofort und ohne Vorwarnung zu deaktivieren oder zu kündigen.
Übernahme von Gimlet und Anchor vergrößern Podcasts von Spotify
Die neuen Richtlinien der allgemeinen Geschäftsbedienungen könnten mit der Übernahme der Podcast-Unternehmen Gimlet und Anchor in Verbindung stehen. Spotify übernimmt die zwei großen Podcast-Unternehmen und integriert diese in den eigenen Musikstreamingdienst.
Gimlet bietet eine ganze Reihe von exklusiven Inhalten wie beispielsweise den Podcast „Homecoming“ zur Amazon-Show mit Julia Roberts in der Hauptrolle. Anchor hingegen bietet eine eigene App, mit welcher Anwender eigene Podcast erstellen und veröffentlichen können.
Die Änderung der AGB betreffen Deutschland nicht. Bereits mit den AGB vom 15.08.2018 wurde hierzulande verankert, dass die Nutzung des Dienstes mit aktivierten Werbeblocker nicht zulässig ist.