EU-Urheberrechtsreform: Artikel 13 würde Gratis-Lehrmaterialien bedrohen
Immer mehr Institutionen sehen ihre Existenz von der neuen EU-Urheberrechtsreform bedroht. Jetzt schlägt die Zentrale für Unterrichtsmedien im Internet (ZUM) Alarm und fordert Politiker auf, Ende März gegen die Reform in ihrer jetzigen Form zu stimmen.
Dies hat die ZUM im einem offenen Brief den Abgeordnete des Europaparlaments mitgeteilt. Wie viele anderen Kritiker der geplante Reform sei der Verein, welcher sich seit über 20 Jahren für zeitgemäße Unterrichtsformen einsetzt und Lehrer sowie Schüler dabei mit kostenlosem Lehrmaterial unterstützen will, zwar Befürworter eines zeitgemäßen Urheberrechtes und weise die Nutzer auch immer auf die Einhaltung der rechtlichen Regelungen hin. Doch der geplante Artikel 13 in seiner aktuellen Form bedrohe die Arbeit des Vereins für eine offenere und zeitgemäße Bildung.
Artikel 13 wäre organisatorisch nicht umsetzbar
Die Verfasser weisen in ihrem Schreiben zudem darauf hin, dass ihre Arbeit ehrenamtlich ausgeführt wird und die qualitativ hochwertigen Inhalte von Kollegen in deren Freizeit erstellt und ebenso kostenlos unter zumeist freien Creative Commons Lizenzen geteilt werden. Die angebotenen Inhalte sind damit Open Educational Resources (OER). Die ZUM vertritt die Meinung, dass diese Lerninhalte ohne unnötige Hürden frei zu teilen sein müssen. Unterstützt wird der Verein in seinem Vorhaben aktuell auch von der Bertelsmann-Stiftung und dem dtv-Verlag – welche beide ihrerseits wiederum Befürworter der geplanten Gesetzgebung sind.
Die in Artikel 13 vorgesehen Haftung für Urheberrechtsverstöße seitens der Plattformbetreiber oder sogar eine Vorabfilterung von hochzuladenden Inhalten würde jedoch den Betrieb und Bestand des Angebots gefährden. Weiter führt die ZUM an, dass organisatorisch bereits jetzt schon die Grenze des Machbaren erreicht ist und die zeitlichen Ressourcen am Limit geführt werden: „Gesetzesänderungen, wie jüngst die DSGVO oder Artikel 13 verursachen erheblichen unproduktiven Aufwand in unseren Organisationen und bergen immer auch das Risiko, dass wir den Aufwand nicht stemmen können und schließen müssen ‟, so der Verein.
Gefahr der Klage
Zwar seien laut den bisherigen Erklärungen nur profitorientierte Plattformen von Artikel 13 betroffen, der Verein schalte zur Finanzierung des Angebotes aber Werbung auf seiner Website. Die Verantwortlichen gehen Erfahrungsgemäß davon aus, dass erst von Gerichten entschieden werden müsste, ob das Angebot als profitorientiert gilt oder nicht. Bis dahin sehe sich die ZUM ständig der Gefahr einer Klage ausgesetzt. Dieses Risiko sei für den Verein nicht zu tragen – es seien keine finanzielle Ressourcen vorhanden, um Anwälte zu bezahlen. Sollte die Politik hier wirklich für die neue Reform stimmen, sehe man sich gezwungen, das Angebot einzustellen.