Europäischer Rat: EU-Urheber­rechts­reform endgültig verabschiedet

Fabian Vecellio del Monego
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Europäischer Rat: EU-Urheber­rechts­reform endgültig verabschiedet
Bild: Netzpolitik.org

All den Protesten der letzten Monate zum Trotz stimmte Deutschland heute im Rat der Europäischen Union für die EU-Urheber­rechts­reform, die somit mitsamt dem umstrittenen Artikel 17 (13) und den damit implizierten Upload-Filtern endgültig beschlossen ist. Für die nationale Umsetzung bleiben nun noch 24 Monate.

Agrarminister stimmen über digitale Urheberrechte ab

Zwar galt die heutige Abstimmung des Rats für Landwirtschaft und Fischerei über die Zukunft des Internets als bloße Formalie, dennoch war die Stimme der deutschen Bundes­landwirtschafts­ministerin Julia Klöckner (CDU) unter Weisung der Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) ein Zünglein an der Waage: Hätte sich die Bundesrepublik enthalten oder gar dagegen gestimmt, wäre keine Mehrheit zustande gekommen. Auf Ablehnung stieß die Reform im Europäischen Rat nun bei Italien, Finnland, Luxemburg, den Niederlanden, Polen und Schweden. Enthaltungen kamen vonseiten Belgiens, Estlands und Sloweniens; die restlichen 19 Staaten stimmten für die Reform. Den Mitgliedstaaten bleiben fortan rund 24 Monate, um die Richtlinie in der nationalen Gesetzgebung zu verankern.

Vom Parlament der Europäischen Union wurde die Urheberrechtsreform bereits am 26. März 2019 verabschiedet, ein Änderungsantrag scheiterte nur knapp mit 312 gegen 317 Stimmen. Während die politischen Befürworter der Reform in Deutschland stets einen möglichen Verzicht auf Upload-Filter kolportierten, ruderten die Verantwortlichen im Anschluss an die Parlamentssitzung zurück. Auch EU-Kommissar Günther Oettinger (CDU), der die Reform seit Beginn mitgetragen hatte, mahnte vor einem „deutschen Sonderweg“. Die Bundesregierung quittierte das nun mit einer Protokollerklärung, der zufolge weiterhin eine Umsetzung ohne Zwang zu Filteralgorithmen favorisiert werde.

Regierungsparteien ernten Zorn junger Menschen

Nicht nur Artikel 17 der Reform ist großer Kritik ausgesetzt, auch die Artikel 15 (11) und 16 (12) sind umstritten. Darin sind das zuvor in mehreren Mitgliedstaaten gescheiterte Leistungsschutzrecht und die vom Bundesgerichtshof zuvor als rechtswidrig eingestufte partielle Umlegung der Urheberrechts-Ausschüttungen von Urhebern zu Verlegern verankert. Zudem mündeten die wochenlangen Debatten zuletzt in Kritik an CDU und SPD selbst: Beide regierenden Parteien ernteten nicht nur Missbilligung für den Bruch des Koalitionsvertrages, in dem Upload-Filter noch als unangemessen dementiert wurden; auch der Vorwurf absichtlicher Falschaussagen manifestierte sich ebenso wie die Hashtags „#niewiedercdu“ oder nun auch „#niemehrspd“.