Google: Automatisches Löschen von Aktivitätsdaten kommt
Bisher können Nutzer Aktivitätsdaten, die im eigenen Google-Konto durch die Nutzung von mit Google verknüpften Diensten gespeichert werden, einsehen und manuell löschen. Google erweitert die Möglichkeit der Datenlöschung nun, indem sie künftig automatisch fortlaufend erfolgen kann.
Kein selbstdefinierter Zeitraum
Der Nutzer kann dabei entscheiden, ob Daten nach 3 Monaten oder 18 Monaten oder wie bisher nur manuell gelöscht werden sollen. Alle Daten, die älter als die eingestellte Zeit sind, werden dann automatisch und fortlaufend aus dem Google-Konto gelöscht. Ein automatisches Löschen mit einer kürzeren Frist oder das Festlegen eines selbstdefinierten Zeitraums für die fortlaufende Löschung ist derzeit nicht möglich. Alternativ kann der Nutzer in den Einstellungen des Google-Kontos wie bisher die Speicherung dieser Daten auch pausieren. Im ersten Schritt wird die Einstellung des automatischen Löschens für Daten des Standortverlaufs und Web- und App-Aktivitäten verfügbar sein. Die Funktion soll allen Nutzern in den kommenden Wochen schrittweise zur Verfügung gestellt werden.
Datenspeicherung, um Dienste zu verbessern
Google begründet die Speicherung des Standortverlaufs und der Web- und App-Aktivitäten mit der Verbesserung der Dienste für den Nutzer. Als Beispiel führt das Unternehmen dabei nutzerspezifische Empfehlungen für Restaurants und den Browserverlauf an, der dabei hilft, bisherige Suchen fortzusetzen und Inhalte wiederzufinden.
Mit den erweiterten Optionen habe man auf das Feedback der Nutzer reagiert, die sich einfachere Möglichkeiten gewünscht haben, diese Daten zu verwalten oder zu löschen, so Google.
Klagen und Beschwerden wegen Standortspeicherung
Google ist in den vergangenen Jahren immer wieder ob der Speicherung des Standortverlaufs in die Kritik geraten und verklagt worden. Denn Google sammelte über Android- und iOS-Geräte auch dann Standortdaten, wenn diese Funktion explizit deaktiviert war. Im Sommer des letzten Jahres wurde daraufhin Klage gegen Google erhoben, das Justizministerium forderte eine Erklärung von Google und Verbraucherschützer aus sieben europäischen Ländern reichten gegen Google Beschwerde wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei ihren jeweiligen Datenschutzbehörden ein.