Urteil zu Zero-Rating-Angebot: Vodafone Pass muss auch im EU-Ausland gelten
Vor knapp einem Jahr hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Klage gegen den Vodafone Pass beim Landgericht Düsseldorf eingereicht, nachdem die Bundesnetzagentur und Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) das Angebot zum Start Ende 2017 kritisiert und eine Änderung der Konditionen verlangt hatten.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist der Auffassung, dass das Zero-Rating-Angebot von Vodafone gegen geltendes EU-Recht verstoße, da es nur im Inland, nicht aber im EU-Ausland gelte. Die Zusatzleistung müsse den Verbraucherschützern zufolge aber auch im EU-Ausland zu den gleichen Konditionen wie im Inland zur Verfügung stehen. Dieser Auffassung schloss sich das Landgericht Düsseldorf nun in seinem Urteil an. Das Zero-Rating-Angebot von Vodafone dürfe nicht auf das Inland beschränkt werden, sondern muss EU-weit gelten. Ein Mobilfunktarif darf für die Internetnutzung im EU-Ausland keinen höheren Preis vorsehen als im Inland, so das Landgericht.
Beschränkung auf Inland rechtswidrig
Mit dem Vodafone Pass ist es Kunden möglich, Video- und Musik-Dienste sowie Chat- und Social-Media-Apps von der Anrechnung auf das monatliche Datenvolumen des Vertrags auszunehmen, so dass der Datenverbrauch das zur Verfügung stehende Datenvolumen nicht reduziert – bislang aber nur im Inland, verbrauchtes Datenvolumen im Ausland wird immer voll angerechnet. Beim Vodafone Pass können Kunden eine der Kategorien kostenfrei auswählen, für die das Zero-Rating gelten soll, weitere sind kostenpflichtig zubuchbar. Die Telekom hat mit StreamOn ein ähnliches Angebot im Portfolio, das allerdings erst jüngst auf soziale Netzwerke und Chat-Apps erweitert wurde.
Die Richter sehen in der Einschränkung auf das Inland einen Verstoß gegen die europäische Telekom-Binnenmarkt-Verordnung (TSM-VO). Danach sollen Verbraucher ihren Mobilfunktarif im europäischen Ausland genauso nutzen können wie zu Hause, ohne dafür ein zusätzliches Entgelt zahlen zu müssen.
Irreführende Werbung untersagt
Das Gericht verurteilte Vodafone außerdem zur Unterlassung irreführender Werbung. Das Unternehmen hatte auf der Website für den Vodafone Pass geworben, aber unzureichend über wesentliche Nutzungseinschränkungen informiert. Sprach- und Videotelefonie, Werbung und das Öffnen externer Links waren im Pass nicht enthalten – und führten deshalb auch bei den ausgewählten Apps zum Verbrauch des Datenvolumens. Das stand aber lediglich in einer Fußnote der Preisliste und in den FAQ.
vzbv fordert höhere Strafen
Der vzbv fordert nach dem Urteil, dass die Bundesregierung Verstöße gegen die Regeln der Netzneutralität bestrafen und die Strafhöhe so anpassen müsse, dass diese bis zu 15 Prozent des weltweiten Unternehmensumsatzes betragen kann. Da bislang nur Teile der Strafbestimmungen umgesetzt und Bußgelder gering ausfallen würden, verbleiben rechtswidrige Angebote jahrelang am Markt, was Innovation behindere und Kunden benachteilige, so Lina Ehrig, Leiterin Team Digitales und Medien beim vzbv.
Tethering vom Vodafone Pass ausgenommen
Der Auffassung des vzbv, dass auch die Nutzung per Tethering über den Vodafone Pass ohne Anrechnung auf das Datenvolumen möglich sein müsse, schloss sich das Landgericht Düsseldorf hingegen nicht an. Der Vodafone Pass schließe die Wahl des Endgerätes beim Tethering nicht aus, sondern rechne den Datenverbrauch nur auf das vereinbarte Datenvolumen an. Das sei zulässig, so die Richter. Der vzbv hat gegen diesen Teil des Urteils Berufung eingelegt.
Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf ist noch nicht rechtskräftig.