Deutsche Umwelthilfe: Händler nehmen oftmals Elektroaltgeräte nicht zurück
Die Deutsche Umwelthilfe hat 55 Märkte hinsichtlich der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes überprüft, das Händler dazu verpflichtet, Elektroaltgeräte kostenfrei zurück zu nehmen und über Rückgabemöglichkeiten zu informieren. Dabei sei es zu massiven Rechtsverstöße von Apple, Media Markt, Obi und Co. gekommen.
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet Unternehmen seit dem 24. Juli 2016 zur kostenfreien Rücknahme von Elektroaltgeräten und zur Information über deren Rückgabemöglichkeiten. Wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erklärt, können Verbraucher alte Elektrogeräte bis 25 cm kostenlos bei Händlern zurückgeben, sofern diese Elektrogeräte auf einer Fläche von mindestens 400 Quadratmetern verkaufen. Ist das Altgerät größer als 25 cm, ist die kostenfreie Rückgabe beim Kauf eines ähnlichen Neugeräts möglich.
Testbesuche bei 55 Märkten im letzten halben Jahr hätten laut DUH jedoch gezeigt, dass große Teile des Handels die Rücknahmeverpflichtung nicht umsetzen. Unter anderem Filialen bekannter Händler und Marken wie Apple, Media Markt, Obi, Saturn und Toom schneiden in der Untersuchung (PDF) besonders schlecht ab.
Versteckte Informationen zur Rückgabe
Im Detail ist festgestellt worden, dass in Filialen von Cyberport, Hornbach, Media Markt, Saturn und bei vielen weiteren Händlern keine Informationen zu den gesetzlichen Rückgabemöglichkeiten gefunden werden konnten. Bei Apple und Toom wiederum waren zwar Hinweise zu finden, jedoch seien diese so versteckt gewesen, dass Kunden sie praktisch nicht wahrnehmen konnten.
Rücknahme von Altgeräten verweigert
Die Rücknahme von kleinen und großen Elektroaltgeräten gestaltete sich bei 15 Händlern schwierig. Bei Apple, Globus, Obi, Porta und Roller ist laut Untersuchung fälschlicherweise behauptet worden, dass eine Rückgabe kleiner Elektroaltgeräte oder Altlampen gar nicht oder nur bei Kauf eines neuen Gerätes möglich sei. In Filialen von Media Markt und Obi sei für die Rückgabe eines Großgerätes unrechtmäßig eine Gebühr verlangt worden. Bei Toom und Hornbach ist die Rückgabe der Großgeräte schlicht abgelehnt worden. Und die bei Lieferung eines neuen Gerätes auf Wunsch des Belieferten vorgeschriebene kostenlose Mitnahme des Altgerätes ist von Galeria Kaufhof und Conrad verweigert worden.
Behörden sollen tätig werden
Das Verhalten der Händler führe dazu, dass mehr als die Hälfte des Elektroschrotts illegal entsorgt wird, so DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Schadstoffhaltiger Elektroschrott lande im Restmüll, in der Umwelt oder werde ins Ausland exportiert. Die gesetzlichen Rücknahme- und Informationspflichten werden drei Jahre nach Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes weiterhin vom Handel unterlaufen. Die DUH fordert, dass die für die behördlichen Kontrollen zuständigen Marktüberwachungsbehörden der Länder tätig werden. Die DUH will gegen Unternehmen vorgehen, die die gesetzlichen Pflichten missachten.