Funk: Freenet kündigt Kunden mit sehr hohem Datenverbrauch
Der Mobilfunktarif Freenet Funk sollte mit einem Preis von täglich 0,99 Euro für unlimitiertes LTE-Datenvolumen im Netz von Telefónica eigentlich so etwas wie eine kleine Revolution am Markt ausrufen. Wie sich nun zeigt, geht der Provider jedoch gegen Kunden mit einem sehr hohen Datenverbrauch vor und kündigt deren Verträge.
Mobilfunktarife mit unlimitiertem Datenvolumen kosten in den Netzen der Deutschen Telekom und Vodafone 80 Euro im Monat. Im Netz von Telefónica bietet Freenet mit Funk hingegen einen unlimitierten Tarif an, der je nach Anzahl der Tage des Monats für rund 30 Euro im Monat zu haben ist. Der rein App-gesteuerte Tarif beinhaltet zudem alle Minuten und SMS in alle deutschen Fest- und Mobilfunknetze. Eine klassische Laufzeit hat Funk ebenso wenig, denn der Tarif ist pausier- und täglich kündbar.
Wie Freenet das Wort „unlimitiert“ interpretiert, zeigt sich nun jedoch anhand mehrerer Nutzerbeschwerden, über die zuerst Teltarif berichtet hat. Demnach kündigt Freenet die Verträge von Kunden, die auf ein sehr hohes Datenvolumen kommen.
Verbrauch von mehr als 500 GB im Monat
Einer der gekündigten Nutzer schildert, dass er die Kündigung erhalten habe, nachdem innerhalb von zwei Monaten 1,39 Terabyte über das Mobilfunknetz übertragen wurden. Bei einem anderen Kunden seien es rund 500 Gigabyte innerhalb von 25 Tagen gewesen, bevor die Kündigung eintraf. Ein weiterer Ex-Kunde habe die Kündigung bei 500 Gigabyte Datenverbrauch pro Monat im zweiten Monat erhalten.
Keine Nutzung mit stationären LTE-Routern
Freenet Funk soll außerdem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeändert haben, wobei nicht klar ist, wann dies passiert sein soll. Die aktuellen AGB (PDF) haben laut Fußnote den Stand Mai 2019. Freenet Funk war Anfang Mai angekündigt worden. Unter Punkt 5.8 der AGB heißt es: „Der mobile Internetzugang kann/darf nur mit Smartphones, Tablets oder sonstigen Geräten genutzt werden, die eine mobile Nutzung unabhängig von einem permanenten kabelgebundenen Stromanschluss ermöglichen (nicht z.B. in stationären LTE-Routern).“
Das Tethering über ein Smartphone oder Tablet wird in den AGB nicht ausgeschlossen, außerdem gibt es keine Fair-Use-Klausel, die zum Beispiel eine Drosselung nach einem gewissen Datenverbrauch vorsieht. Freenet schließt zudem nur die Nutzung von Geräten mit „permanent kabelgebundenem Stromanschluss“ aus, sodass sich mobile LTE-Hotspots, die sich auch per Akku betreiben lassen, wie sie Huawei oder HTC mit dem HTC 5G Hub anbietet, genau genommen mit Freenet Funk betreiben lassen.
Der Leser Jonathan S. hat ComputerBase ältere AGB von Freenet Funk mit Stand von Anfang Mai zukommen lassen, in denen Punkt 5.8 nicht existiert. Außerdem ist dem Kunden Anfang Mai durch den Kundenservice die Nutzung der SIM-Karte in einem Router explizit erlaubt worden.
In Punkt 6.1.8 der AGB, der in beiden Versionen existiert, behält sich Mobilcom Debitel (Freenet) die Kündigung des Vertragsverhältnisses vor, sofern die Anzahl oder Dauer der Verbindungen innerhalb eines Abrechnungszeitraums die Vermutung nahe legt, dass die Mobilfunkdienste insbesondere aufgrund Verstoßes gegen die Ziffer 6.1.5 oder 6.1.6 missbräuchlich benutzt wird. Punkt 6.1.5 besagt, dass keine Verbindungen hergestellt werden dürfen, die Auszahlungen Dritter an den Kunden zur Folge haben. Punkt 6.1.6 untersagt den Einsatz der SIM-Karte in Vermittlungs- und Übertragungssystemen, die Verbindungen eines Dritten (Sprachverbindungen oder Datenübertragungen) an einen anderen Dritten weiterleiten.
Die Redaktion bedankt sich für diese Hinweise.
In einer offiziellen Stellungnahme seitens Freenet, die in gleicher Ausführung an mehrere Nachrichtenseiten verschickt wurde, heißt es:
freenet Funk freut sich über das ausgesprochen positive Feedback und die zahlreichen Kunden, die sich entschlossen haben, das innovative neue Mobilfunkprodukt zu nutzen. Um den gewohnt hohen Service und die Leistungen des Produktes langfristig zu gewährleisten hat sich freenet FUNK nach der Startphase auffälliges Nutzerverhalten angesehen und daraufhin einigen wenigen Kunden eine ordentliche Kündigung ausgesprochen, die ihren Mobilfunkvertrag augenscheinlich vorsätzlich missbräuchlich verwendet haben, indem Sie gegen Ziffer 5.8 der gültigen freenet Funk AGB verstoßen haben (Der mobile Internetzugang kann/darf nur mit Smartphones, Tablets oder sonstigen Geräten genutzt werden, die eine mobile Nutzung unabhängig von einem permanenten kabelgebundenen Stromanschluss ermöglichen (nicht z.B. in stationären LTE-Routern).