Vorratsdatenspeicherung: BKA plant Maßnahmen gegen militante Rechte
Das Bundeskriminalamt (BKA) will neue Strukturen aufbauen, um verstärkt gegen rechte Extremisten vorzugehen. Teile des Maßnahmenkatalogs sind eine „Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität“ innerhalb des BKA sowie eine verschärfte Vorratsdatenspeicherung.
Das geht aus einem aktuellen Planungspapier der Behörde hervor, von dem WDR, NDR und die Süddeutsche Zeitung berichten. Auslöser für diesen Schritt ist die wachsende Gefahr durch militanten Rechtsextremismus. Als Belege nennt das BKA sowohl den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke als auch das Attentat eines Rechtsextremen auf Muslime in Christchurch, Neuseeland.
Wie die Süddeutsche Zeitung schreibt, ist die geplante „Neugestaltung zur Bekämpfung politisch motivierter Kriminalität - rechts - und der Hasskriminalität“ auch ein Eingeständnis, dass deutsche Sicherheitsbehörden die vom Rechtsextremismus ausgehenden Gefahren lange Zeit vernachlässigt haben. Nun will die Behörde nachrüsten. Geschaffen werden sollen innerhalb der Abteilung Polizeilicher Staatsschutz (ST) zwei Gruppen mit insgesamt zehn Referaten. Dafür sind 440 neue Stellen erforderlich.
Vorratsdatenspeicherung und NetzDG verschärfen
Ein Kernelement des Plans ist laut den Medienberichten die „Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität", die beim BKA angesiedelt ist. Bundesweit soll diese künftig Hassbeiträge im Netz erfassen und bewerten. Um die Urheber zu identifizieren, ist eine Kooperation mit Plattformen wie Facebook und YouTube vorgesehen. Erst wenn das BKA die Daten zentral verarbeitet hat, sollen diese dann zu den örtlichen Behörden gelangen.
Damit das möglich ist, müssen die rechtlichen Befugnisse allerdings ausgeweitet werden. Künftig sollen Plattformen etwa Hasskommentare nicht mehr einfach löschen, sondern zum BKA weiterleiten. Erforderlich ist dafür aber, das ohnehin umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zu verschärfen. Angedacht sind zudem längere Speicherfristen bei der Vorratsdatenspeicherung, Details dazu aus dem Papier sind aber nicht bekannt.
Der Inhalt passt jedoch zu den Aussagen von BKA-Chef Holger Münch. Ende letzter Woche sagte er im Interview mit T-Online, eine Klarnamenpflicht für soziale Netzwerke wäre nicht nötig, vielmehr würden Sicherheitsbehörden die Vorratsdatenspeicherung benötigen. Denn die sei nötig, um Nutzer mit Pseudonymen anhand der IP-Adresse identifizieren zu können. „Ein solches ‚Kennzeichen’ im digitalen Raum ist die Mindestanforderung, um Straftaten im Internet wirklich verfolgen zu können“, so Münch.
Im Papier ist zudem noch ein Straftatbestand für das Erstellen von „Feindes- und Todeslisten“ vorgesehen. Die kursieren in rechten Kreisen, mehr als 10.000 Personen sollen sich auf solchen Listen finden. Der Umgang des BKA damit ist aber höchst umstritten. Kritiker werfen der Behörde vor, dass Betroffene nicht einmal informiert werden, wenn sie auf einer entsprechenden Liste auftauchen.
Umstrittene Vorschläge – und neuer Kampf um die Vorratsdatenspeicherung
Netzpolitischer Zündstoff dürfte aber vor allem der Versuch sein, die Vorratsdatenspeicherung auszuweiten. Insbesondere, weil in Deutschland zwar das entsprechende Gesetz existiert, die Bundesnetzagentur die Speicherpflicht für Provider aber außer Kraft setzte. Erst soll das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Es gilt aber als wahrscheinlich, dass die Karlsruher Richter das Gesetz wieder einkassieren, weil es nicht mit den Vorgaben des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vereinbar ist.
EU-Vorgaben sind aber weiterhin nicht vom Tisch. Die europäischen Sicherheitsbehörden arbeiten an einem neuen Anlauf – trotz der engen EuGH-Auflagen. Und wie Heise Online letzte Woche berichtete, hat Europol dem EU-Ministerrat einen Vorschlag unterbreitet, der es in sich hat. Vorgelegt wurde eine Matrix mit 487 Datenkategorien, die Provider demnach erfassen und speichern sollen.
Darunter fallen etwa auch Klingeltöne, weil organisierte Banden die als Erkennungszeichen nutzen sollen. Ebenso seien sich Vertreter der Sicherheitsbehörden einig gewesen, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht nur für Telekommunikationsanbieter gelten soll, sondern auch für Anbieter von „Over-the-top“-Diensten wie WhatsApp, Facebook Messenger, Skype oder Signal.
Inwieweit solche Pläne aber tatsächlich realisiert werden sollen, bleibt abzuwarten. Von den Mitgliedsstaaten hat die EU-Kommission im Juni zunächst den Auftrag erhalten, Lösungsvorschläge für eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung zu finden. Erste offizielle Ergebnisse einer „umfassenden Studie“ werden zum Jahresende erwartet.