Google Assistant: Google stoppt menschliche Auswertung von Mitschnitten
Google hat der Hamburger Datenschutzbehörde versichert, zunächst auf eine menschliche Auswertung von Mitschnitten des Google Assistant, die bei Anfragen an den Sprachassistenten auf Smartphones oder über Google Home aufgezeichnet werden, zu verzichten – sowohl durch Mitarbeiter des eigenen Unternehmens als auch Subunternehmer.
Dieses für Europa geltende Zugeständnis seitens Google erzielte der Hamburger Datenschutzbeauftragte im Rahmen der Eröffnung eines Verwaltungsverfahrens, das die manuelle Auswertung von Sprachaufnahmen vorübergehend für drei Monate untersagt, und ruft nunmehr die für Amazon und Apple zuständigen Behörden auf, gleiches auch bei diesen Unternehmen zu erwirken. Alle Anbieter von Sprachassistenten werten einen geringen Prozentsatz der von Nutzern gestellten Anfragen manuell aus, um die Systeme zu trainieren und zu prüfen, ob die Anfragen richtig erkannt werden. Diese Mitschnitte enthalten bei ungewollt ausgelösten Aufnahmen auch immer wieder persönliche und intime Informationen über die Nutzer.
Die Hamburger Datenschutzbehörde erklärt angesichts der Eröffnung des Verwaltungsverfahrens gegen Google, dass „[sich] die Nutzung von automatischen Sprachassistenten von Anbietern wie Google, Apple und Amazon als hoch risikoreich für die Privat- und Intimsphäre von Betroffenen [erweist]“. Zudem sieht die Behörde den Anteil der ungewollten Aufnahmen als „nicht unerheblich“ an.
DSGVO schränkt Mittel der Datenschutzbehörde ein
Deutsche Datenschutzbehörden können keine längere Sperre als für drei Monate verhängen, da gemäß DSGVO die Aufsichtsbehörde des Mitgliedstaates zuständig ist, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Im Falle von Google ist dies Irland. Die DSGVO sieht jedoch für Datenschutzbehörden in anderen Mitgliedstaaten die Möglichkeit vor, für einen Zeitraum von höchstens drei Monaten Maßnahmen in ihrem Hoheitsgebiet oder Zuständigkeitsbereich zu treffen, falls ein dringender Handlungsbedarf zum Schutz von Rechten und Freiheiten Betroffener besteht. Diesen Umstand sieht die Hamburger Datenschutzbehörde gegeben, da „ein effektiver Schutz Betroffener vor dem Abhören, Dokumentieren und dem Auswerten privater Gespräche durch dritte Personen“ erzielt werden müsse.
Der Einsatz von Sprachassistenzsystemen in der EU muss den Datenschutzvorgaben der DSGVO folgen. Im Fall des Google Assistant bestehen daran gegenwärtig erhebliche Zweifel. Die Nutzung von Sprachassistenzsystemen muss in einer transparenten Weise erfolgen, so dass eine informierte Einwilligung der Nutzer möglich ist. Dabei geht es insbesondere um die Bereitstellung ausreichender Informationen und um eine transparente Aufklärung Betroffener über die Verarbeitung der Sprachbefehle, aber auch über die Häufigkeit und die Risiken von Fehlaktivierungen. Schließlich muss dem Erfordernis des Schutzes Dritter, die von den Sprachaufnahmen betroffen sind, hinreichend Rechnung getragen werden. Zunächst sind nun weitere Fragen über die Funktionsweise des Sprachanalysesystems zu klären. Die Datenschutzbehörden werden dann über endgültige Maßnahmen zu entscheiden haben, die für einen datenschutzkonformen Betrieb erforderlich sind.
Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Speicherung der Mitschnitte bei Apple deaktivieren
Erst vor wenigen Tagen war bekannt geworden, dass sich auf Apples iOS-Geräten die serverseitige Speicherung der Anfragen an Siri deaktivieren lässt. Allerdings ist die entsprechende Option nicht über die Einstellungen im Betriebssystem zugänglich, sondern kann nur über ein selbst erstelltes oder heruntergeladenes Konfigurationsprofil vorgenommen werden.