Telekom Smart Speaker im Test: Verknüpfung mit anderen Telekom-Diensten und Datenschutz

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Frank Hüber
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Die Telekom hat mit dem eigenen Smart Speaker allerdings nicht nur einen Alexa- oder Google-Assistant-Klon herausgebracht, sondern ist bemüht, den Lautsprecher in das eigene Ökosystem aus Geräten und Diensten einzubetten. Mit MagentaTV, SmartHome und der Festnetz-Telefonie stehen zum Start drei Bereiche zur Verfügung, die Kunden dieser Services nutzen können. Ein einheitliches Telekom-Login für alle Dienste ist dabei übrigens nicht zwingend notwendig, da man sich für jeden Dienst mit anderen Zugangsdaten anmelden kann.

Künftig möchte die Deutsche Telekom auf diese Weise alle Kernprodukte und Services per Sprache steuerbar machen.

MagentaTV mit dem Smart Speaker steuern

Mit dem Smart Speaker ist es möglich, das Programm von MagentaTV, ehemals Entertain, per Sprache zu steuern. Neben einem Wechsel des Kanals über den Namen oder die Nummer kann auch die Lautstärke gesteuert oder nach Inhalten gesucht werden. Die Möglichkeit, Aufnahmen zu starten und zu programmieren, ist derzeit aus Jugendschutzgründen noch gesperrt. Die Jugendschutz-PIN wird bei MagentaTV im Werkszustand bei allen Angeboten mit Alterskennzeichnungen ab 16 und ab 18 Jahren zu den vorgeschriebenen Zeiten abgefragt. Im Speaker ist dies noch nicht umgesetzt, doch soll die Funktion noch in diesem Jahr zur Verfügung stehen, so die Deutsche Telekom gegenüber ComputerBase.

Für die Einrichtung muss sich der Nutzer in der Hallo-Magenta-App mit den Zugangsdaten von MagentaTV anmelden und den Receiver mit dem Speaker verbinden, wofür es zwingend erforderlich ist, dass beide Geräte im selben Netzwerk sind. Die Steuerung des Receivers funktioniert hinterher per Sprache sehr gut und ohne lange Verzögerung, allerdings dauert es länger, die Befehle zu sprechen, als eine neben sich liegende Fernbedienung zu bemühen. Wünschenswert wäre zudem, wenn man auf „MagentaTV“ im Befehl verzichten und stattdessen nur von „TV“ oder „Fernseher“ sprechen könnte, weil dies natürlicher wäre und der Häufung von „Magenta“ in den Befehlen entgegenwirken würde.

Der Smart Speaker und MagentaTV müssen sich dabei nicht nur zur Einrichtung, sondern auch während der Steuerung im selben Netzwerk befinden. Eine Bedienung des Fernsehprogramms aus der Ferne etwa zur manuellen Anwesenheitssimulation ist nicht möglich.

Hallo-Magenta-App: MagentaTV-Verbindung

Das SmartHome der Telekom wird unterstützt

Das Magenta SmartHome lässt sich heute schon über Skills etwa via Alexa steuern, weshalb die Möglichkeit, es auch über den eigenen Smart Speaker der Telekom zu machen, kein Alleinstellungsmerkmal darstellt. Die Telekom hat jedoch den Vorteil, nun alles „aus einer Hand“ anbieten und aufeinander abstimmen zu können. So lassen sich auch über den Magenta-Assistenten Geräte wie Lampen ein- und ausschalten, die Zieltemperatur von Thermostaten regeln oder Situationen steuern.

Hallo-Magenta-App: SmartHome-Verbindung

Wie bei MagentaTV meldet man sich hierfür in der App des Lautsprechers mit seinen Zugangsdaten für den SmartHome-Service der Telekom an und verbindet die Geräte. In der Hallo-Magenta-App werden daraufhin die Räume und Geräte aufgeführt, die per Sprache gesteuert werden können. Auch bei diesem Dienst funktioniert die Sprachsteuerung über den Assistenten der Deutschen Telekom problemlos und zügig. Wichtig ist dabei nur, dass der Nutzer den Geräten möglichst eindeutige und natürliche Namen zuweist, um die Sprachbefehle hinterher ebenso natürlich wirken zu lassen. Aber auch diese Eigenheit ist kein alleiniges Merkmal des Magenta Smart Speaker.

Anders als die Steuerung von MagentaTV ist die Steuerung des SmartHome der Telekom über den Lautsprecher auch aus einem anderen Netzwerk kein Problem.

Telefonie auf dem Telekom-Lautsprecher

Der Gigaset Smart Speaker L800HX (Test) diente bereits als DECT-Mobilteil, um Festnetztelefonie über einen smarten Lautsprecher zu ermöglichen. Auch der aktuelle Telekom-Proband ermöglicht die Festnetz-Telefonie über den eigenen Anschluss und greift dafür ebenfalls auf DECT und die Anmeldung als Mobilteil zurück. Dies hat den Vorteil, dass der Smart Speaker keinen Anschluss und keine Hardware der Telekom voraussetzt, um als Mobilteil angemeldet und für die Telefonie genutzt zu werden. Bei der Einrichtung gibt es lediglich die Einschränkung, dass die PIN der Basisstation 0000 sein muss, damit die Anmeldung erfolgreich durchgeführt werden kann. Die Einrichtung als DECT-Mobilteil ist sehr einfach und problemlos.

Hallo-Magenta-App: Einrichtung der Telefonie

Über den Lautsprecher können Anrufe angenommen, abgelehnt, beendet und natürlich geführt werden. Um eine Nummer zu wählen, kann der Nutzer entweder auf Einträge aus dem Adressbuch, sofern vorhanden, zurückgreifen oder die vollständige Nummer ansagen. Geführte Telefonate tauchen hinterher in einer Anrufliste in der Hallo-Magenta-App auf.

Für Singles ohne Niveau

Wie schon beim Gigaset Smart Speaker L800HX gilt auch beim Magenta Smart Speaker, dass diese Funktion in erster Linie dann interessant ist, wenn man alleine wohnt, niemanden mit seinen Anrufen stört und die Sprachqualität nicht an erster Stelle steht. Denn diese ist, wie auch bei anderen Freisprecheinrichtungen nicht optimal, von Umgebungsgeräuschen abhängig und nimmt mit zunehmender Entfernung zum Lautsprecher ab. Je weiter sich der Anwender vom Gerät entfernt, desto weiter weg klingt er auch für den Angerufenen. Eine Abfrage, ob man den erkannten Kontakt tatsächlich anrufen möchte, erfolgt nicht, sondern der Assistent wählt sofort die Nummer – ein wenig Nervenkitzel, wen man gerade anruft, bleibt somit.

Service-Assistent für Mobilfunk und Festnetz

Derzeit noch in der Beta ist ein Service-Assistent, über den Kunden der Telekom Dienstleistungen wie eine SIM-Kartenbestellung auslösen können. Noch beschränkt sich der Dienst auf eine Art FAQ zum Mobilfunk- und Festnetzangebot der Telekom. Immer wieder kommt aber der Hinweis, dass man doch besser den Kundenservice anrufen solle. Statt anzubieten, diese Nummer direkt zu wählen, da er als DECT-Mobilteil eingerichtet ist, oder zumindest die Telefonnummer anzusagen, verweist der Assistent darauf, dass der Nutzer diese Telefonnummer im Internet findet. Hier sind sowohl das Angebot als auch Soft- und Hardware noch nicht optimal aufeinander abgestimmt.

Serviceassistent in der Hallo-Magenta-App
Serviceassistent in der Hallo-Magenta-App

Datenschutz beim Smart Speaker der Telekom

Die Deutsche Telekom bewirbt den Smart Speaker als „europäische Alternative“ und mit „europäischem Datenschutz“. Ein Thema, das in den vergangenen Monaten immer wieder hochgekocht ist, da vielen Nutzern nicht bewusst war, dass einzelne Anfragen an smarte Lautsprecher von Menschen angehört und transkribiert werden, um die Systeme zu verbessern und zu trainieren. Die Deutsche Telekom kann sich diese Diskussion zunutze machen und geht erfreulich offen mit dem Thema um – die negativen Rückmeldungen der Anwender erspart man sich so schon im Vorfeld und hat eindeutig aus den Vorkommnissen bei der Konkurrenz gelernt.

Auch die Telekom hört mit

Davon ablenken, dass auch bei dem System der Deutschen Telekom einzelne Anfragen von Menschen nachträglich angehört und zur Verbesserung der Spracherkennung genutzt werden, kann aber auch das deutsche Unternehmen nicht. Auch hier ist dies eine Notwendigkeit, weshalb der Nutzer darauf hingewiesen wird, dass seine Anfragen zur Verbesserung des Dienstes beitragen. Die von Mitarbeitern angehörten Nachrichten werden zufällig ausgewählt oder es handelt sich um Anfragen, bei denen es zu Fehlern kam – und natürlich werden auch sie vorher anonymisiert. Zudem gibt die Telekom an, Anfragen nicht zu Werbezwecken auszuwerten, sondern nur zur Verbesserung des Assistenten einzusetzen.

Verlauf lässt sich 90 Tage lang löschen

Der Nutzer hat jedoch die Option, diese Auswertung zu untersagen, und kann nicht nur den eigenen Verlauf der letzten 90 Tage einsehen, sondern auch einzelne oder alle Anfragen daraus löschen. Sollen ältere Anfragen gelöscht werden, muss dies über eine E-Mail an datenschutz~~telekom.de allerdings beantragt werden. Tut man dies nicht, werden die Sprachaufzeichnungen von der Deutschen Telekom allerdings bis zu zwei Jahre gespeichert und erst dann automatisch gelöscht. Was die Konkurrenz erst nachträglich einbauen musste, nämlich das manuelle Löschen der Aufzeichnungen, kann die Telekom dank des späteren Marktstarts direkt anbieten und sich damit rühmen. Ein in der aktuellen Situation durchaus cleverer Schachzug, der dem Kunden zugutekommt.

Allerdings sind die Optionen zum Anpassen der Datenschutzeinstellungen in der App recht gut versteckt. Sie befinden sich nämlich nicht in den Einstellungen oder im Verlauf, sondern ganz am Ende der Datenschutzerklärung. Standardmäßig sind zudem alle Übermittlungen und Analysen aktiviert.

Maximal 9 Sekunden am Stück werden mitgeschnitten

Auch die Telekom weist zudem darauf hin, dass Gespräche nur dann mitgeschnitten werden, wenn der Lautsprecher das Aktivierungswort gehört hat. Sobald er es vernimmt, lauscht er maximal neun Sekunden der Anfrage, bevor er sich wieder deaktiviert. Auf diese Weise möchte der Konzern verhindern, dass ganze Gespräche oder Diskussionen aufgezeichnet und von Mitarbeitern mitgehört werden könnten. Ungewollte Aktivierungen gab es im Test tatsächlich nicht, dafür ist das nicht veränderbare Aktivierungswort „Hallo Magenta“ zu abstrakt – oder auch umständlich.

Ist die EU-Cloud immer besser als eine US-Cloud?

Die Telekom gibt an, dass sämtliche Sprachdaten innerhalb der EU gespeichert und verarbeitet werden. Den genauen Standort der Server und den Anbieter möchte die Deutsche Telekom aus Gründen der Datensicherheit gegenüber ComputerBase nicht preisgeben. Für die Speicherung der Daten in der Cloud greift die DSGVO. Aber nicht nur bei der Telekom, sondern auch bei Google, Apple und Amazon, denn dieser Datenschutz gilt ebenso für das Speichern und Verarbeiten solcher Informationen auf Servern und Speichersystemen in Cloud-Servern, die außerhalb der EU angesiedelt sind, sofern der Verantwortliche einen Sitz in der EU hat. Einziger Knackpunkt: Das EU-Recht steht hinter dem nationalen Recht, etwa der USA, zurück, das wiederum politischen Veränderungen unterworfen sein kann. Bei den USA handelt es sich datenschutzrechtlich um ein Drittland, so dass dort nach Ansicht der EU-Kommission kein angemessenes Datenschutzniveau vorhanden ist. Dies kann jedoch durch Individualvereinbarungen oder das EU-US-Privacy-Shield-Datenschutzübereinkommen erreicht werden, was für Anbieter wie Amazon wiederum gegeben ist. Denn US-Cloud-Anbieter wie Google oder Amazon sind nach dem EU-US-Privacy-Shield-Abkommen zertifiziert.

Ein Problem bleibt jedoch der Widerspruch des US- und EU-Rechts, weshalb Datenschützer die Übertragung der Daten in eine US-Cloud kritisieren. Denn der„Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act“, CLOUD-Act genannt, soll den US-Geheimdiensten Zugriff auf genau solche aus dem Ausland stammenden und im Ausland gespeicherten Cloud-Daten von US-Unternehmen geben – ohne gerichtlichen Beschluss und ohne Information des Betroffenen. Nach EU-Recht ist dies aufgrund eines fehlenden Durchführungsabkommens nicht zulässig – ein völkerrechtliches Abkommen, das gemäß Art. 48 DSGVO eine Herausgabe der Daten an US-Behörden erlauben würde, fehlt – weshalb ein US-Unternehmen sich im Zweifel entscheiden muss, gegen welches Recht es verstoßen möchte. US-Anbieter können die Herausgabe nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen nach US-Recht konkret verweigern, die derzeit für Deutschland nicht greifen.

Für Kunden eines US-amerikanischen Cloud-Anbieters bleibt deshalb ein theoretisches Restrisiko, dass Daten herausgegeben werden.

Mit Tealium für das Tag-Management kommt auch bei der Deutschen Telekom ein US-amerikanisches Unternehmen als Auftragsverarbeiter zum Einsatz, wie die Datenschutzerklärung offenbart. Auf Nachfrage von ComputerBase bezieht die Deutsche Telekom hierzu wie folgt Stellung.

Alle Komponenten, die der Smart Speaker benötigt, liegen auf Servern innerhalb der EU. Unabhängig davon halten wir uns natürlich streng an die DSGVO-Vorgaben.

Bei den Daten, die dieser Dienstleister erhält, handelt es sich um sogenannte Kunden-Nutzungsdaten. Damit erhalten wir die Möglichkeit, das Nutzungsverhalten der User bei Verwendung der „Hallo Magenta“-Applikation besser zu verstehen und die Applikation entsprechend dem Bedarf der Kunden anzupassen. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit, der Erhebung und Verwendung seiner Nutzungsdaten bei den Datenschutzeinstellungen zu deaktivieren.

Deutsche Telekom

Es handelt sich somit um Daten zur Nutzung der App, nicht um die Sprachaufzeichnungen des Smart Speakers, die an diesen Dienstleister übertragen werden.

Bei Alexa hat die Telekom keinen Einfluss

Wer sich zur Nutzung von Amazon Alexa auf dem Telekom Smart Speaker entschließt, verlässt den Geltungsbereich der Datenschutzrichtlinien der Deutschen Telekom. Für Alexa gelten dann nur noch die Bestimmungen von Amazon mit den entsprechenden Optionen zum Verwalten der Aufzeichnungen.