Bundesnetzagentur: 5G-Gebühren für lokale Anwendungen stehen fest
Die Bundesnetzagentur hat die 5G-Frequenzgebühren für lokale Anwendungen festgelegt. Damit können Unternehmen eigene, autarke Telekommunikationsnetze unabhängig von den Mobilfunkanbietern betreiben. Bei der Gebührenformel unterscheidet die Bundesnetzagentur nach Siedlungs- und Verkehrsflächen.
Im Rahmen der 5G-Frequenzversteigerung sind die Frequenzen im Bereich von 3,7 GHz bis 3,8 GHz bewusst von der Auktion ausgenommen worden, um diese für lokale Anwendungen zu reservieren. Dieser Schritt der Bundesnetzagentur ist zum Unmut der Mobilfunknetzbetreiber erfolgt, die das fehlende Spektrum als „künstliche Verknappung“ sehen, wie es zum Beispiel Vodafone-CEO Hannes Ametsreiter im Juni beschrieb.
100 MHz für lokale 5G-Anwendungen
Die Bundesnetzagentur hat 100 MHz für lokale Netze der Industrie reserviert, die ansonsten für die bundesweite 5G-Infrastruktur zur Verfügung gestanden hätten. Dieses zusätzliche Spektrum soll von Start-Ups, kleinen und mittlere Unternehmen sowie von der Landwirtschaft genutzt werden, die so ihre Industrie-4.0-Anwendungen auf Basis von 5G-Netzen umsetzen können sollen. Dazu zählen zum Beispiel über 5G gesteuerte Fabrikroboter oder landwirtschaftliche Maschinen, die autonom über die Felder fahren.
So setzt sich die Gebühr zusammen
Die Gebühr wird in jedem Einzelfall nach folgender Gebührenformel errechnet:
Gebühr = 1.000 + B ∙ t ∙ 5 (6a1 + a2)
Bestandteile der Gebührenposition sind ein Sockelbetrag in Höhe von 1.000 Euro, die zugeteilte Bandbreite (B), die von mindestens 10 MHz bis maximal 100 MHz reicht, die Laufzeit der Zuteilung (t; in Jahren beziehungsweise anteilig je angefangenem Monat) sowie die Fläche des Zuteilungsgebietes in km². Beim Zuteilungsgebiet wird zwischen Siedlungsflächen (a1) und Verkehrsflächen (a2) sowie anderen Flächen unterschieden.
Eine 50 km² große Fläche, die zu jeweils 25 km² aus Siedlungs- und Verkehrsfläche besteht und für 2 Jahre mit 50 MHz Spektrum versorgt werden soll, würde demnach den privaten Betreiber für die gesamte Laufzeit 88.500 Euro kosten.
Teurere Siedlungs- und Verkehrsflächen
Frequenzzuteilungen für Siedlungs- und Verkehrsflächen sind im Vergleich zu anderen Gebieten teurer. Sie werden mit dem Faktor 6 multipliziert (a1) respektive werden über eine einmalige Zahlung (a2) addiert. Damit will die Bundesnetzagentur dem Bedarf an Frequenzkoordinierung Rechnung getragen und Frequenznutzungen in weniger dicht bebauten Gebieten sollen wirtschaftlich interessant bleiben. Welche Flächen dabei welcher Kategorie zugeordnet sind, lässt sich der Webseite des Umweltbundesamtes zur Struktur der Flächennutzung entnehmen.