Glücksspiel in Spielen: Apps bieten Kindern legal Zugriff auf Slotmaschinen

Update 2 Max Doll
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Glücksspiel in Spielen: Apps bieten Kindern legal Zugriff auf Slotmaschinen
Bild: Neo Magazin Royale

In der aktuellen Ausgabe des Neo Magazin Royale zeigt das ZDF wie offen Glücksspiel in Spielen angeboten wird, die ebenso offen Kinder als Zielgruppe haben. Ausgenutzt wird dabei wie im Falle von Beuteboxen die unzureichende gesetzliche Definition von echtem Glücksspiel, die eine USK-Freigabe „ab 0 Jahren“ ermöglicht.

Ausgesucht hat sich die Sendung, die die Thematik einer breiten Öffentlichkeit in deutlichen Worten erläutert, die aktuell populäre App Coin Master, die sich als Abenteuerspiel ausgibt. Das eigentliche Spiel scheint simpel, es gilt ein Dorf zu bauen, zu verteidigen und per Knopfdruck andere Dörfer anzugreifen, um Geld zu stehlen. Jede Aktion kostet allerdings Geld, Preise für Gebäude steigen schnell. Einkommen haben Spieler ausschließlich über eine Slotmaschine, an der sich Geld gewinnen lässt. Fünf Versuche pro Stunde stellt der Anbieter frei, weitere Versuche und Rohstoffe werden verkauft.

Anreize im Spieldesign

Das kleinste Paket mit 70 Versuchen kostet 5,50 Euro, 2.800 Versuche werden für 110 Euro mit dem Zusatz „bester Gegenwert“ angeboten. Dazu kommen Bundleangebote. Diese suggerieren begrenzte Verfügbarkeit und durch nominell hohe Rabatte von 70 oder 80 Prozent einen gigantischen Gegenwert, der durch den Vergleich mit den ebenfalls horrenden Preisen der Einzelangebote entsteht.

Weitere Kaufanreize setzen die steigenden Preise in Kombination mit Wartezeiten; es wird immer schwerer, dem Wunsch nach sofortiger Bedürfnisbefriedigung zu widerstehen, weil beides permanent steigt und höhere Hürden setzt – insbesondere in jungem Alter. Es handle sich also um einen „Spielautomat auf dem Handy von Kindern, bei dem ich die ganze Zeit Geld reinschmeissen muss“, fasst Moderator Jan Böhmermann zusammen. Das Vorgehen ist im Grundsatz bei Mobile-Spielen bis hin zur Nutzung von Glücksspiel-Mechaniken üblich, aber nicht immer derart unverhohlen zu beobachten.

Für Kinder ansprechend

Das Spiel sei jedoch, wie der Anbieter in einer Stellungnahme festzuhalten versucht, nicht konzipiert, um Kinder unter 16 Jahren anzusprechen. Dieser Aussage stellt die Sendung aber die Aufmachung mit freundlichen, bunten Farben und den Comic-Look entgegen. Auch das Marketing widerspricht dieser Aussage: Coin Master wird gezielt von Influencern wie Bianca Heinicke (Bibis Beatuy Palace) beworben, die bei jüngeren Altersgruppen beliebt sind.

Das hat erhebliche Auswirkungen auf den Erfolg: Wie das ZDF aufzeigt, hat die Kampagne zu einem massiven Anstieg der Beliebtheit von Coin Master geführt. Insgesamt konnte der Anbieter laut Recherchen der Sendung 280 Millionen US-Dollar Umsatz generieren und zwar „mit einem Spieleautomaten für Kinder ohne gesetzlichen Jugendschutz, völlig legal“. Die Verbindung zu echtem Glücksspiel besteht auch über den Anbieter. Hinter dem Startup Moon Active, das das Spiel betreibt, stehen Investoren aus der Glücksspiel-Branche, hat das ZDF recherchiert.

Direkt ins Casino

Den Grund macht die Sendung in der Konzeption der App aus: „Kinder und Jugendliche [...] lernen bei Coin Master auf ihrem Handy Glücksspiel“, sie seien leicht beeinflussbar und wären die potentiellen Kunden für Slotmaschinen von morgen, die aktuell in Casinos weniger stark nachgefragt würden. Diese Argumentation wird untermauert durch den letzten Level des Spiels. Mission 205 hat eine Spielhalle zum Gegenstand, zeigt die Sendung, was nicht als zynische Selbstreflexion, sondern Aufforderung zum Anschlussspiel verstanden werden darf.

Kinder seien durch solche Mechanismen besonders gefährdet, sie seien „manipulierbarer“, heißt es in der Sendung. Zudem erfahren sie Glücksspiel durch solche Apps als etwas normales und entwickeln ihm gegenüber eine positive Grundeinstellung, erläuterte Dr. Tobias Hayer, der an der Universität von Bremen Sucht erforscht, dem ZDF. „Oft überhöhte Ausschüttungsquoten“ würden darüber hinaus unrealistische Gewinnerwartungen schüren.

Dank Gesetzen für Kinder

Die USK sieht solche Spiele allerdings auf Basis der Gesetzeslage nicht als echtes Glücksspiel, sondern nur als simuliertes Glücksspiel, obwohl die Gefahren mindestens genauso groß sind. Anbieter müssen allerdings kein Geld wieder auszahlen und unterliegen keinen Kontrollen, sie können frei bestimmen, ob und wie oft etwas gewonnen wird. Dabei werden Algorithmen genutzt, die Angebote im Shop und Gewinne auf Spielerverhalten individuell abstimmen, um Kaufanreize zu maximieren: „Simuliertes Glücksspiel ist also Glücksspiel, das noch weniger mit Glück zu tun hat als echtes Glücksspiel“, urteilt Böhmermann.

Coin Master ist nun „ab 16“, andere Coin-Spiele nicht
Coin Master ist nun „ab 16“, andere Coin-Spiele nicht

Mittlerweile ist Coin Master sowohl in Apples App Store als auch im Play Store von Android nicht mehr „ab 0 Jahren“, sondern mit einer Freigabe „ab 16 Jahren“ versehen worden. Eine effektive Einschränkung bedeutet das nicht, betont auch das ZDF, zumal zahlreiche weitere „Coin“-Apps mit dem gleichen Prinzip weiterhin „ab 0 Jahren“ verfügbar sind. Eingreifen könne allerdings die BPjM. Sie werde aber nur auf einen Antrag zur Indizierung hin tätig, den für diese Art Spiel noch niemand gestellt habe. Das ZDF sei nicht antragsberechtigt, erläutert Böhmermann, der deshalb Mitarbeiter von Ämtern oder Bildungseinrichtungen zur Tat auffordert, um eine Auseinandersetzung der Prüfstelle zu initiieren, der einen Präzedenzfall schafft.

Update

Der Aufforderung der Sendung sind Zuschauer nachgekommen. Laut der BPjM seien „eine Vielzahl an Anträgen bzw. Anregungen zur Indizierung des Spiels“ eingegangen, aber offen gelassen, ob damit auch ein Verfahren angestoßen wurde. Antragsberechtigt ist nicht jeder Bundesbürger. In der kurzen Ankündigung wird anschließend lediglich Allgemeines zum Verfahren erläutert.

Die Redaktion dankt ComputerBase-Leser „Stuxi“ für den Hinweis zu diesem Update!

Update

Auf Nachfrage von ComputerBase bestätigte die Vorsitzende der BPjM, Martina Hannak, dass ein Verfahren „anhängig“ und damit eingeleitet worden ist.