Nach Anschlag von Halle: Innenminister schnüren Überwachungspaket
Nach dem Anschlag von Halle haben sich die Innenminister von Bund und Ländern auf ein neues Anti-Terror-Paket verständigt, das vor allem auf den Kampf gegen Hasskriminalität abzielt. Ein Element: Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verschärfen und auf Spiele-Plattformen wie Twitch ausweiten.
Beschlossen wurde das Anti-Terror-Paket auf einem Sondertreffen der Innenministerkonferenz, das Ende letzter Woche stattfand. Nach dem Anschlag auf die jüdische Gemeinde in Halle ist es vor allem der Kampf gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus, der im Fokus stehen soll.
NetzDG soll künftig auch Spiele-Plattformen umfassen
Wie sich Hass und Hetze im Netz eindämmen und strafrechtlich wirksamer verfolgen lässt, wird seit geraumer Zeit diskutiert. Ein Vorschlag war stets, das NetzDG zu verschärfen. Das begrüßen nun auch die Innenminister, zügig soll eine Meldepflicht für Dienstanbieter sowie eine Datenauskunftsverpflichtung umgesetzt werden. Vor allem soll schneller ermittelt werden können, wer hinter anonymen Postings steckt – es ist also eine Art Vorratsdatenspeicherung, die ausgeweitet werden soll.
Ausgeweitet werden soll das NetzDG zudem auf Spiele-Plattformen, die bis dato von dem Gesetz ausgenommen sind. Das sei „vor dem Hintergrund der rasant ansteigenden Beliebtheit dieser Netzwerke unverständlich“, heißt es in dem Beschlusspapier (PDF). Demnach sollen also künftig auch für Spieler-Plattformen wie Twitch die Löschpflichten aus dem NetzDG gelten. Plattformen müssen gemeldete Beiträge demnach binnen 24 Stunden prüfen und gegebenenfalls löschen.
Generell sollen Internet-Plattformen verantwortlich sein für die Inhalte, die Nutzer hochladen. „Es ist erforderlich, dass Internetplattformen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn dort ohne weiteres Hass verbreitet wird oder Attentate wie in Halle gar live übertragen werden“, lautet die Formulierung in dem Beschlusspapier. Der Attentäter hatte einen Live-Stream der Tat bei Twitch hochgeladen. Die Plattform steht aber bereits im Ruf, recht strikt moderiert zu sein. Generell gilt es jedoch als schwierig bis unmöglich, Live-Streams komplett zu regulieren.
Was den Innenministern allerdings vorschwebt, ist der Einsatz von künstlicher Intelligenz. Sollten die Plattform-Betreiber keine entsprechenden Lösungen implementieren, müssten Gesetze mit „empfindlichen Strafen“ beschlossen werden. Außerdem sollten die Server der Internetdienste in Europa stehen, damit Sicherheitsbehörden auf Daten zugreifen können.
Höhere FSK-Einstufung für Online-Spiele
Hier finden sich also bereits die Maßnahmen, die Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) am letzten Wochenende ankündigte. Gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio sagte er: „Wir müssen die Gamer-Szene stärker in den Blick nehmen.“ Eine Aussage, die er im Nachhinein zwar etwas revidierte, nichtsdestotrotz ernte er dafür Spott und Kritik. Statt sich auf Rechtsextremismus zu konzentrieren, eröffne er Nebenschauplätze, lautete einer der Vorwürfe.
Mit Spielen befasst sich das Beschlusspapier noch in einem weiteren Punkt. Gefordert wird eine „verlässliche Altersverifizierung“ bei FSK-16-Inhalten sowie höher eingestuften Online-Spielen, um Kinder und Jugendliche vor extremistischen Inhalten zu schützen.
Hasskriminalität strikter verfolgen
Von verschärften Regeln für Internet-Plattformen abgesehen fordern die Innenminister zudem eine noch bessere Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden. Explizit für Hasskriminalität zuständige Staatsanwaltschaften sind das Konzept, das man weiter ausbauen will. Außerdem sollen auch die Gesetze für Beleidigungen verschärft werden – ein Aspekt, der Anfang der Woche bereits diskutiert wurde, als die CDU ein Positionspapier vorstellte. Weitere Maßnahmen umfassen etwa noch einen besseren Schutz von Kommunalpolitikern.
Bei den Beschlüssen der Innenministerkonferenz handelt es sich nicht um konkrete Gesetze. Vielmehr sind es Empfehlungen, die aufgrund der Position der Teilnehmenden als Minister aber entsprechend bedeutend sind.