Deutsche Wohnen: Bußgeld von 14,5 Millionen Euro wegen DSGVO-Verstoß
Wie die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in ihrer Pressemitteilung (PDF) bekanntgab, hat sie bereits am 30. Oktober 2019 einen Bußgeldbescheid in Höhe von 14,5 Millionen Euro gegen die Immobiliengesellschaft Deutsche Wohnen SE wegen Verstößen gegen die DSGVO ausgestellt.
Mieterdaten wurden nicht aus Archivsystem gelöscht
Wie Maja Smoltczyk, Landesbeauftragte für den Datenschutz des Bundeslandes Berlin, mitteilte, habe die Aufsichtsbehörde im Rahmen von Vor-Ort-Prüfungen im Juni 2017 sowie im März 2019 festgestellt, dass die Immobilien- und Wohnungsgesellschaft Deutsche Wohnen SE für die Speicherung personenbezogener Daten von Mieterinnen und Mietern ein Archivsystem verwendete, das keine Möglichkeit vorsah, nicht mehr erforderliche Daten zu entfernen.
Jahre alte Daten konnten eingesehen werden
Demzufolge nutzte der mit 165.500 Wohnungen hinter der Vonovia SE zweitgrößte Vermieter Deutschlands ein System, welches die personenbezogene Daten seiner Mieterinnen und Mietern speicherte, ohne vorher zu überprüfen, ob eine Speicherung zulässig oder überhaupt erforderlich ist. Bei den Vor-Ort-Prüfungen konnten die Beamten der zuständigen Aufsichtsbehörde zum Teil Jahre alte private Angaben betroffener Mieterinnen und Mieter einsehen, ohne dass diese Daten noch ihrem eigentlichen Verwendungszweck dienten.
Persönliche und finanzielle Dokumente gespeichert
Neben Gehaltsbescheinigungen, Selbstauskünften sowie Arbeits- und Ausbildungsverträgen konnten die Beamten auch Steuer-, Sozial- und Krankenversicherungsdaten sowie Kontoauszüge von ehemaligen Mieterinnen und Mietern der Deutschen Wohnen SE einsehen. Die gespeicherten Daten gaben auf vielfältige Weise über die persönlichen und finanziellen Verhältnisse dieser Personen Auskunft.
Datenschutzbehörde warnte bereits im Juni 2017
Nachdem die Behörde in Person der Berliner Datenschutzbeauftragten bereits im Juni 2017 eine Warnung aussprach und der Immobiliengesellschaft empfahl, ihr Archivsystem umzustellen, konnte die Deutsche Wohnen SE auch bei der zweiten Vor-Ort-Prüfung im März 2019 und damit rund neun Monate nach Geltungsbeginn der neuen Datenschutz-Grundverordnung weder ein neues Archivsystem vorweisen, noch hatte sie die rechtswidrig gespeicherten Daten seiner Mieterinnen und Mieter gelöscht.
Daten wurden nicht missbräuchlich genutzt
Auf der Bemessungsgrundlage des ausgewiesenen Jahresumsatzes der Deutschen Wohnen SE, der sich in Geschäftsjahr 2018 auf mehr als eine Milliarde Euro belief, lag der gesetzlich vorgegebene Rahmen für das zu verhängende Bußgeld bei rund 28 Millionen Euro. Da keine missbräuchlichen Zugriffe auf die unzulässig gespeicherten Daten nachgewiesen werden konnten, sprach die Datenschutzbeauftragte am Ende ein Bußgeld in mittlerer Höhe von 14,5 Millionen Euro wegen Verstoßes gegen Artikel 25 Abs. 1 DS-GVO sowie Artikel 5 DS-GVO aus.
Datenfriedhöfe, wie wir sie bei der Deutsche Wohnen SE vorgefunden haben, begegnen uns in der Aufsichtspraxis leider häufig. Die Brisanz solcher Missstände wird uns leider immer erst dann deutlich vor Augen geführt, wenn es, etwa durch Cyberangriffe, zu missbräuchlichen Zugriffen auf die massenhaft gehorteten Daten gekommen ist. Aber auch ohne solch schwerwiegende Folgen haben wir es hierbei mit einem eklatanten Verstoß gegen die Grundsätze des Datenschutzes zu tun, die die Betroffenen genau vor solchen Risiken schützen sollen.
Maja Smoltczyk, Landesbeauftragte für Datenschutz
Wenig Einsicht bei der Deutschen Wohnen SE
Die Immobiliengesellschaft selbst zeigt sich indes wenig einsichtig und hat in einer eigenen Pressemitteilung bereits angekündigt, „gegen den Bußgeldbescheid der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vorzugehen.“
Die Deutsche Wohnen betont ausdrücklich, dass keinerlei Daten von Mietern datenschutzwidrig an unternehmensfremde Dritte gelangt sind. Vielmehr hat die Deutsche Wohnen bereits im Jahr 2017 umfangreiche personelle und prozessuale Veränderungen eingeleitet, um den aktuellen Datenschutzanforderungen vollumfänglich gerecht zu werden.
Die Deutsche Wohnen teilt die rechtliche Bewertung der Berliner Datenschutzbeauftragten nicht und wird den Bußgeldbescheid gerichtlich überprüfen lassen.
Deutsche Wohnen SE