eco: Milliarden-Kosten durch Gesetz gegen Hasskriminalität
Der Verband der Internetwirtschaft e.V. – kurz eco – kritisiert das Gesetz zur Bekämpfung von Hasskriminalität und hält es für unverhältnismäßig. Zudem seien die technische Umsetzung und die für die Bestandskundenauskunft benötigten Ressourcen noch völlig unklar.
Der Referentenentwurf (PDF) für das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet, das unter anderem auch eine Passwort-Abfrage durch Behörden beinhalten soll, stieß bereits auf große Kritik aus Wirtschaft und Verbänden – nun legte der eco in einem neunseitigen Eckpunktepapier (PDF) noch einmal nach und kritisierte darin das dafür zuständige Justizministerium rund um Bundesministerin Christine Lambrecht von der SPD scharf.
Ausweitung auf Telemediendienste ist unverhältnismäßig
Neben den nicht abzuschätzenden organisatorischen und finanziellen Folgen durch die Neuregelung gehe der veröffentlichten Entwurf „weit über die angekündigte Überarbeitung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) hinaus und konfrontiert somit sämtliche Telemediendienste-Betreiber mit immensen finanzielle Belastungen“, so eco-Vorstandsvorsitzender Oliver J. Süme im Eckpunktepapier des Verbandes. Der Funktionär und seine Organisation sehen hier Kosten in mehrstelliger Milliardenhöhe auf die Unternehmen zukommen – dies sei unverhältnismäßig, sagte er.
Das vom Bundesjustizministerium geplante Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität konfrontiert die verpflichteten Unternehmen mit unverhältnismäßigen Kosten in mehrstelliger Milliardenhöhe.
Insbesondere für kleine und mittelständische Anbieter von Telemediendiensten bedeutet der technische, organisatorische und personelle Erfüllungsaufwand eine enorme finanzielle Belastung, doch eine Kostenerstattungs- oder Entschädigungsregelung ist bislang nicht vorgesehen.
Oliver J. Süme, eco-Vorstandsvorsitzender
Mit diesem Gesetzt übertrage der Staat seine „ureigenen Pflichten wie die Strafverfolgung und Bekämpfung von Straftaten auf privatwirtschaftliche Unternehmen“ und lasse diese dann „auch noch auf den gigantisch hohen Kosten sitzen“, führte der Verbandschef aus.
Ganz neue Dimensionen
Sollte das Gesetzt nach Willen der Bundesjustizministerin und ihrer Bundesbehörde – wie im Referentenentwurf beschrieben – verabschiedet werden, würden nicht nur die Anbieter von sozialen Medien wie beispielsweise Facebook und Twitter, sondern alle Dienste die unter das Telemediengesetz fallen – E-Mail-Anbieter, Webseiten- und Forenbetreiber, Online-Shoppingdienste sowie Cloud-, Chat- und Messengerdienste – unter die neue Regelung fallen. Eine ganz neue Dimension, „die den Adressatenkreis auf potentiell rund 2,3 Millionen Unternehmen, anstatt der bisherigen aus dem TKG abgeleiteten 6.500 Unternehmen“, vergrößern würde.
Ganz offensichtlich ist man sich der qualitativen und quantitativen Dimensionen des Vorhabens und seiner Tragweite hier nicht bewusst!
Oliver J. Süme, eco-Vorstandsvorsitzender
Neben Investitionskosten im mittleren zweistelligen Milliardenbereich rechnet der eco damit, dass jährliche Betriebskosten im einstelligen Milliardenbereich bei den betroffenen Unternehmen entstehen würden.