250.000 Euro: Bußgeld gegen Sky wegen unerlaubter Telefonwerbung
Die Bundesnetzagentur hat ein Bußgeld in Höhe von 250.000 Euro gegen die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG verhängt. Grund dafür ist die unerlaubte Telefonwerbung, für die der Pay-TV-Anbieter nicht das erste Mal eine Strafzahlung leisten muss. Werbewiderrufe ehemaliger Kunden sind schlicht ignoriert worden.
Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, findet klare Worte für das Vorgehen von Sky: „Sky hat das Verbot unerlaubter Telefonwerbung wiederholt missachtet und Verbraucher teilweise in erheblicher Weise belästigt. Gegen solche Wiederholungstäter verhängen wir hohe Bußgelder.“ Zuletzt seien von Betroffenen rund 1.000 Anzeigen zu unerlaubten Werbeanrufen des Unternehmens bei der Bundesnetzagentur eingegangen. Sky verfolgt dabei das Ziel der Neukundenakquise und will zudem Altkunden zurückzugewinnen. Die Anrufe waren erfolgt, obwohl vielfach keine wirksame Werbeeinwilligung zugrunde lag, so die Bundesnetzagentur. Andere Betroffene der Werbeanrufe hatten zudem ihre Werbeeinwilligung widerrufen. Die Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig, über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.
Vermeintlich an Gewinnspielen teilgenommen
Die Neukundenakquise hat dabei nicht Sky selbst durchgeführt, sondern externe Call-Center waren damit beauftragt. Auch die Einholung von Werbeeinwilligungen hat Sky auf diese Unternehmen ausgelagert. Der Bundesnetzagentur zufolge sollen die Werbeeinwilligungen durch Internetgewinnspiele eingeholt worden sein. Sky legte hierzu vermeintliche Nachweise vor, nach denen die Betroffenen auf Internetseiten der Adresshändler First Online Trading GmbH und Flow Factory Solutions GmbH an Gewinnspielen teilgenommen und dabei auch ein Werbeeinverständnis abgegeben hätten.
Ermittlungen der Bundesnetzagentur zeigen hingegen, dass die betroffenen Verbraucher die Internetseiten weder besucht noch im Rahmen eines Gewinnspiels ihre Einwilligung erteilt haben. Dementsprechend überrascht reagierten die Betroffenen, als ihnen ihre angeblichen Einwilligungen vorgelegt wurden. Die Gewinnspielseiten waren den Geschädigten überwiegend gänzlich unbekannt, sodass es für sie völlig abwegig war, dass hierüber eine Werbeeinwilligung zustande gekommen sein soll.
Telefonterror mit täglich mehreren Anrufen
Sky war bei dem Versuch der Rückgewinnung von Kunden auch selbst tätig. Um ehemalige Kunden nach der Kündigung zurückzugewinnen, waren unerlaubte Werbeanrufe erfolgt, obwohl die Betroffenen mehrfach weitere Kontaktaufnahmen untersagt und zum Teil schriftlich einen Werbewiderruf ausgesprochen hatten. Die Bundesnetzagentur spricht von einer massiven Belästigung, die nicht aufgehört habe. Von „Telefonterror“ mit mehrfachen Anrufen pro Tag oder über einen längeren Zeitraum hinweg ist die Rede.
Die Bundesnetzagentur kann belegen, dass Sky kein geeignetes System zur Verarbeitung und Dokumentation von Werbewiderrufen etabliert hatte. Sky hat zugestanden, dass die Werbewiderrufe zum Teil deutlich verzögert bearbeitet wurden.
Unerlaubte Werbeanrufe können der Bundesnetzagentur hier gemeldet werden.