Telekom und EWE: 300.000 Glasfaseranschlüsse für Norddeutschland
Die Deutsche Telekom will in Norddeutschland mit dem lokalen Netzbetreiber EWE zusammenarbeiten, um den Glasfaserausbau zu forcieren. Zu diesem Zweck soll ein Gemeinschaftsunternehmen gegründet werden. Das Bundeskartellamt hat die Kooperation nun gestattet, vorgesehen sind allerdings Auflagen.
So verpflichten sich die Unternehmen, in den kommenden vier Jahren 300.000 FTTH-Anschlüsse in Teilen von Niedersachsens, Nordrhein-Westfalens und Bremen eigenwirtschaftlich auszubauen. Förderprogramme soll das neue Gemeinschaftsunternehmen also nicht abrufen, um die Investitionen von konkurrierenden Netzbetreibern nicht zu erschweren. Der Ausbau darf sich zudem nicht auf Ballungsräume sowie bereits mit Kabel versorgte Gebiete fokussieren, die Vorhaben müssen auch den ländlichen Raum abdecken.
Auflagen für den Wettbewerb
Weiterhin unabhängig voneinander können sich die Telekom und EWE aber für Förderprogramme bewerben, die den Gigabit-Ausbau in solchen Regionen vorantreiben sollen, die ansonsten für die privaten Netzbetreiber nicht rentabel wären.
Von den Vorgaben erhofft sich das Bundeskartellamt einen schnelleren Glasfaserausbau in der Region. „Kooperationen können unter den richtigen Rahmenbedingungen dafür sorgen, dass die Netze zügig ausgebaut werden und die Versorgung der Haushalte mit hohen Bandbreiten schneller verbessert wird“, sagt Bundeskartellamt-Präsident Andreas Mundt.
Wenn zwei führende Anbieter in einer Region zusammenarbeiten, sei es aber auch wichtig, den Wettbewerb zu schützen. Dritten Unternehmen muss die Telekom-EWE-Kooperation daher einen diskriminierungsfreien Zugang zu den neuen Glasfaseranschlüssen über die entsprechenden Vorleistungsprodukte anbieten. Ab einem bestimmten Zeitpunkt soll den dritten Netzbetreibern sogar eine Mindestmenge an Anschlüssen überlassen werden, die diese jeweils selbst vermarkten können.
Kooperationen beim Glasfaserausbau
Kooperationen werden beim Glasfaserausbau regelmäßig gefordert. Offen ist nun, ob sich so ein Gemeinschaftsunternehmen wie das von der Telekom und EWE bewährt. „Ob die getroffenen Regelungen ausreichend sein werden, um Wettbewerb zu sichern und den Ausbau zu beschleunigen, wird die Zukunft zeigen“, erklärt Jürgen Grützner, Geschäftsführer vom alternativen Provider-Verband VATM.
Noch ist der Beschluss des Kartellamts auch nicht rechtskräftig. Nötig ist auch noch ein Fusionskontrollverfahren, das bis Januar 2020 abgeschlossen sein soll.