Warcraft 3 Reforged: Blizzard gehören die Rechte an Community-Karten
Zu den in Reforged überarbeiteten Teilen von Warcraft 3 gehören die Nutzungsbestimmungen. Sie sichern Blizzard neuerdings die Rechte an den von Nutzern erstellen Karten. Das ergibt für das Unternehmen Sinn, da sich mit dem mächtigen Editor vollständig neue Spielmodi erstellen lassen.
Mit dem Editor versorgt die Community Warcraft 3 seit Jahren mit neuen Karten. Der Reiz der Produkte liegt darin, dass sie keine Umgebungen für Versus-Duelle mit Basisbau entwirft, sondern gänzlich andere Inhalte. Darunter sind experimentelle Spielmodi, asymmetrische Konzepte, bei denen ein Spieler gegen mehrere andere spielt, oder gar Rollenspiele.
Zu den größten Erfolgen aus der Szene gehört aber Defense of the Ancients. „Dota“ war einer der Mitbegründer des MOBA-Genres, wird nun aber als eigenständiges Dauerbrenner-Spiel von Valve betrieben. Eigenen Versuchen im Genre blieb hingegen der große Durchbruch verwehrt. Dass Blizzard sich den nächsten potentiellen Hit nicht durch die Lappen gehen lassen möchte, davon sprechen die neuen Nutzungsbestimmungen nun in deutlicher Sprache.
1. Ownership: Custom Games are and shall remain the sole and exclusive property of Blizzard. Without limiting the foregoing, you hereby assign to Blizzard all of your rights, title, and interest in and to all Custom Games, including but not limited to any copyrights in the content of any Custom Games.
Blizzard
Darin hält der Publisher fest, dass die „Custom Games“ „alleiniger und exklusives Eigentum von Blizzard“ sind. Modder erteilen dem Unternehmen gemäß der Paragraphen alle Rechte an ihnen, darunter explizit das Copyright für alle Inhalte. Sollte dies rechtlich nicht möglich sein, wird eine „exklusive, unbefristete, weltweite, bedingungslose, gebührenfreie, unwiderrufliche Lizenz“ mit gleichem Zweck für Blizzard festgeschrieben.
Das Ziel ist auch hier, „Blizzard in die Lage zu versetzen, die Custom Games (oder eines ihrer Bestandteil) zu jedem Zweck und auf jede Art zu verwerten“. Dazu verlangt Blizzard, wenn nötig, auch weiterführende Informationen. Auch die kommerzielle Nutzung dieser Spiele behält sich Blizzard exklusiv vor. Eine solch restriktive Handhabung kann gut nach Hinten losgehen: Wenn Urheber automatisch die Rechte an ihren Werken verlieren, wird es weniger interessant, Neues ausgerechnet für Warcraft zu erstellen. Das Spiel lebt aber auch vom Angebot an zusätzlichem Inhalt.
Dass sich das Unternehmen zudem das Recht einräumt, Karten ohne Weiteres zu entfernen und die Nutzung von Drittanbieter-Inhalten, insbesondere von Copyright-geschütztem Material, untersagt, hat praktische Gründe und ist üblich. Es dient dem Schutz etwa von beleidigenden Inhalten oder Urheberrechtsverletzungen, denn manche Fan-Werke greifen bekannte Universen auf, deren Rechte nicht bei Blizzard liegen.