Vorbestellungen im eShop: Nintendo darf Stornierungen derzeit ausschließen
Nintendo gewährt bei Vorbestellungen im eShop kein Widerrufsrecht. Verbraucherschutzorganisationen haben dagegen geklagt und vor einem deutschen Gericht zunächst verloren. Gegen die Entscheidung ist bereits Widerspruch eingelegt worden, das Verfahren geht damit in die Berufung.
Geklagt hatte schon Ende 2018 die deutsche VZBV auf Initiative norwegischer Verbraucherschützer. Beide waren der Ansicht, dass dies gegen geltendes EU-Recht verstoße. Die deutsche Organisation kam mit an Bord, weil sich der europäische Hauptsitz von Nintendo in Frankfurt am Main befindet.
Zu seiner Verteidigung führte der Spielekonzern an, dass das Recht auf Widerruf gemäß EU-Vorschrift 2011/83 (pdf) dann erlische, wenn die gekaufte Leistung in Anspruch genommen wird.
Member States shall not provide for the right of withdrawal set out in Articles 9 to 15 in respect of distance and off-premises contracts as regards the following [...] the supply of digital content which is not supplied on a tangible medium if the performance has begun with the consumer’s prior express consent and his acknowledgment that he thereby loses his right of withdrawal.
EU-Directive 2011/83/EU, Artikel 16, Abschnitt m
Eine Checkbox tut dem Recht Genüge
Dass dies unmittelbar mit dem Kauf geschieht, lässt sich Nintendo per obligatorischer Checkbox beim Kauf bestätigen und zwar auch dann, wenn die Veröffentlichung eines Spiels noch Monate in der Zukunft liegt und das gekaufte Gut gar nicht genutzt werden kann – die Leistung also eine rein theoretische beziehungsweise formale bleibt, die allenfalls durch einen Pre-Load gerechtfertigt werden kann. Trotzdem ist das Unternehmen der Ansicht, dass es seinen Verpflichtungen schon durch diese Formalie beginnt nachzukommen und ein Rücktritt vom Kauf damit nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist.
Diese Logiklücke ist laut der norwegischen Webseite PressFire der Ansatzpunkt, mit dem der VZBV in Berufung gegangen ist. Eine Leistung werde auch dann nicht in Anspruch genommen, wenn vorab Dateien des Spiels heruntergeladen werden. Diese könne ein Spieler gar nicht nutzen, sie seien deshalb wertlos. Mit einer Entscheidung wird erst in einem bis anderthalb Jahren gerechnet.
Auf dem PC ist Rückgabe Standard
Mit einer solchen Politik steht Nintendo weitgehend alleine da. Sony und Microsoft ermöglichen einen Widerruf von Vorbestellungen bis maximal 14 beziehungsweise 10 Tage vor Erscheinen des Spiels, auf dem PC ist eine Rückgabe bei kurzzeitiger Nutzung eines Spiels auch danach noch möglich. Dies ist unter anderem auf Steam, Origin und dem Epic Games Store der Fall.