Samsung C27RG50 im Test: Fazit
3/3Für den Samsung C27RG50 spricht, dass er 240 Hz und eine Auflösung von 1.920 × 1.080 Pixeln (Full HD) nicht mehr zwingend mit einem TN-Panel koppelt. Die Blickwinkel und der Kontrast des Displays profitieren hiervon stark und sind die typischen Schwächen eines TN-Panels. Die Farbtreue des C27RG50 ist für einen Gaming-Monitor in Ordnung, aber auch keine Seltenheit mehr. 240 Hz bieten in Verbindung mit FreeSync und G-Sync-Kompatibilität tatsächlich ein angenehmeres Spielgefühl, das man kaum noch missen möchte. Ob hierfür eine Auflösung von nur 1.920 × 1.080 Pixeln hinnehmbar ist, wird allerdings immer fraglicher, zumal es mit Monitoren wie dem ViewSonic XG270QG (Test) bereits Modelle mit 2.560 × 1.440 Pixeln und 165 Hz gibt, die auch in anderen Bereichen deutlich mehr bieten, dafür aber deutlich teurer sind – der LG 27GL850-B (Test) ist hier die günstigere Alternative mit 144 Hz.
Allerdings haben sich die Vorteile zu einem Monitor mit TN-Panel wie etwa dem LG 27GK750F (Test) damit auch schon erschöpft, denn der C27RG50 hat unübersehbare Kritikpunkte. So fällt der Input-Lag sehr hoch aus und das Display ist deutlich sichtbar inhomogen ausgeleuchtet. Die perfekte Mischung zwischen Gaming- und Alltagsmonitor legt der Proband so keinesfalls hin, zumal sein Standfuß selbst Spielern zu wenig Einstellungsmöglichkeiten bietet. Das Display kann nur geneigt, aber nicht gedreht oder in der Höhe verstellt werden. Weitere Extras wie USB-Anschlüsse, heutzutage eigentlich schon obligatorisch, oder eine Beleuchtung bietet der Bildschirm ebenso wenig.
Die Option, eine Alternative zu Monitoren mit TN-Panel und 240 Hz zu liefern, ohne dies an andere Einschränkungen zu knüpfen, verpasst der Samsung C27RG50. Wer sich mit einem TN-Panel anfreunden kann, erhält so weiterhin mit dem LG 27GK750F die bessere Alternative. Mit dem XG270 hat ViewSonic zudem ein Nano-IPS-Modell mit Full-HD-Auflösung und 240 Hz im Angebot, das sich in Kürze im Test beweisen muss.
ComputerBase hat den C27RG50 leihweise von Samsung zum Testen erhalten. Eine Einflussnahme des Herstellers auf den Testbericht fand nicht statt, eine Verpflichtung zur Veröffentlichung bestand nicht. Es gab kein NDA.
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