Bundesnetzagentur: Kosten für Mitnahme der Mobilfunknummer reduziert
Die Bundesnetzagentur setzt heute eine Anordnung für deutlich niedrigere Portierungsentgelte bei der Rufnummernmitnahme von einem Mobilfunkanbieter zum anderen um. Die Kosten dafür dürfen ab sofort nicht höher als 6,82 Euro (brutto) ausfallen. Deutsche Telekom und Vodafone hatten die Preise bereits angepasst.
Die Anpassung ist auf eine Entscheidung von Ende September 2019 zurückzuführen, als die Bundesnetzagentur ein Entgelt von Vodafone, das für die Mitnahme einer Mobilfunknummer gegenüber Mobilfunkdiensteanbietern erhoben wurde, für unwirksam erklärt hatte. Da die zwischen den Anbietern vereinbarten Entgelte üblicherweise an die Endkunden weitergereicht werden, wollte die Bundesnetzagentur daraufhin auch die von den Mobilfunkanbietern gegenüber Endkunden in Rechnung gestellten Entgelte für die Rufnummernmitnahme einer Überprüfung unterziehen. Schon im September letzten Jahres hatte es geheißen, dass auch dort deutliche Absenkungen zu erwarten seien.
Im Februar dieses Jahres wurden die Mobilfunkanbieter von der Bundesnetzagentur dazu aufgefordert, ihre Endkundenentgelte für die Mitnahme einer Mobilfunknummer auf 3,58 Euro (netto) zu reduzieren. Ein überwiegender Teil der Mobilfunkanbieter hat daraufhin die Endkundenportierungsentgelte auf 6,82 Euro (brutto) mit Wirkung ab dem 20. April 2020 abgesenkt – jedoch nicht alle. Gegen diejenigen Mobilfunkanbieter, die nicht zu einer freiwilligen Absenkung bereit waren, wurden im Februar 2020 Verfahren der nachträglichen Entgeltüberprüfung eingeleitet.
Freenet, 1&1 und Telefónica ziehen nach
Mit Wirkung ab heute sind Freenet, 1&1 Drillisch, 1&1 Telecom und Telefónica Portierungsentgelte von nicht mehr als 6,82 Euro (brutto) angeordnet worden. Parallel dazu wurden die bisher erhobenen Entgelte in Höhe von etwa 30 Euro untersagt. „Wir haben die Hürden beim Wechsel des Mobilfunkanbieters deutlich abgesenkt. Das fördert den Wettbewerb und davon profitieren die Verbraucher. Ab heute dürfen für die Portierung höchstens 6,82 Euro erhoben werden, bisher waren es oft rund 30 Euro“, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Deutsche Telekom und Vodafone schöpfen das Maximum aus
Die Deutsche Telekom und Vodafone waren bereits vor dem Stichtag der Aufforderung der Bundesnetzagentur nachgekommen. Wie im Kleingedruckten beider Anbieter nachzulesen ist, werden für die Mitnahme der Mobilfunknummer einmalig 6,82 Euro (brutto) und damit das erlaubte Maximum abgerechnet. Den Anbietern ist freigestellt, für die Leistung auch ein niedrigeres Entgelt oder gar kein Entgelt zu erheben.
Hintergrund der Anordnung ist, dass nach den telekommunikationsrechtlichen Vorgaben zum Kundenschutz Verbrauchern nur die Kosten in Rechnung gestellt werden dürfen, die tatsächlich einmalig beim Wechsel der Rufnummer zu einem neuen Mobilfunkanbieter entstehen. Die betroffenen Unternehmen Freenet, 1&1 Drillisch, 1&1 Telecom und Telefónica konnten in den Überprüfungsverfahren keine höheren Kosten nachweisen.
Die Redaktion dankt den Lesern „charmin“ und „Wilhelm14“ für den Hinweis zu dieser Meldung.