Beuteboxen: ESRB kennzeichnet Zufallskäufe in Spielen
Das Entertainment Software Rating Board (ESRB) als US-Pendant zur deutschen USK weist in seinen Kennzeichnungen ab sofort darauf hin, wenn ein Videospiel Zusatzkäufe mit Zufallselementen wie Beuteboxen anbietet. Bislang wurde lediglich ohne Unterscheidung auf die Möglichkeit von In-Game-Käufen aufmerksam gemacht.
Der erst Anfang 2018 eingeführte Hinweistext „In-Game-Käufe“ unterhalb der Alterseinstufung wird durch den Zusatztext „beinhaltet zufällige Gegenstände“ ergänzt. Den Begriff „Beutebox“ vermeidet die ESRB dabei nach eigenen Angaben bewusst.
Er umfasse nicht alle Arten von Kaufmechaniken mit Zufallselementen. Außerdem sollen Käufer durch diese allgemeinere Kennzeichnung nicht verwirrt werden, wenn diese mit dem Begriff „Beutebox“ nicht vertraut seien, schreibt die Einstufungsagentur. Personen, die weniger mit Videospielen vertraut wären, würden damit nichts verbinden.
Dem steht allerdings entgegen, dass sich der Begriff längst zum Synonym für Käufe entwickelt hat, die Kunden übervorteilen und manipulieren sollen. Als solcher ist er zudem stark negativ besetzt, weshalb große Publisher tendenziell bereits wieder von solchen Systemen abrücken. Auch diese warnende Wirkung wird zugunsten einer neutralen Bezeichnung vermieden.
Reaktion statt Aktion
Die späte Einführung dieser Maßnahme rechtfertigt das ESRB mit der Begründung, Eltern seien laut Studien mehr darum besorgt, dass Kinder Geld ausgeben können als über die Möglichkeit, dies für zufällige Gegenstände zu tun. Damit versucht das Board zu begründen, dass ein Label für In-Game-Käufe erst 2018 auf dem ersten Höhepunkt der Beutebox-Welle eingeführt wurde, den Unterschied zwischen verschiedenen Arten von Zusatzkäufen aber verschwinden ließ. Der neue Hinweis sei eine Reaktion auf die Wünsche von „Konsumenten und Enthusiasten“, die sich „zusätzliche Informationen zur Identifizierung von Spielen“ wünschen würden, „die zufällige Käufe beinhalten“.
An dieser Stelle verstrickt sich das ESRB zwischen dem formulierten Anspruch, Eltern zu informieren und dem Bezug zu Studien: Aufgabe des Boards müsste es demnach sein, potentielle Gefahren zu erkennen und für Eltern sichtbar werden zu lassen. Offen bleibt deshalb, warum solche Studien nicht längst zu einer Kennzeichnung im Bezug auf Beuteboxen geführt haben und warum erst jetzt auf „Wünsche“ reagiert werden muss; entsprechende Untersuchungen, die das besondere Gefährdungspotential im Vergleich zu normalen Zusatzkäufen herausstellen, sind seit längerer Zeit verfügbar. Der unbekümmerte Umgang mit dem Thema hat bei der ESRB Tradition. Noch 2017 erklärte die Organisation, es handle sich bei den Lootkisten nicht um Glücksspiel, da immer ein Gegenwert ausgeliefert werde.