Apple App Store: Datenerhebung muss fortan im Detail beschrieben werden
App-Entwickler für Apples Plattformen müssen künftig deutlich detaillierter beschreiben, welche Daten vom Anwender in welchen Bereichen erhoben, verarbeitet und zum Beispiel für das Tracking verwendet werden. Apple hatte die Veränderungen bereits zur WWDC in Aussicht gestellt, zum 8. Dezember treten sie nun in Kraft.
Apps für Plattformen wie iOS, iPadOS oder auch macOS müssen ab dem 8. Dezember direkt auf der Produktseite im App Store im Detail beschreiben, welche Daten des Anwenders in welchen Bereichen vom Anbieter der App sowie potenziell von Dritten erhoben, verarbeitet und zum Beispiel für das Tracking verwendet werden, anstatt nur auf die eigene Seite zum Datenschutz zu verlinken. Dabei müssen gewisse Angaben in jedem Fall gemacht werden, andere werden von Apple (selten) als optional betrachtet.
Apple hat den Termin für die Anpassung der Richtlinien über das eigene Developer-Portal gegenüber Entwicklern kommuniziert. Angekündigt hatte Apple die Veränderung bereits zur Entwicklerkonferenz WWDC im Sommer. Die neue Regelung gilt ab dem 8. Dezember für neu eingestellte Apps sowie für App-Updates. Entwickler können die vorausgesetzten Informationen ab sofort über App Store Connect an Apple übertragen.
Hinweiskarten stellen neue Informationen dar
Was mit den persönlichen Daten des Nutzers passiert, wird im App Store fortan bei jeder Anwendung in einem gesonderten Bereich auf einzelnen Hinweiskarten dargestellt, die dem Nutzer mitteilen, welche Daten direkt mit ihm verbunden sind, welche nicht und welche für das Tracking verwendet werden.
Wie aus einem Dokument für Entwickler hervorgeht, fallen unter die Regelung etwa persönliche Daten wie Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Anschrift. Aber auch zu Gesundheit und Fitness, Zahlungsinformationen, Standort, Kontakten, Inhalten des Anwenders (Nachrichten, Fotos, Videos), Browserverlauf, Suchanfragen, Einkäufen, Werbedaten und Diagnostik müssen alle Erhebungen offengelegt werden. Piktogramme sollen dem Anwender bei der Übersicht helfen.
Nur sehr selten darf eine Angabe optional sein
Einer optionalen Offenlegung unterliegen nur wenige Daten und auch nur dann, wenn sie alle der für den Ausschluss von Apple vorgegebenen Kriterien erfüllen. Optional ist die Angabe demnach, wenn die Daten nicht zum Tracking erhoben, nicht von Dritten für Werbung oder Marketing verwendet sowie nur unregelmäßig außerhalb der Kernfunktionen der App gesammelt werden oder durch die Eingabe des Nutzers innerhalb der App entstehen, wenn offensichtlich ist, dass dadurch die entsprechenden Informationen an den Anbieter übermittelt werden. Sofern alle Punkte erfüllt werden, ist die Offenlegung optional. In allen anderen Fällen muss der Entwickler transparent sein.