Bundesnetzagentur: Mehr Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung
Die Bundesnetzagentur meldet für das Jahr 2020 einen Höchstwert für Beschwerden aufgrund unerlaubter Telefonwerbung. Wie zuvor haben sich Verbraucher vor allem wegen Anrufen zu Versicherungs- und Finanz- sowie zu Energieversorgungsprodukten beschwert. Vermehrt sind Verbrauchern zudem Verträge untergeschoben worden.
Die bei der Bundesnetzagentur im Jahr 2020 eingegangenen Beschwerden aufgrund unerlaubter Telefonwerbung belaufen sich auf 63.273 und sind damit deutlich gegenüber dem Vorjahr gestiegen. 2019 registrierte die Bundesnetzagentur noch 54.242 Beschwerden, was eine deutlich Verbesserung gegenüber 2018 mit 62.247 und damit beinahe so vielen Beschwerden wie im letzten Jahr darstellte.
Beschwerden zu Telekommunikationsdienstleistungen rückläufig
Wie die Bundesnetzagentur erklärt, gingen im letzten Jahr nach wie vor allem Beschwerden zu Versicherungs- und Finanz- sowie zu Energieversorgungsprodukten ein. Auch Zeitschriftenabonnements wurden telefonisch aggressiv beworben und bildeten ein häufiges Beschwerdethema. Rückläufig sind hingegen die Beschwerden zu Telekommunikationsdienstleistungen gewesen, nachdem die Bundesnetzagentur hierzu im vergangenen Jahr einen Verfolgungsschwerpunkt gesetzt hatte.
Untergeschobene Verträge
Zu den besonders schweren Verstößen zählt die Bundesnetzagentur untergeschobene Verträge. Die Art und Weise der Gesprächsführung führte demnach vermehrt dazu, dass Verbrauchern am Telefon oder im Nachgang ungewollt Verträge untergeschoben wurden. Dabei schreckten die Anrufer auch nicht davor zurück, die Identität ihrer Auftraggeber systematisch zu verschleiern und teils sogar als Behördenvertreter aufzutreten. Damit sollte das Vertrauen der Angerufenen erschlichen werden. Auch zu Einschüchterungen am Telefon, aggressiven Beschimpfungen und dutzenden Anrufen ist es in anderen Fällen gekommen, berichtet die Bundesnetzagentur.
Bußgelder in 17 Fällen verhängt
Mit den gestiegenen Beschwerden geht eine Steigerung der verhängten Bußgelder einher. Insgesamt wurden im Jahr 2020 Bußgelder in einer Gesamthöhe von 1.351.500 Euro verhängt. 2019 waren es 1.309.500 Euro und 2018 noch 1.105.000 Euro. Gegen zahlreiche Unternehmen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet und in insgesamt 17 Fällen mit der Verhängung eines Bußgeldes abgeschlossen. Alle mit der Verhängung einer Geldbuße abgeschlossenen Verfahren veröffentlicht die Bundesnetzagentur auf ihrer Webseite. Die zwei höchsten Bußgelder mit jeweils 300.000 Euro betreffen Call Center, die Telefonwerbung für Energielieferverträge gemacht haben.
Beschwerdestelle der Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur bietet online und telefonisch eine Beschwerdestelle für all diejenigen an, die Werbeanrufe erhalten, ohne dass eine Einwilligung vorliegt oder obwohl ein Werbewiderruf ausgesprochen wurde.