Voice-Chat: Verbraucherschutz mahnt Clubhouse ab
Die Vorkommnisse rund um den neuen Voice-Chat-Dienst „Clubhouse“ reißen nicht ab. Nachdem die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gleich mehrere Datenschutzverstöße in den AGB des Anbieters gefunden hat, wurde dieser nun von der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) wegen gravierender rechtlicher Mängel abgemahnt.
Das teilte der Vorstand des VZBV in Person von Klaus Müller am Mittwoch auf Twitter mit. Die Abmahnung führen die Verbraucherschützer laut eigener Angaben unter anderem auf die nur in englischer Sprache ausgelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung zurück. Da der Dienst offiziell auch in Deutschland angeboten wird, müssen die entsprechenden Hinweise laut den Verbraucherschützern für jeden verständlich und somit auch in deutscher Sprache vorliegen. Bemängelt wird ebenfalls, dass der Anbieter kein Impressum führe, was jedoch durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorgeschrieben ist. Daher hat die VZBV den Betreiber Alpha Exploration Co. zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.
Kritik bereits von nordrhein-westfälischen Verbraucherschützern
Zuvor hatte bereits die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen den Betreiber für seinen Umgang mit Nutzerdaten kritisiert und neben den genannten Vorwürden weitere gravierende Verstöße in den Datenschutzschutzbestimmungen festgestellt. So reklamiert der Dienst laut der Verbraucherzentrale für sich das Recht, alle auf dem jeweiligen Smartphone gespeicherten Kontakte auf seine Server in die USA zu übertragen – gegen den Willen und ohne Kenntnis der Betroffenen. Ebenso sollen die in der App getätigten Gespräche auf den Dienst-Servern in den USA aufgezeichnet werden – dem Unternehmen nach um Beschwerden oder Rechtsverstößen nachgehen zu können. Den Angaben zufolge sollen aber entsprechend gespeicherte Daten nach dem Schließen des Chatraums vom Anbieter gelöscht werden. Auch hier verstoße Clubhouse gegen bestehende Datenschutzbestimmungen.
Würde Alpha Exploration Co. die Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen, könnte der deutsche Verband eine Klage anstrengen und den Dienstanbieter mit einem Bußgeld belegen lassen.
Kritik aus der Politik
Kritik an dem Vorgehen kam von der Staatsministerin im Bundeskanzleramt und Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung, Dorothee Bär (CSU): Für sie sei es falsch, „jede digitale Innovation gleich von Anfang an mit der Datenschutzkeule zu zerschlagen“, gab die Staatsministerin gegenüber dem „Handelsblatt“ an. Natürlich müsse auch Clubhouse „im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen handeln“, gleichzeitig deutete sie aber darauf hin, dass bei Juristen „noch keine Einigkeit besteht, wie die App datenschutzrechtlich abschließend zu bewerten ist“. Ihrer Meinung nach könnte sich jeder Nutzer gegen den Zugriff der App auf die eigenen Kontakte entscheiden und dadurch auf die Einladung weiterer Personen verzichten. Dass aber die Weitergabe ohne Zustimmung der betroffenen Personen nicht zulässig ist, führte die CSU-Politikerin nicht an. Bär lobte zudem den Dienst für die „Mitmachfunktion“, mit der man sich vor allem in der aktuellen Situation austauschen könne. Dadurch biete Clubhouse der Politik eine Chance, mit Menschen „spontane ungezwungene Debatten“ führen zu können. „Solche Gespräche sind besonders spannend, wenn Menschen mit unterschiedlichsten Erfahrungen und Hintergründen zusammenfinden“, so die Staatsministerin.
Dem Vorwurf Bärs entgegnete Klaus Müller erneut via Twitter, das niemand jede digitale Innovation gleich von Anfang an mit der Datenschutzkeule zerschlagen will, fügte aber gleichzeitig an, dass eine Partie, welche „die Sicherheit & Wettbewerbsgerechtigkeit so hoch hält“, keine Ausnahme für Dienste wie Clubhouse zulassen sollte.
Vorsitzende der Datenschutzkonferenz äußert ebenfalls Vorbehalte
Bereits vor einigen Tagen hatte die Vorsitzende der Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern, Monika Grethel, die Mängel der App gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland ebenfalls beklagt. Grundsätzlich sei ihrer Meinung nach das Gewähren des Zugriffes auf Kontaktdaten von Personen, welche nicht selbst Nutzer des Dienstes seien, „grundsätzlich kritisch zu sehen“. Für sie gehe es nicht darum, Nutzer Vorgaben über die Verwendung des Dienstes zu machen, doch wenn es um Daten Unbeteiligter gehe, „begegnet ein Upload von Kontaktinformationen Dritter datenschutzrechtlichen Bedenken“, so Grethel.
Dienst mit Sicherheitsproblemen
Darüber hinaus hat Clubhouse mit ebenso gravierenden Sicherheitsmängeln zu kämpfen. So demonstrierte der Sicherheitsexperte Thomas Jansen, wie leicht sich von den Servern des Anbieters Daten in großer Menge herunterladen, Gespräche in hoher Qualität mitschneiden oder Nutzer aussperren lassen.