Arlo Essential Video Doorbell im Test: Smart-Home, Datenschutz, Erfahrungen und Fazit

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Frank Hüber
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Smart-Home-Anbindung mit Google, Amazon und IFTTT

Die Arlo Video Doorbell lässt sich über Google Assistant, Amazon Alexa und IFTTT integrieren. Erwähnt werden muss allerdings, dass die Möglichkeiten hierzu in der App nicht dokumentiert sind. Hat man die Video-Türklingeln von Arlo eingerichtet, ist von den Möglichkeiten der Interaktion mit den Systemen von Amazon oder Google zunächst nichts zu sehen.

Arlo-Skill für Amazon Alexa

Auf einem Smart-Display wie dem Echo Show oder dem Google Hub lässt sich das Kamerabild der Video-Türklingel per Sprachbefehl anzeigen. Für ein Amazon-Gerät muss hierfür der Arlo-Skill für Alexa aktiviert werden. Unterstützt werden neben dem Echo Show auch Fire-TV-Geräte und Fire-Tablets für die Videoausgabe. Neben der Aktivierung des Livebildes per Sprache kann über Alexa aber auch eine Benachrichtigung ausgegeben werden, wenn eine Bewegung erkannt wurde. Dies ist bei Geräten ohne Display wie dem Echo oder Echo Dot ebenfalls möglich. Es erfolgt dann die Ansage: „Bewegung auf [Kameraname] festgestellt.“ Der Echo Show zeigt dies auch mit einer passenden Einblendung an, wechselt bei einer erkannten Bewegung aber nicht auf ein Livebild und zeigt zudem kein Vorschaubild an. Wird geklingelt, gilt dies jedoch nicht. Alexa gibt zwar eine akustische Benachrichtigung aus, dass ein Besucher an der Tür ist, zeigt aber kein Vorschaubild, kein Live-Video und ebenso wenig eine passende optische Benachrichtigung an. Soll bei einem Klingel-Ereignis über den Echo Show geantwortet werden, muss per Sprachbefehl manuell die Video Doorbell aufgerufen werden – das sollte komfortabler gelöst werden.

Über Routinen in der Alexa-App können Aktionen auf Smart-Home-Geräten bei erkannter Bewegung oder betätigter Klingel ausgelöst werden. So lassen sich beispielsweise Lampen einschalten, ihre Farbe anpassen, Töne auf Echo-Lautsprechern ausgeben, die Musik stoppen, Aktionen auf einem Fire TV auslösen und Ähnliches – je nach vorhandenen Geräten im Haushalt.

Die Anzeige des Kamerabildes über „Alexa, zeige [Kameraname]“ auf einem Echo Show funktioniert selbst zwar zuverlässig, bis eine Verbindung zum aktuellen Livestream aufgebaut ist, vergehen allerdings 5 bis 10 Sekunden. Mit dem Seitenverhältnis hat der im Test genutzte Echo Show 8 kein Problem, das Bild lässt sich über den Touchscreen auch vergrößern und das bei Aktivierung zunächst deaktivierte Mikrofon für die Nutzung der Gegensprechfunktion aktivieren.

In der Alexa-App kann ebenfalls auf das Bild der Video-Türklingel zugegriffen und die Gegensprechfunktion genutzt werden. Allerdings kommt die App anders als der Echo Show nicht mit dem 1:1-Format des Bildes zurecht und verzerrt die Darstellung, indem das Bild auf 16:9 gestreckt wird.

Einbindung auch über Google Assistant

Für die Nutzung im Google-Ökosystem wird ein Google Nest Hub (Test), ein Chromecast oder ein Fernseher mit Chromecast benötigt und die Kamera muss über die Google-Assistant-App des Smartphones mit dem Google-Account verknüpft werden.

Im Test verhält sich der Google Assistant dabei ähnlich wie Amazon Alexa. Wenn man ihn jedoch von einem Smartphone aufruft, muss man noch erwähnen, auf welchem Gerät der Stream der Türklingel angezeigt werden soll. Ein Aufruf direkt auf den Google Assistant des Smartphones über „Hey Google, zeige Doorbell“ führt sonst zur Antwort „Entschuldige, ich weiß nicht, wo ich das Video wiedergeben soll. Bitte sag mir den genauen Namen des Bildschirms.“, anstatt den Stream direkt auf dem Smartphone zu öffnen. Sagt man hingegen „Hey Google, zeige Doorbell auf Nest Hub“, funktioniert dies und der Stream wird auf dem Nest Hub angezeigt, allerdings um 90 Grad gedreht, so dass das Bild auf der Seite liegt.

In der Google-Home-App lässt sich wie in der Alexa-App auf das Livebild zugreifen. Hier funktioniert es auch über den Assistant per Sprachbefehl, ohne ein Gerät anzugeben. Probleme mit dem 1:1-Format hat Google an dieser Stelle nicht.

Klingelt ein Besucher an der Arlo Video Doorbell, wird auch bei der Verknüpfung über den Google Assistant beispielsweise auf dem Nest Hub jedoch nur eine Ansage abgespielt. Es erscheint kein Vorschaubild und es wird kein Livestream geöffnet.

Benachrichtigungen auf der Apple Watch

Auf einer Apple Watch werden die Benachrichtigungen der Arlo-App mit einem Standbild angezeigt. Eine eigene Watch-App, über die jederzeit das Videobild der Türklingel aufgerufen werden kann, bietet Arlo hingegen nicht.

Verknüpfung mit anderen Arlo-Produkten

Arlo selbst bietet Gong-Module an: die Arlo-Chimes. Wenn diese mit dem Arlo SmartHub oder einer Basisstation gekoppelt sind, können sie bei einem Klingeln an der Video Doorbell ebenfalls auslösen.

Nutzt man noch andere Kameras von Arlo, kann man das System zudem so konfigurieren, dass auch diese automatisch eine Aufnahme starten, wenn die Video-Türklingel eine Bewegung erkennt.

Auch der Weg über IFTTT ist frei

Die Arlo Essential Video Doorbell kann zudem mit IFTTT („If This Then That“), dem kostenlosen, Cloud-basierten Service zur Vernetzung von Smart-Home-Geräten und Anwendungen, genutzt werden. Eine erste Anlaufstelle hierfür ist ifttt.com/arlo.

Keine Integration in HomeKit

Eine HomeKit-Integration und somit ein Zugriff auf eine Verknüpfung der Arlo Video Doorbell über die Apple-Home-App mit anderen Smart-Home-Geräten ist nicht möglich.

Datenschutz: Der Nutzer muss sich an Gesetze halten

Beim Thema Datenschutz gelten für die Arlo Video Doorbell dieselben Grundsätze wie schon bei der Netatmo Smart Video Doorbell (Test) und der Ring Video Doorbell 3 Plus (Test) – oder jede andere Videokamera im Außenbereich. Kurz zusammengefasst bedeutet dies vor allem, dass nur das eigene Grundstück gefilmt werden darf und Besucher auf die Videoaufzeichnung hingewiesen werden müssen.

Arlo weist bei der Inbetriebnahme darauf hin, dass sich an lokale Gesetze zum Datenschutz gehalten werden muss. Ihre konkrete Ausgestaltung nennt das Unternehmen jedoch aufgrund der unterschiedlichen Bestimmungen, Auslegungen und Handhabungen je nach Land nicht im Detail. Wie schon bei Netatmo angemerkt, reicht es nicht aus, nur die Personenerkennung zu deaktivieren und die Aktivitätszonen auf das eigene Grundstück zu beschränken, denn die Arlo Video Doorbell nimmt zunächst immer den gesamten sichtbaren Bildausschnitt auf, wenn in diesen Zonen eine Bewegung erkannt wird.

Festlegung des Bildausschnitts in der Weboberfläche
Festlegung des Bildausschnitts in der Weboberfläche

Bildausschnitt kann begrenzt werden

Allerdings hat der Nutzer eine Möglichkeit, den Videoausschnitt anzupassen, was allerdings etwas versteckt in den Einstellung der Kamera unter dem Punkt Videoeinstellungen verborgen ist. In der Arlo-App steht dort lediglich, dass man zwei Finger auseinander führen soll, um in das Video zu zoomen. Dass dies dauerhaft den erfassten Bildausschnitt festlegt, ist für Kunden kaum ersichtlich. Über das Webportal my.arlo.com steht diese Funktion auch bereit, wobei wie bei den Aktivitätszonen eine Auswahl getroffen und gespeichert werden muss.

Als einziges Manko dieser Funktion, die im Grunde einen ähnlichen Effekt hat wie die Privatsphäre-Bereiche bei Ring, die einzelne Stellen des Bildes schwärzen, ist die Beschränkung auf eine einzelne quadratische Fläche. Im Test wäre eine rechteckige Auswahl oder die Option, mehrere Bereiche auswählen zu können, sehr viel besser gewesen, da mehr Bildinhalt des eigenen Grundstücks erhalten geblieben wäre. So hat der Nutzer aber die Möglichkeit, über den Bildausschnitt den Datenschutz einzuhalten, auch wenn Personen vor der Klingel dann eventuell nicht mehr in Gänze erfasst werden.

Wird sich im Test an den Datenschutz gehalten, sind Personen nicht vollständig im Bild

Schlussendlich muss jeder Nutzer der Arlo Video Doorbell, unabhängig vom konkreten Modell, dafür Sorge tragen, dass sie so montiert und eingestellt wird, dass nur das eigene Grundstück aufgezeichnet wird. Das ist nicht immer sinnvoll möglich und mitunter unmöglich, so dass sich die Video-Türklingel dann nicht einsetzen lässt, ohne die Bestimmungen des Datenschutzes zu missachten.

Die Datenschutzgrundsätze für Videokameras zusammengefasst:
  • Auf dem eigenen, allein bewohnten Grundstück darf alles gefilmt und aufgezeichnet werden.
  • Angrenzende öffentliche Bereiche wie Straßen oder Gehwege, aber auch private Nachbargrundstücke dürfen nicht gefilmt werden.
  • Besucher sollten auf die Überwachung hingewiesen werden.
  • Personen, die unrechtmäßig gefilmt werden, können Schadenersatz und Unterlassung verlangen.

Eine Beob­achtung von Personen, die sich nicht auf dem eigenen Grundstück befinden, greift in die allgemeinen Persönlichkeitsrechte, konkret in das Recht auf informationelle Selbst­bestimmung, ein und ist deshalb unzulässig. Zudem kann das Recht am eigenen Bild verletzt werden. Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen, in denen die Erfassung angrenzender Bereiche zulässig ist, also das Interesse des Aufnehmenden die Interessen der Gefilmten überwiegt. Bei diesen Punkten ist es nach gültiger Rechtssprechung sogar gleichgültig, ob die Kamera defekt ist oder es sich nur um eine Attrappe handelt. Selbst eine Attrappe, die den Eindruck erweckt, auch das Nachbargrundstück zu filmen, ist unzulässig. Kameras müssen grundsätzlich so angebracht werden, dass sie für Besucher gut sichtbar sind, wenn nicht anderweitig auf eine Überwachung hingewiesen wird. Bei Miethäusern ist der Einsatz einer eigenen Videokamera, die sich nicht nur auf die eigene Wohnung beschränkt, fast nie zulässig.

Dass das Deaktivieren der Personenerkennung dem Datenschutz nicht ausreichend Rechnung trägt, darauf wurde bereits im Test der Netatmo Smart Video Doorbell eingegangen. Türkameras gelten laut Datenschützern als „verlängertes Auge“ und sind datenschutzrechtlich zulässig, wenn:

  • die Kamera nur anlassbezogen durch das Klingeln an der Tür aktiviert wird,
  • sie nur den unmittelbaren Eingangsbereich (Nahbereich) vor der Tür erfasst,
  • sie nach kurzer Zeit automatisch wieder deaktiviert wird,
  • keine Übertragung des Livebildes über das Internet erfolgt,
  • keine Aufzeichnung der Bilder erfolgt und
  • an der Tür bzw. an der Türklingel durch ein deutlich sichtbares Hinweisschild auf die Kamera aufmerksam gemacht wird.

Wie die Netatmo Smart Video Doorbell zeichnet aber auch die Arlo Video Doorbell immer ein Video auf, wenn jemand klingelt, und überträgt die Bilder zudem über das Internet. Aus diesem Grund reicht das Deaktivieren der Personenerkennung nicht aus.

Aufnahmen auf keinen Fall bei YouTube veröffentlichen

Wie schon im letzten Test erwähnt, dürfen Aufnahmen von fremden Personen, auch wenn sie nur das eigene Grundstück erfassen, auf keinen Fall einfach im Internet, etwa bei YouTube, veröffentlicht werden. Das gilt sogar dann, wenn auf dem Video eine vermeintliche Straftat der fremden Person zu sehen ist. In diesem Fall kann der Täter selbst Schadenersatz verlangen. Videoveröffentlichungen von Überwachungskameras oder Video-Türklingeln, die den Paketboten beim unsanften Abstellen des Pakets oder Jugendliche beim Zerstören der Gartendekoration zeigen, wie man sie auf den Videoplattformen zuhauf findet, sind mit dem deutschen Recht nicht vereinbar.

Arlo greift nicht auf Videos des Nutzers zu

Arlo versichert, dass die Videos in der Cloud nur der Nutzer selbst betrachten kann und von Arlo nicht auf diese zugegriffen wird. Dafür soll auch eine Datenverschlüsselung sorgen, die ebenso wie die Zwei-Faktor-Authentifizierung obligatorisch ist. Der Hersteller gibt die aufgenommenen Videos oder Kontoinformationen zudem nicht an Strafverfolgungsbehörden weiter, es sei denn, der Nutzer stimmt dem zu oder es liegt ein rechtlich durchsetzbarer Durchsuchungsbefehl oder Gerichtsbeschluss vor. Außerdem werden Videos niemals ohne Zustimmung weitergegeben, wenn es um private Rechtsstreitigkeiten geht.

Löscht man Videos aus der Cloud bei Arlo, sind sie umgehend dauerhaft gelöscht und werden nicht weiter gespeichert. In der App hat man als Nutzer die Möglichkeit, Videos zur Verbesserung der Produkte und Anwendungen zu „spenden“. Wird dies vom Nutzer getan, löscht Arlo alle mit dem Video verbundenen Kontoinformationen.

Zudem gibt Arlo an, dass keinerlei persönliche Daten der Nutzer verkauft werden, sondern gerade der Schutz des Nutzers im Vordergrund stehe.

Gute Video- und Sprachqualität

Die Arlo Essential Video Doorbell überzeugt mit einer guten Bildqualität, die für den Einsatzzweck mehr als ausreichend ist. Verzerrungen sind aufgrund des hohen Blickwinkels unvermeidbar, die chromatische Abberation ist deutlich geringer ausgeprägt als bei Netatmo. Personen sind sowohl bei guten als auch schlechten Lichtverhältnissen klar zu erkennen. Eine Identifizierung bekannter Personen ist schon in den Benachrichtigungen und Vorschaubildern problemlos möglich. Kommt die Nachtsicht zum Zuge, leidet allerdings die Schärfe des Bildes auch bei Arlo sehr.

Auffällig ist, dass die Arlo Video Doorbell sehr viel später auf die Nachtsicht wechselt als die getesteten Modelle von Netatmo und Ring, so dass deutlich häufiger ein farbiges Bild erhalten bleibt. Im Test reicht die Beleuchtung der Haustür aus, um die Nachtsicht zu verhindern. Erst wenn sich die Person vor der Klingel befindet und Bereiche des Sichtfelds verdeckt oder die Beleuchtung ausgeschaltet wird, springt die Nachtsicht an.

Gegenlicht ist kein Problem

Positiv hervorgehoben werden muss vor allem die Bildqualität bei direktem Gegenlicht der Sonne, mit dem die Video-Türklingel von Arlo sehr gut umgeht und nicht nur ein Überstrahlen des Bildes, sondern auch störende Lichteffekte meist effektiv verhindert. In dieser Hinsicht liegt Arlo leicht vor Ring und Netatmo.

Sprachqualität hinter Netatmo und Ring

Bei der Sprachqualität gilt dies jedoch nicht. Hier sind die Konkurrenten überlegen und vor allem der Besitzer ist über die Türklingeln von Ring und Netatmo besser zu verstehen. Bei maximaler Lautstärke, die nach der Installation eingestellt ist, übersteuert der Lautsprecher mitunter etwas und auch die dann zu lauten Schnellantworten klingen verzerrt. Der Besuch ist über die App hingegen jederzeit gut zu verstehen. Wind beeinträchtigt jedoch die Verständlichkeit, da Windgeräusche mit übertragen werden.

Die Verzögerung des Bildes und der Sprache ist wie immer stark von der Geschwindigkeit des Netzwerks abhängig. Befinden sich Video-Türklingel und Smartphone im selben Netzwerk, liegt sie bei rund einer Sekunde, was keine Probleme bereitet.

Benachrichtigungen sind schnell und zuverlässig

Positiv fällt die Geschwindigkeit der Benachrichtigungen auf. Bewegungsbenachrichtigungen kamen im Test immer schon auf dem Smartphone an, bevor kurz darauf der Besuch geklingelt hat. Auch die Zuverlässigkeit der Benachrichtigungen ist exzellent. Im Testzeitraum konnte keine einzige von der Erkennung verpasste Person verzeichnet werden. Fehlerhafte Benachrichtigungen gab es, obwohl auch „Sonstige Bewegungen“ für Benachrichtigungen aktiviert waren und windige Tage in den Testzeitraum fielen, keine.

Auf Wunsch lautlos, mit oder ohne Gong

Ebenfalls sehr gut umgesetzt sind die Optionen, um das Klingeln zu deaktivieren. Konnte bei Netatmo der Türgong nicht ausgeschaltet werden, kann bei Arlo sogar gewählt werden, ob nur Anrufe und Benachrichtigungen deaktiviert werden sollen, der verdrahtete Türgong aber weiterhin ausgelöst werden soll, oder ob auch dieser stumm bleiben soll. Die verdrahtete Installation der kabellosen Variante hat somit nicht den Nachteil, dass ein weiterhin verbundener Türgong immer auslöst, sondern abends kann beispielsweise nur das Smartphone klingeln, wenn jemand klingelt, der Türgong selbst bleibt aber stumm.

Gute Akkulaufzeit unter Herstellerangabe

Arlo nennt für das drahtlose Modell eine Akkulaufzeit von bis zu sechs Monaten. Diese scheint aber nur erreichbar, wenn wenig Bewegungen erkannt werden und kaum Besucher an der Tür klingeln. Im Test lässt sich mit täglich 40 bis 50 erkannten Bewegungen und Klingelvorgängen (auch jedes Verlassen und Zurückkehren eines Bewohners ist eine erkannte Bewegung) eine Akkulaufzeit von knapp drei Monaten erzielen.

Fazit

Mit einem Preis von 139 Euro für das kabelgebundene Modell* und 199 Euro für die kabellose Variante mit Akku* ist die Arlo Essential Video Doorbell im UVP günstiger als die zuletzt getestete Netatmo Smarte Videotürklingel (Test), die weiterhin rund 300 Euro kostet, und die Ring Video Doorbell 3 Plus (Test), deren UVP bei 230 Euro liegt – im Handel ist letztere aber mitunter für 180 Euro erhältlich*.

Beide Video-Türklingeln im Test überzeugen bei der Verarbeitungsqualität, die Hochglanz-Elemente sind allerdings sehr anfällig für feine Kratzer. Beim kabelgebundenen Modell kann es bei der Montage etwas eng werden, wenn der Klingeldraht etwas länger ist. Hier muss unter Umständen gekürzt werden, um ihn hinter der Klingel zu verstecken. Installation und Inbetriebnahme sind einfach, vor allem bei dem akkubetriebenen Modell, das optional verkabelt betrieben werden kann. Bei der Kabelvariante muss sichergestellt werden, dass bereits 16 bis 24 VAC anliegen oder der beiliegende Transformator von einem Elektriker angeschlossen werden kann.

Lobens- und erwähnenswert ist zudem, dass Arlo beim Modell mit Akku, wenn dieses verkabelt installiert wird, den Akku nicht dauerhaft auf 100 Prozent Ladung hält, sondern ihn etwas entladen lässt, bevor er dann wieder auf 80 Prozent geladen wird. Dies erhöht die Akkulebensdauer erheblich.

Der Ansatz von Arlo ist dem von Ring ähnlich und unterscheidet sich somit ebenfalls deutlich von Netatmo. Auch wenn ein Abonnement keine Pflicht ist, werden erst durch Arlo Smart alle Funktionen zugänglich und Videos bis zu 30 Tage in der Cloud gespeichert. Arlo Smart kostet für eine einzelne Video-Türklingel 2,79 Euro pro Monat. Die Cloud-Anbindung selbst ist anders als bei Netatmo bei Arlo verpflichtend. Eine Speicherung auf microSD-Karte ist nur mit einer zusätzlichen Basisstation von Arlo möglich, dann aber ein Zusatz zur Cloud. Eine zusätzliche lokale Speicherung etwa auf einem NAS wird derzeit nicht geboten. Sollen Aufnahmen vorübergehend zusätzlich lokal gespeichert werden, müssen sie einzeln über die App gesichert werden.

Die Bildqualität der Arlo Video Doorbell ist gut, im Vergleich zur Konkurrenz kann sie bei Gegenlicht und Dunkelheit punkten, da sie spät auf die Nachtsicht umschaltet. Das Mikrofon ist etwa so windanfällig wie bei der Video-Türklingel von Netatmo. Das 1:1-Format ist pragmatischer als das 16:9-Format bei der Ring Video Doorbell 3 Plus, auf Smartphones liefert aber das 9:16-Format von Netatmo die meiste Übersicht. Wie schon bei Netatmo kann aber auch das 1:1-Format je nach Endgerät, auf dem der Stream angezeigt wird, für Probleme sorgen. Auf dem Google Nest Hub ist das Bild etwa um 90 Grad gedreht.

Die Benachrichtigungen und das Annehmen von Anrufen, die durch ein Klingeln ausgelöst werden, funktionieren im Alltag sehr gut, zuverlässig und schnell. In dieser Hinsicht kann Arlo problemlos mit der Konkurrenz mithalten oder sie bei der Geschwindigkeit gar übertreffen. Falsche Benachrichtigungen gab es im Test tatsächlich keine einzige. Das Aufrufen des Livebildes in der App und einzelne Funktionen wie etwa der Lautlos-Modus könnten jedoch schneller reagieren.

Funktionen wie die akustische Rückmeldung beim Klingeln, die einstellbare Lautstärke und die Möglichkeit, den vorhandenen Türgong nicht nur weiterhin zu nutzen, sondern auf Wunsch auch lautlos zu stellen, sind Punkte, bei denen das Modell von Netatmo patzte und die von Arlo erfüllt werden. Auch der einsetzende Anruf der Arlo Video Doorbell auf dem Smartphone, wenn jemand klingelt, wird im Alltag seltener übersehen als eine reine Push-Benachrichtigung.

Worauf Arlo deutlich hinweisen sollte, ist die Möglichkeit, den Bildausschnitt zu begrenzen, der für die Aufnahmen und Übertragungen angezeigt wird, um dem Datenschutz einfacher entsprechen zu können und nur das eigene Grundstück zu erfassen. Bei der Ring Video Doorbell 3 Plus sind die Privatsphäre-Bereiche zudem flexibler, bei Arlo kann lediglich ein einziger, quadratischer Bereich festgelegt werden. Sollte sich die Arlo Video Doorbell jedoch nicht sinnvoll und gut erreichbar so montieren lassen, dass wirklich nur das eigene Grundstück erfasst wird, bietet die Auswahl des Sichtbereichs in den Videoeinstellungen unter Umständen die notwendige Abhilfe.

Mit Amazon Alexa, Google Assistant und IFTTT bietet Arlo Schnittstellen zu anderen Smart-Home-Systemen, erneut überzeugen diese aber nicht in jeder Hinsicht. Der Arlo-Skill für Alexa und die Verknüpfung über den Google Assistant informiert zwar zuverlässig über Bewegungen und klingelnden Besuch, ein Vorschaubild oder gar ein Livestream lässt sich aber nicht automatisch auf Smart-Displays beider Hersteller bringen. Dies ist nur per Sprachbefehl manuell möglich, was mit einer Verzögerung von bis zu 10 Sekunden im Alltag allerdings umständlich ist und deshalb kaum genutzt werden wird. Immerhin lässt sich dann auch die Gegensprechfunktion nutzen.

Abseits der zusätzlichen Kosten, die durch das Abonnement entstehen, sind es vor allem die Einschränkungen im Smart-Home-Bereich, die einer uneingeschränkten Empfehlung im Weg stehen. In diesem Bereich müssen alle Hersteller zulegen und sich möglichst umfassend vielen Systemen öffnen – mit einer formalen Unterstützung von Amazon Alexa und Google Assistant allein ist es nicht getan.

Arlo Essential Video Doorbell Wire-Free
26.03.2021
  • Gute Videoqualität
  • Sehr viele Optionen und Funktionen
  • Sehr gute Personenerkennung
  • Bildausschnitt einschränkbar
  • IFTTT, Alexa, Google Assistant
  • Aufnahmen nur mit Abo
  • Cloud-Anbindung verpflichtend
  • Kein HomeKit

Für den Datenschutz bleibt bei Video-Türklingeln generell weiterhin auf eine so hohe Rechenleistung zu hoffen, dass die Umgebung dynamisch ausgeblendet werden kann und nur Personen und Objekte, die sich auf dem eigenen Grundstück befinden, im Video überhaupt erkennbar dargestellt werden. Bis dies möglich ist, wird es aber noch dauern und jeder muss selbst sicherstellen, nur das eigene Grundstück zu erfassen.

ComputerBase hat die Essential Video Dorbell Wire-Free und die Video Doorbell leihweise von Arlo zum Testen erhalten. Eine Einflussnahme des Herstellers auf den Testbericht fand nicht statt, eine Verpflichtung zur Veröffentlichung bestand nicht. Es gab kein NDA.

(*) Bei den mit Sternchen markierten Links handelt es sich um Affiliate-Links. Im Fall einer Bestellung über einen solchen Link wird ComputerBase am Verkaufserlös beteiligt, ohne dass der Preis für den Kunden steigt.

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