Neuer Personalausweis: Pflicht für Fingerabdrücke kommt ab 2. August

Nicolas La Rocco
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Neuer Personalausweis: Pflicht für Fingerabdrücke kommt ab 2. August
Bild: BMI

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat den neuen Personalausweis im vereinheitlichten EU-Design mit Einführung ab dem 2. August vorgestellt, mit dem die Vorgaben der Verordnung (EU) 2019/1157 umgesetzt werden. Wie beim Reisepass müssen die Fingerabdrücke jetzt verpflichtend hinterlegt werden.

Auch der deutsche Personalausweis wird künftig stets biometrische Merkmale des Besitzers aufweisen. Wie das BMI mit Ankündigung des neu gestalteten Personalausweises bekannt gegeben hat, wird die Abgabe von Fingerabdrücken beim Antrag des neuen Ausweises, der an Antragsteller ab dem 2. August und danach ausgehändigt wird, künftig verpflichtend sein, nachdem dies bislang noch verweigert werden konnte. Diese Option besteht nur noch für Kinder unter sechs Jahren.

Fingerabdrücke für Sicherheitsbehörden der EU

Das BMI erklärt, dass nach erfolgter Produktion und Aushändigung des Personalausweises die Fingerabdrücke sowohl beim Hersteller als auch in der Behörde gelöscht werden. Auf dem Personalausweis selbst bleiben die biometrischen Daten aber dauerhaft gespeichert, sie dienen demnach nicht der Verifizierung des Antragstellers während der Beantragung. Die Fingerabdrücke sollen nur Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten für Identifizierungszwecke auslesen, wenn Zweifel an der Identität nach Lichtbildabgleich bleiben. Andere Staaten weltweit hätten keinen Zugriff auf die Fingerabdruckdaten im Personalausweis.

Neue Sicherheitsmerkmale

Der neue Personalausweis bringt ein neues Design mit, das sich vor allem durch das neue EU-Logo auf der Vorderseite auszeichnet. Darüber hinaus gibt es neue Sicherheitsstandards, die in der nachfolgenden Grafik erläutert werden.

Sicherheitsstandards des neue Personalausweises
Sicherheitsstandards des neue Personalausweises (Bild: BMI)

Preise bleiben gleich

Teurer wird der Personalausweis mit der Umstellung auf das neue Design nicht. Die Gebühren liegen nach wie vor bei 22,80 Euro für antragstellende Personen unter 24 Jahren und 37,00 Euro für Antragsteller ab 24 Jahren. Aktuell ausgehändigte Personalausweise müssen aber nicht umgetauscht werden, sondern behalten ihre Gültigkeit bis zum aufgedruckten Ablaufdatum des Dokuments. In Deutschland gibt es eine Ausweispflicht, jedoch nicht die Pflicht, diesen mit sich tragen zu müssen.

Braille-Aufkleber für bessere Unterscheidung

Über einen optionalen Braille-Aufkleber, den in der Sehfähigkeit beeinträchtigte Personen in den Bürgerämtern beantragen können, soll sich der neue Personalausweis leichter von anderen Karten im Scheckkartenformat unterscheiden lassen. Der Aufkleber ist für die Dokumente Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel und eID-Karte konzipiert. Diese Leistung ist gebührenfrei und wird voraussichtlich ab September 2021 verfügbar sein.