Neue Gesetzeslage: Kindesmissbrauch, Doxxing und Hetze stärker geahndet
Eine Änderung im Strafgesetzbuch sieht härtere Strafen für Kindesmissbrauch, verhetzende Beleidigungen und Doxxing vor. So ist bereits das Verteilen von öffentlich zugänglichen Informationen über Personen mit der Absicht einer Straftat strafbar, gleiches gilt für Volksverhetzungen über private Nachrichten in sozialen Netzwerken.
So soll laut Paragraf 130a StGB und Paragraf 176e StGB unter anderem nicht nur der Besitz von kinderpornografischen Inhalten, sondern auch das Verbreiten von Informationen über Orte, an denen sich Kinder verstärkt aufhalten, sowie das zur Verfügung stellen von detaillierten Anleitungen zum Missbrauch Minderjähriger unter Strafe stehen. Der Gesetzgeber sah eine Verstärkung des bisherigen strafrechtlichen Schutzes für notwendig, da Ermittler in der jüngsten Vergangenheit immer mehr auf entsprechende Dokumente gestoßen sind. Mit der neuen Gesetzeslage droht nun bei den genannten Vergehen Tätern eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe, wobei das Strafmaß für das Abrufen und dem Besitz einer Missbrauchsanleitung bei einer Mindeststrafe von zwei Jahren beginnt.
Verbreitung von öffentlichen Informationen für Straftaten nun ebenfalls strafbar
Mit unter anderem Paragraf 126a wird darüber hinaus das „Gefährdende Verbreiten personenbezogener Daten“ neu geregelt, was auch den Paragraf 86 mit einbezieht. Das neue Gesetzespaket gegen das sogenannte „Doxxing“ schließt bei seiner strafrechtlichen Bewertung rechtswidrige Taten „gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert“ mit ein. Wer in Zukunft bereits personenbezogene Informationen aus öffentlichen Quellen mit dem Ziel verbreitet, das entsprechenden Personen oder ihnen nahestehenden Personen zu Schaden kommen, soll mit der neuen Rechtsprechung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe belegt werden. Sollten die verbreiteten Informationen aus nicht öffentlich zugänglichen Quellen stammen, erhöht sich das Strafmaß auf einen Freiheitsentzug von bis zu drei Jahren. Ausnahmen stellen hierbei wie gewohnt die Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens dar.
Hetze soll ebenfalls stärker geahndet werden
Ein stärkeres Vorgehen gegen Hetze beschloss der Gesetzgeber, da die bisherigen Werkzeuge zur Eindämmung als nicht ausreichend erachtet wurden. Bisher erfüllte eine private, in den sozialen Netzwerken verbreitete Nachricht mit volksverhetzenden Inhalt nicht den entsprechenden Tatbestand, auch wenn diese strafwürdige Äußerungen gegenüber dem Empfänger enthielt. Nachdem die Anzahl von sowohl rechts- als auch linksextreme Äußerungen in den sozialen Medien stark angestiegen ist, sah sich der Gesetzesgeber zur Handlung gezwungen, dem nun eine Verschärfung der Rechtslage Rechnung tragen – so unter anderem in Form des Paragraf 192a StGB. Wer laut diesem in Zukunft Inhalte verbreitet, die geeignet sind, die Menschenwürde anderer anzugreifen, wird ab sofort mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe belegt. Dazu gehören die religiöse oder ethnische Herkunft genauso wie die Bereiche Weltanschauung, Behinderung oder sexuelle Orientierung.
Doxxing nimmt zu
Bereits Mitte des Jahres hatte sich der Bundesrat für eine Verschärfung der bis dahin geltenden Gesetzeslage ausgesprochen. Vorangegangen waren unter anderem verschiedene Vorkommnisse mit Doxxing als Hintergrund: So hatten bis dahin Unbekannte Anfang 2019 sensible Daten von hunderten Politikern kopiert und online veröffentlicht. Zu diesen gehörten nicht nur Daten und Dokumente, sondern auch Chat-Protokolle, Telefonnummern sowie Informationen über Kreditkarten. Fast alle Bundestagsparteien waren seinerzeit von dem Datendiebstahl betroffen. Die Daten selbst wurden damals bis zum 20. Dezember 2018 in einer Art Adventskalender veröffentlicht. Dem Angreifer soll es seinerzeit vor allem um Aufmerksamkeit gegangen sein.