USB-C für alle: EU legt Gesetzentwurf für einheitliches Ladekabel vor
Seit Jahren verfolgt die EU Kommission das Ziel, Hersteller von Smartphones und Tablets dazu zu bringen, auf einen einheitlichen Standard beim Ladekabel zu setzen. Jetzt wird es konkret, denn heute wurde der Entwurf für ein Gesetz vorgelegt, das Hersteller zum Einsatz des USB-C-Steckers verpflichten soll.
USB-C als Standard für Ladekabel
„USB-C soll zum Standardanschluss für alle Smartphones, Tablets, Kameras, Kopfhörer, tragbare Lautsprecher und tragbare Videospielkonsolen werden“, heißt es in der offiziellen Pressemitteilung der EU-Kommission. Der Steckertyp USB-C soll laut den formulierten Regelungen von allen Herstellern genutzt werden, damit Verbraucher jedes Gerät mit demselben Ladegerät aufladen können. Bevor das geplante Gesetz im Rahmen der überarbeiteten Funkanlagenrichtlinie in Kraft treten kann, müssen allerdings noch das EU-Parlament und der Ministerrat zustimmen. Sofern dies geschieht, wird Herstellern eine Übergangszeit von 24 Monaten zur Anpassung gewährt.
Zusätzlich wird vorgeschlagen, den Verkauf von Geräten und Ladegeräten zu entkoppeln. Verboten wird der gebündelte Verkauf eines Geräts mit zugehörigem Ladegerät aber noch nicht.
Netzteile bleiben noch außen vor
Vorerst betrifft die Vorlage der EU nur den Anschlusstyp am Gerät. Die Vereinheitlichung auf Seiten des Netzteils, also am anderen Ende des Ladekabels, werde hingegen erst „Gegenstand einer Überprüfung der Ökodesign-Verordnung der Kommission sein“, die im Laufe des Jahres eingeleitet werden soll.
Kosten, Nerven und Ressourcen schonen
Ziel der Kampagne sei es, unter anderem den Anwendern das Leben im digitalen Alltag zu erleichtern. Statt diversen verschiedenen Kabeln und Steckern soll nur noch der schon bei vielen Smartphones eingesetzte USB-C-Anschluss Verwendung finden. Mit der Vereinheitlichung sollen aber auch Ressourcen und Kosten reduziert werden: Pro Jahr könnten 980 Tonnen Elektroschrott und Ausgaben der Verbraucher von 250 Millionen Euro eingespart werden, hieß es in Medienberichten im Vorfeld.
Folgende Punkte umfasst der Gesetzesentwurf der EU:
- Ein harmonisierter Ladeanschluss für elektronische Geräte: USB-C wird als einheitlicher Anschluss eingeführt. Auf diese Weise können die Verbraucher ihre Geräte unabhängig von der Gerätemarke mit demselben USB-C-Ladegerät aufladen.
- Durch die harmonisierte Schnellladetechnologie wird dazu beigetragen, dass die einzelnen Hersteller die Ladegeschwindigkeit nicht ungerechtfertigt begrenzen und dass die Ladegeschwindigkeit bei der Verwendung eines kompatiblen Ladegeräts identisch ist.
- Die Entbündelung des Verkaufs von Ladegeräten und elektronischen Geräten: Verbraucherinnen und Verbraucher können ein neues elektronisches Gerät ohne neues Ladegerät erwerben. Dadurch wird es weniger unfreiwillig erworbene oder unbenutzte Ladegeräte geben. Wenn weniger neue Ladegeräte produziert und entsorgt werden, wird das Aufkommen an Elektronikabfällen um beinahe tausend Tonnen pro Jahr sinken.
- Verbesserte Verbraucherinformationen: Die Hersteller werden verpflichtet, einschlägige Informationen über die Ladeleistung, etwa über die vom Gerät benötigte Leistung, bereitzustellen sowie Angaben dazu zu machen, ob die Schnellladung unterstützt wird. Dadurch können Verbraucherinnen und Verbraucher besser nachvollziehen, ob ihre bisherigen Ladegeräte den Anforderungen ihres neuen Geräts entsprechen oder leichter ein kompatibles Ladegerät auswählen. In Verbindung mit den übrigen Maßnahmen würde dies dazu beitragen, dass weniger neue Ladegeräte gekauft werden und die Verbraucherinnen und Verbraucher 250 Mio. Euro im Jahr für unnötigerweise angeschaffte Ladegeräte einsparen.
Der lange Krieg um einheitliche Ladegeräte
Der Kampf der EU um einen einheitlichen Standard zum Aufladen von Handys währt schon mehr als eine Dekade. Immerhin wurde durch zunächst freiwillige Vereinbarungen mit der Branche geschafft, dass sich die Zahl der Anschlusstypen von ursprünglich 30 auf deren drei verringert hat: USB-C, Micro-USB und der nur bei Apple genutzte Lightning-Stecker. An letzterem will Apple allerdings festhalten und sieht in einem einheitlichen Standard sogar eine Behinderung für Innovation. Das geplante Gesetz der EU dürfte daher vor allem Apple ärgern.