Bose: 7 Millionen Euro Bußgeld wegen Preisbindung verhängt
Das Bundeskartellamt hat ein Bußgeld gegen den Audioprodukte-Hersteller Bose verhängt, da dieser Vertragshändler zur Einhaltung vorgegebener Preise – vertikale Preisbindung – gedrängt haben soll. Die Geldbuße beträgt insgesamt knapp 7 Millionen Euro.
Preisabsprachen mit Vertragshändlern
Eingeleitet wurde das Verfahren im Zusammenhang mit einem Amtshilfeersuchen der österreichischen Wettbewerbsbehörde und einer Durchsuchungsaktion im März 2018. Das Bundeskartellamt wirft Bose vor, über Jahre hinweg die freie Preisbildung bei dem Vertrieb ihrer Audioprodukte, insbesondere bei Kopfhörern und Lautsprechern, durch beteiligte Vertragshändler eingeschränkt zu haben. Das Unternehmen habe darauf hingewirkt, dass etwa Kopfhörer oder Lautsprecher nicht erheblich unterhalb der unverbindlichen Preisempfehlung angeboten werden, so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Ein solches Verhalten ist verboten, da es den Preiswettbewerb einschränke und zu Lasten der Verbraucher geht.
Das Bundeskartellamt sieht in dem Bußgeld gegen Bose zusammen mit den jüngst verhängten Bußgeldern gegen Hersteller von Musikinstrumenten und Schulranzen auch eine Warnung an andere Hersteller, dass eine vertikale Preisbindung nicht toleriert und konsequent verfolgt wird.
Nicht nur die Einkaufspreise wurden verhandelt
Mitarbeiter von Bose haben neben den üblichen Verhandlungen über Einkaufspreise mit den betroffenen Vertragshändlern auch Abstimmungsmaßnahmen über Verkaufspreise getroffen, so das Kartellamt. Dabei soll es um eine Anhebung der Verkaufspreise gegangen sein, teilweise seien diese auch konkret vereinbart worden, um zu verhindern, dass die Verkaufspreise der Vertragshändler – aus Sicht von Bose – zu sehr von den unverbindlichen Preisempfehlungen abweichen. Bose-Mitarbeiter sollen die Preise daraufhin auch kontrolliert haben und bei Abweichungen soll es wiederholt zu Interventionen von Bose gekommen sein, weshalb die angesprochenen Händler das beanstandete Verhalten teilweise abgestellt hätten. Die betroffenen Händler unterstützten dies selbst nach Ansicht des Bundeskartellamtes auch, indem sie sich bei Bose über zu niedrige Verkaufspreise anderer Vertragshändler beschwert hätten.
Bose hat umfassend kooperiert
Bei der Bußgeldfestsetzung wurde berücksichtigt, dass Bose mit dem Bundeskartellamt umfassend kooperiert hat und das Verfahren im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) abgeschlossen werden konnte. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.
Gegen die beteiligten Händler und gegen die für Bose handelnden Personen sind keine Bußgeldbescheide ergangen.