Irreführend: „HDMI 2.1“ heißt im Grunde Alles oder Nichts
Was ein Monitor oder Fernseher alles können muss, um sich mit „HDMI 2.1“ schmücken zu können, ist noch weniger, als bisher angenommen. Nicht nur die Gaming-Features wie ALLM und VRR sind optional, auch die höhere Datenrate für 4K mit 120 Hz ist laut Aussagen eines HDMI-Vertreters keine Pflicht für die HDMI-2.1-Lizenz.
Dass die neuen Gaming-Features wie Auto Low-Latency Mode (ALLM), Quick Frame Transport (QFT) und Variable Refresh Rate (VRR) nicht zwingend von einem Monitor oder Fernseher mit „HDMI 2.1“ unterstützt werden müssen, war schon bekannt und wurde auf Anfrage der Redaktion bei der für den HDMI-Standard zuständigen Presseagentur bestätigt:
„Es bleibt den einzelnen Herstellern überlassen, welche HDMI-2.1-Features sie in ihre Fernseher und Monitore integrieren. Um mehr zu erfahren, müssen Sie sie direkt kontaktieren.“
Auch die Bandbreite ist nur optional
Bei der Anfrage ging es allerdings nur um die besagten Gaming-Features. Jetzt gibt es von offizieller Seite Aussagen, denen zufolge auch die höhere „Bandbreite“, also die auf 48 Gbit/s gesteigerte Datenübertragungsrate, bei HDMI 2.1 optional ist. Dies erfuhr die Website TFT Central nach eigenen Angaben direkt vom „HDMI Licensing Administrator“ HDMI.org. In den Antworten heißt es: „Alle neuen Fähigkeiten und Funktionen von HDMI 2.1 sind optional (dazu gehören FRL, die höheren Bandbreiten, VRR, ALLM und alles andere)“.
- HDMI 2.0 no longer exists, and devices should not claim compliance to v2.0 as it is not referenced any more
- The features of HDMI 2.0 are now a sub-set of 2.1
- All the new capabilities and features associated with HDMI 2.1 are optional (this includes FRL, the higher bandwidths, VRR, ALLM and everything else)
- If a device claims compliance to 2.1 then they need to also state which features the device supports so there is “no confusion”
Antworten von HDMI.org auf Anfrage von TFT Central
Demnach ist die erhöhte Datenrate, die zum Beispiel 4K mit 120 Hz auf aktuellen Spielkonsolen ermöglicht, ebenso nur ein „kann“ und kein „muss“ für die Erteilung des Siegels HDMI 2.1. Schlimmer noch: Den Aussagen zufolge kann „HDMI 2.1“ effektiv auch HDMI 2.0 unter neuem Namen ohne jegliche Neuerung bedeuten.
Der vierte Punkt bei den Aussagen soll dann wohl dennoch Hoffnung verbreiten, denn die Hersteller müssten ja die unterstützten Funktionen angeben, wenn sie mit HDMI 2.1 werben. Wenn aber alle neuen Funktionen optional sind, gibt es doch im Grunde gar keine Richtlinien für das neue Siegel.
Die Empörung über einen 240-Hz-Monitor, den Xiaomi mit HDMI 2.1 bewirbt, obwohl dieser die Technik für die höheren Datenraten gar nicht unterstützt, ist also nur aus Sicht der Kunden und Redaktionen ein „Fake HDMI 2.1“; die Lizenzgeber lassen den Herstellern ja offenbar freies Spiel.
Allerdings zeigt sich beim Blick in den Handel und auf die Herstellerseiten, dass zumindest bei der Bandbreite zwischen HDMI 2.0 mit 18 Gbit/s und HDMI 2.1 mit 48 Gbit/s in den meisten Fällen noch unterschieden wird. Darauf verlassen kann man sich aber offenbar dennoch nicht. Somit appelliert TFT Central an die Hersteller, in ihren Produktdokumentationen klar aufzuführen, welche Funktionen am HDMI-Anschluss unterstützt werden und welche nicht.
Ein Chaos ähnlich wie bei USB
Unweigerlich erinnert das Versionschaos an die Umbenennung der USB-Standards: Einige Hersteller werben etwa bis heute mit „USB 3.2“ obgleich die Anschlüsse nur „USB 3.2 Gen 1“ mit 5 Gbit/s unterstützen, was effektiv „USB 3.0“ bedeutet.