Bundesnetzagentur: Höchststand für Beschwerden zu unerlaubten Werbeanrufen

Nicolas La Rocco
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Bundesnetzagentur: Höchststand für Beschwerden zu unerlaubten Werbeanrufen
Bild: Max Pixel | CC0 1.0

Im letzten Jahr hat die Bundesnetzagentur so viele Beschwerden zu unerlaubten Werbeanrufen erhalten wie nie zuvor. Bereits 2020 stellte einen Höchststand dar, aber im letzten Jahr gingen 26 Prozent mehr Beschwerden ein. Die Beschwerden betrafen häufig Werbeanrufe zu Energieversorgungs-, Versicherungs- und Finanzprodukten.

79.702 schriftliche Beschwerden zu unerlaubten Werbeanrufen zählt die Bundesnetzagentur für das letzte Jahr. 2020 waren es noch 63.273 Beschwerden und somit 21 Prozent weniger. Nicht nur die Anzahl der Werbeanrufe selbst ist gestiegen, auch das Aufkommen an Werbeanrufen, bei denen die Rufnummer des Anrufers entweder gar nicht angezeigt oder missbräuchlich eine häufig im Tagesrhythmus wechselnde falsche Rufnummer aufgesetzt wurde, hat zugenommen. Diese Methodik mache es Verbrauchern besonders schwer, Werbeanrufe zu erkennen und ihren Eingang zu verhindern, erklärt die Bundesnetzagentur. Das „verschleiernde Verhalten“ erschwere zudem die Ermittlungen der Behörde.

Höheres Bußgeld für Rufnummernunterdrückung

Mit Bußgeldern soll den Werbeanrufen Einhalt geboten werden. Dabei hebt die Bundesnetzagentur den zum 1. Dezember 2021 erhöhten Bußgeldrahmen für die Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen von bislang 10.000 auf künftig 300.000 Euro hervor. „Mit der Verdreißigfachung des Bußgeldrahmens hat der Gesetzgeber klargestellt, dass eine Unterdrückung der Rufnummer bei Werbeanrufen inakzeptabel ist. Wir werden die Täter mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln verfolgen“, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

14 Großverfahren mit Verhängung von Bußgeld abgeschlossen

Im letzten Jahr sei die Verfolgungstätigkeit gegen unlauter agierende Unternehmen weiter intensiviert worden, erklärt die Behörde. Nach eigenen Angaben wurden gegen zahlreiche Unternehmen Ermittlungsverfahren eingeleitet und insgesamt 14 Großverfahren mit der Verhängung eines Bußgeldes abgeschlossen. Im vergangenen Jahr wurden wegen unerlaubter Telefonwerbung und Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen Bußgelder in einer Gesamthöhe von 1.435.000 Euro verhängt. Für 2020 lag die Summe noch bei 1.315.000 Euro. Alle mit der Verhängung einer Geldbuße abgeschlossenen Verfahren werden bei der Bundesnetzagentur online veröffentlicht.

Beschwerden für Werbeanrufe nimmt die Bundesnetzagentur hier an.

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