EU-Kommission vs. Intel: EuG lehnt Milliardenstrafe wegen strittiger Rabatte ab

Update Sven Bauduin
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EU-Kommission vs. Intel: EuG lehnt Milliardenstrafe wegen strittiger Rabatte ab
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Intel muss die von der EU-Kommission (EK) verhängte Milliardenstrafe wegen der mutmaßlichen Ausnutzung einer dominanten Marktposition nicht zahlen. Das hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) jetzt entschieden. Das supranationale Exekutivorgan der Europäischen Union habe die Einwände Intels nicht ausreichend geprüft.

EuG schmettert Milliardenstrafe gegen Intel ab

Das EuG erklärte die von der Europäischen Kommission bereits im Mai 2009 in der Rechtssache T-286/09 (PDF) zu Lasten von Intel verhängte Wettbewerbsstrafe in Höhe von 1,06 Milliarden Euro für unwirksam.

Die Prüfung, die die Europäische Kommission durchgeführt hat, ist mithin unvollständig.

EuG im Urteil der Rechtssache T-286/09

Die Wettbewerbshüter der EU hatten Intel seinerzeit vorgeworfen, versucht zu haben, die Konkurrenz rechtswidrig aus dem Markt zu drängen.

In den Jahren 2002 bis 2007 soll das Unternehmen OEM-Partner und Computerhersteller mit teils hohen Rabatten dazu bewogen haben, die CPUs von Intel und nicht die Prozessoren des Konkurrenten AMD zu kaufen und in Computersystemen einzusetzen.

Unter den auf diesem Weg „motivierten“ Herstellern sollen sich unter anderem Schwergewichte wie Dell, Lenovo, Hewlett-Packard und NEC sowie der Betreiber der deutschen Elektronik-Fachmarktkette MediaMarkt/Saturn, die Media-Saturn-Holding GmbH, befunden haben.

Intels Einwände wurden nicht hinreichend geprüft

Wie das EuG in seinem Urteil weiter ausführt, hätten die Wettbewerbshüter der EU rechtlich nicht hinreichend dargelegt, dass die strittigen Rabatte möglicherweise oder wahrscheinlich wettbewerbswidrige Wirkungen gehabt hätten. Auch die von Intel vorgebrachten Einwände seien nicht hinreichend geprüft wurden.

Die EU-Kommission habe es sich bei der Ablehnung der Berufung von Intel schlussendlich zu einfach gemacht und sei davon ausgegangen, dass ein solch dominantes Unternehmen diese Form von Rabatten automatisch für Missbrauch nutze. AMD geriet seinerzeit stark ins Hintertreffen gegenüber Intel und schlussendlich in eine wirtschaftliche Schieflage.

Das Gericht der Europäischen Union erklärte den Artikel, mit dem die Milliardenstrafe seinerzeit gegen Intel verhängt wurde, jetzt in vollem Umfang für nichtig.

Der EU-Kommission steht das Rechtsmittel der Berufung vor dem Euroäischen Gerichtshof (EuGH) gegen das EuG-Urteil offen.

Update

Das Urteil wurde vom EuG gefällt

Das Urteil, das die durch die EU verhängte Wettbewerbsstrafe in Höhe von 1,06 Milliarden Euro zu Lasten von Intel aufgehoben hat, wurde vom Gericht der Europäischen Union (EuG) und nicht vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gesprochen.

Der urspüngliche Artikel wurde entsprechend geändert. Die EU-Kommission steht jetzt das Rechtsmittel der Berufung gegen das Urteil des EuG vor dem EuGH offen.

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