Marktmacht: Bundeskartellamt nimmt Google ins Visier
Der Google-Mutterkonzern Alphabet fällt von nun an unter die erweiterte Missbrauchsaufsicht des Bundeskartellamts. Das ermöglicht der Behörde, verschärft gegen den Digitalkonzern vorzugehen, teilt die Behörde mit. Weitere Verfahren gegen Amazon, Apple und Meta laufen ebenfalls.
Laufende Verfahren gegen Google befassen sich bereits mit dem Umgang mit personenbezogenen Daten. So prüft das Bundeskartellamt, ob Google von den Nutzern unter anderem zu weitreichende Einwilligungen für die Datenverarbeitung einfordert, um durch den umfangreichen Datenschatz etwa Vorteile bei der Entwicklung der eigenen Dienste zu haben. Ein weiteres Verfahren befasst sich mit Google Showcase. Das Programm ermöglicht Presseverlagen, bestimmte Inhalte prominent zu platzieren.
Googles dominante Marktposition
Grundlage für diesen Schritt ist das seit Januar 2021 geltende Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, das dem Bundeskartellamt mehr Spielräume verschafft. So kann die Behörde nun in einem zweistufigen Verfahren wettbewerbswidrige Praktiken unterbinden. Der erste Schritt ist dabei, die erweiterte Missbrauchsaufsicht festzustellen. Basierend auf dieser Rechtsgrundlage habe das Bundeskartellamt nun „eine überragende marktübergreifende Bedeutung von Google festgestellt“, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
Ausschlaggebend für die verschärfte Kontrolle ist laut der Behörde: Google habe eine wirtschaftliche Machtposition, die Verhaltensweisen ermögliche, die vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrolliert werden könnten. Das ergebe sich etwa durch Googles dominante Position im Suchmaschinengeschäft mit einem Marktanteil von über 80 Prozent sowie der bedeutenden Rolle im Online-Werbegeschäft. Durch die Vielzahl an Diensten biete Google den Nutzern zudem ein digitales Ökosystem, das diese in der Regel kostenfrei nutzen können, da es über Werbung finanziert werde.
Dieses digitale Ökosystem ist aus der wettbewerbsrechtlichen Perspektive relevant, weil der Konzern so bedeutenden Einfluss habe, wie andere Unternehmen einen Zugang zu den Nutzern und Werbekunden erhalten. Über die Google-Suche, YouTube, Android, den Play Store oder seine Werbedienste könne der Konzern Regeln und Rahmenbedingungen vorgeben. Hinzu komme noch die Vielzahl an wettbewerbsrelevanten Daten, auf die Google zugreifen kann.
Weitere Verfahren in Arbeit
Der Beschluss ist zunächst auf fünf Jahre befristet, solange läuft also die erweiterte Missbrauchsaufsicht. Google habe laut der Mitteilung des Kartellamts angekündigt, keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen.
In nächster Zeit ist zudem noch mit weiteren Verfahren gegen andere Digitalkonzerne zurechnen. „Parallel dazu betreiben wir mit Nachdruck weitere Verfahren gegen Amazon, Apple und Meta, ehemals Facebook“, so Bundeskartellamt-Präsident Mundt.