In-App-Kauf umgehen: Reader-Apps dürfen bei Apple jetzt extern verlinken
Apple ermöglicht ab sofort Anbietern sogenannter Reader-Apps, sich für ein „External Link Account Entitlement“ zu bewerben, damit nicht mehr der In-App-Kauf für das Erstellen eines kostenpflichtigen Kontos genutzt werden muss. In die Kategorie Reader fallen Anbieter von digitalen Inhalten wie Video, Musik, Bücher oder Magazine.
Nach einer Übereinkunft mit der Japan Fair Trade Commission im September des letzten Jahres hatte Apple in Aussicht gestellt, nicht nur in Japan, sondern weltweit die Regeln des App Stores anzupassen, damit Anbieter sogenannter Reader-Apps einen Link auf ihre Website direkt innerhalb der App setzen dürfen, um über diesen das Kontomanagement extern abzuwickeln. Reader-Apps sind Anwendungen, die der Darstellung von zuvor erworbenen Inhalten aus Bereichen wie digitale Magazine, Zeitungen und Bücher, Audio, Musik und Video oder zusätzlich zu den eigentlichen Inhalten die dafür benötigten kostenpflichtigen Abonnements anbieten. Vereinfacht ausgedrückt sind damit Anbieter wie Netflix, Disney+, Spotify oder Tidal gemeint.
In-App-Kauf führt zu höheren Preisen
Für diese Anbieter ergab sich bislang folgende Crux: Selbstverständlich konnten auch schon vorher Abonnements innerhalb der Apps angeboten werden, dann allerdings kam Apples Gebühr in Höhe von 30 Prozent für den In-App-Kauf ins Spiel, den die meisten Anbieter aber nicht abführen wollen, weil er den eigenen Umsatz und Gewinn schmälert. Alternativ mussten die Preise angehoben werden, nur damit unterm Strich die Einnahmen für den Anbieter abzüglich Apples Gebühr identisch ausfielen. Verboten war es allerdings, einfach von der App auf die Website des Anbieters zu verlinken, um dort die regulären Preise zu verlangen und so Apples Gebühr zu umgehen.
Auf Druck der Japan Fair Trade Commission kam es jedoch zu einer Änderung dieser Regelung, die Anfang dieses Jahres umgesetzt werden sollte, was Apple jetzt vollzogen hat. App-Entwickler können die externe Verlinkung allerdings nicht einfach so einbauen, sondern müssen sich gemäß der angepassten App Store Review Guideline 3.1.3(a) dafür bewerben, also die Erlaubnis für den Link zunächst anfragen.
Apple verbindet strenge Regeln mit Verlinkung
In einem Support-Dokument erklärt Apple, was bei diesem Bewerbungsprozess zu beachten ist. Darin wird noch einmal erklärt, dass die primäre Funktion der App in der Bereitstellung von Inhalten aus den genannten Kategorien liegen muss, sich Nutzer mit einem Konto anmelden können müssen, zuvor über den Dienst erworbene Inhalte zugänglich gemacht werden müssen und keine In-App-Käufe bei Nutzung der Ausnahmeregelung oder Echtzeitdienste von Person zu Person wie bei virtuellen Fitnesskursen oder medizinischer Beratung angeboten werden dürfen.
Apple stellt Entwicklern eine Hilfestellung für die Integration mittels Xcode zur Verfügung und erklärt, wie der externe Link umgesetzt werden muss. Zum Beispiel muss die verlinkte Website unter Verantwortung des Anbieters stehen, der Link muss sich im Browser statt im WebView öffnen, es dürfen keine zusätzlichen Parameter mittels Link übertragen werden, es darf nicht mit Preisen geworben werden, der Link darf nicht mehrfach vorkommen und es darf keine Zwischenschritte geben. Auch bei der optischen Umsetzung sind Apples Regeln zu befolgen, wie Vorgaben für die Umsetzung zeigen. Die entsprechenden Layouts und Textbausteine, die auf das Verlassen von Apples Ökosystem hinweisen, liefert das Unternehmen gleich mit.