Lootboxen in FIFA: Doch keine Strafe für EA in den Niederlanden
Die von der niederländischen Glücksspielbehörde gegen EA verhängte Strafe hat keinen Bestand. In der Revision wurde das Urteil verworfen. Die Kartenpakete in FIFA fallen nicht unter das Glücksspielgesetz, der Publisher muss deshalb weder Strafe zahlen noch Lootboxen entfernen.
In den Niederlanden waren Lootboxen 2018 als Glücksspiel eingestuft worden. Unternehmen wurden daraufhin aufgefordert, diese Mechaniken entweder auszubauen oder eine Lizenz für Glücksspiel zu beantragen. Begründet wurde dies unter anderem mit der Feststellung, dass der Inhalt der Pakete zufällig zugelost wird und aufgrund der Möglichkeit zum Handel auf Drittseiten einen Geldwert habe. Im Gegensatz zu anderen Unternehmen war EA dieser Aufforderung nicht nachgekommen, die Folge war eine Geldstrafe in Höhe von zehn Millionen Euro, gegen die EA Widerspruch einlegte.
Gericht folgt EAs Logik
Dem wurde zwar in erster Instanz nicht stattgegeben, das höchste Gericht des Landes urteilte nun aber anders. Die Pakete in FIFA 22 seien kein Glücksspiel und würden deshalb keine Lizenz erfordern. Laut raadvanstate.nl (Google Translate) folgt das Gericht der Argumentation des Publishers: Die Boxen seien kein eigenständiges Spiel sondern nur Teil eines Spielmodus, bei dem es auf die Fähigkeiten des Spielers ankomme. Es füge nur ein Element des Zufalls hinzu.
Auch wenn die Kartenpakete nicht während des Spiels geöffnet werden könnten, mache sie dies nicht zu einem eigenständigen Spiel. Zudem werde die Mehrheit der Pakete durch Teilnahme am Spiel ausgeschüttet. Der Schwarzmarkt diene hingegen zum Handel von Konten und nicht von einzelnen Karten. Eine Lizenz werde deshalb nicht benötigt.
Signalwirkung fraglich
Ob mit dem Urteil eine Signalwirkung einhergeht, erscheint fraglich. Dass Lootboxen nicht klar als Glücksspiel eingestuft werden, liegt in der Regel nicht daran, dass sie es nicht wären. Dies haben verschiedene Analysen klar herausgestellt. Schlupfloch sind schlicht die länderspezifischen Gesetzeslagen, die klassisches Glücksspiel vor Augen haben und deshalb die simulierte, verstecktere Form als Mikrotransaktion nicht abdecken. In Belgien wurde etwa darauf verwiesen, dass „Gewinn“ auch ein emotionaler sein kann, den die Zufallsmechaniken durchaus immer liefern. In Deutschland wurde deshalb das Jugendschutzgesetz angepasst.